Kann die Haftpflichtversicherung auf der Reparatur des Schadens bestehen ?
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Kann die Haftpflichtversicherung auf der Reparatur des Schadens bestehen ?
Mir ist eine sehr dumme Sache passiert. Ich habe mir von einem Kollegen das nagelneue Handy geliehen, um damit kurz zu telefonieren.
Leider fiel es mir aus der Hand, weil ich angestoßen wurde. Es ist leider auch kaputt gegangen, es sind Teile zerbrochen.
Das habe ich natürlich meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, die daraufhin dem Kollegen schriebe, er solle sich einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur stellen lassen.
Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass er sich ein neues Handy kaufen kann, da es ja noch ganz neu war. Darf die Versicherung darauf bestehen und der Kollege muss mit einem lädierten Handy Vorlieb nehmen?
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