Was ist zu beachten, wenn einer der Partner gerne Haus und Finanzierung allein übernehmen würde.
Gibt es Strategien? Tipps? Was ist zu beachten in der Vorgehensweise?
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#2
soundjunk
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soundjunk
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AW: Übernahme des Kredites bei Trennung
Die Bank verschlechtert sich mit ihrer Sicherheit, sodass genau geprüft wird, ob alleine die Finanzierung darstellbar ist. Denkbar ist auch ein neuer zweiter Kreditnehmer (z.B. jemand aus der Familie)
Zur Not Verkauf des Objekts gegen Zahlung einer vorfälligkeitsentschädigung.
Vermietung kann auch eine Option sein.
Gibt viele Möglichkeiten, um sich einig zu werden.
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#3
Bankkaufmann
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AW: Übernahme des Kredites bei Trennung
Wichtig: Auch wenn Ihr schon eine Scheidungsfolgevereinbarung notariell vereinbart habt und beispielsweise das Haus auf einen übergeht und dieser das komplette Darlehen übernimmt gilt das n i c h t automatisch auch für die Bank.
Deswegen v o r notariellen Geschichten unbedingt die Schuldhaftentlassung der Person prüfen die dann aus dem Vertrag raus geht.
Die Bank wird dann mit der verbleibenden Person eine ganz neue Bonitätsprüfung machen für das restliche Darlehen.
Dann fließen aber auch weitere Ausgaben wie eventuell Unterhalt mit ein.
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#6
Bankkaufmann
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AW: Übernahme des Kredites bei Trennung
Na klar kann man die Schuldhaftentlassung unverbindlich bei der Bank prüfen lassen. Das ist eigentlich nach Vorlage einer Selbstauskunft eine 5 Minuten Angelegenheit.
Ich hatte das gefragt weil sich unter Umständen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden lässt, bzw. der Handlungsspielraum den Partner aus der Schuldhaftentlassung frei zu geben größer wird.
Bezieht sich das auf die Möglichkeit, eine Anschlussfinanzierung zu nutzen, wenn man schon nah genug am Auslauf der Frist wäre - oder welche Umstände sind gemeint?
In dem Fall ist es wohl keine Möglichkeit, da der Vertrag wohl zu jung ist.
Nein, darauf das Darlehen ggf. ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen zu können, weil man widerrufen kann, obwohl die Frist laut Vertrag schon abgelaufen ist. Eine Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde.
Ist gibt schon einen Thread diesbezüglich hier im Forum.
Hmmmm, ich glaub ich habs gefunden.
Ab wann haben die Banken denn da eingegriffen und ihre Formulierungen angepasst? Waren alle Banken betroffen?
Also macht es Sinn, vielleicht erstmal prüfen zu lassen, ob die Bank überhaupt mitspielen würde bei einer Übernahme durch einen Darlehensnehmer?
Und dann ggf. per Anwalt prüfen lassen, ob der Vertrag auch noch eine unzureichende Klausel enthält?
Ist ein ziemliches Risikospiel, oder? Da das Risiko, dass es kein neuer Vertrag abgesegnet wird, da das "Sicherheitsbild" mit nur einem Vertragsnehmer ja deutlich risikoreicher ist, doch ziemlich hoch ist?!
Und was ist mit KfW Verträgen? Gilt das für die auch weil die ja ebenfalls über die betreffende Bank durchgeleitet worden sind?
Nicht immer gleich einen teuren Anwalt einschalten.
Ich würde zuerst rein vom Einkommen prüfen lassen ob die Bank die Schuldhaftentlassung macht. Das ist ja das, was Sie wollen oder?
Gibt es Kinder?
Als ich mich trennte haben wir es damals versucht friedlich zu lösen. Es hat auch so einigermaßen geklappt
Cooperative Praxis bzw. Kokon-Verfahren hat sich das genannt Kokon Verfahren Cooperative Praxis oder Kokon-Verfahren?
Hilft auch die Gelsachen zu klären, weil man einen kühleren Kopf bewahrt. Und wie gesagt, wenn Kinder dabei sind, würde ich auf jeden Fall dazu raten...