ich hab da mal ein Anliegen. Dazu müsst ihr wissen, dass ich 41 Jahre alt bin, wie es in meinem Alter relativ normal ist in Lohn und Brot stehe und nun mit meiner Lebensgefährtin zusammenziehen will. Sie ist 39 Jahre alt. Wir sind beide Haftpflichtversichert. Ändert sich etwas, wenn wir zusammenziehen?
Es besteht ein sonderkündigungsrecht für den jüngeren Vertrag. Dann sollte der ältere Vertrag aber geändert werden, es sollte dann kein Singletarif mehr vorliegen.
Es besteht ein sonderkündigungsrecht für den jüngeren Vertrag. Dann sollte der ältere Vertrag aber geändert werden, es sollte dann kein Singletarif mehr vorliegen.
Da hat sounjunk Recht!
Findet ein Paar zusammen, hat meistens jeder für sich bereits eine Haftpflichtversicherung. Im Rahmen der Gründung einer Partnerschaft – hier ist das gemeinsame Wohnen ausschlaggebend – kann eine Doppelversicherung jederzeit gegen Nachweis aufgehoben werden ohne Kündigungsfristen beachten zu müssen. Hierbei gilt jedoch aufgrund eines Abkommens zwischen den Versicherungsgesellschaften, dass der älteste Vertrag bestehen bleibt.
es empfiehlt sich, dass beide Personen trotz dem Zusammenzug eine individuelle und eigenständige Versicherung haben. In fast allen Fällen sind die Familienangehörigen( Partner) automatisch mitversichert. Probleme kann es jedoch geben, wenn die Partner nicht miteinander verheiratet sind. Weiterhin ist es sehr sinnvoll, die Police auf Aktualität zu überprüfen.
Grundsätzlich ändert sich da nur etwas, wenn Ihr beide es selber wollt. Als ich mit meinem Lebensgefährten zusammengezogen bin, hatte jeder von uns, seine eigenen Versicherungen.
Wir stellten aber fest, dass bei vielen Versicherungen Einsparungen erfolgen können, wenn wir das Zusammenleben uns zunutze machen. So habe ich meine Haftpflichtversicherung gekündigt und wurde, nach einem Wechsel bei der Versicherung meines Freundes, mit aufgenommen und das automatisch. Dasselbe ist es übrigens bei der Rechtsschutzversicherung. Einfach einmal an einen Versicherungsberater wenden.