Beispiel: Es werden vom Unternehmen 1 Millionen Anteile verkauft. Die Käufer bekommen eine 50 prozentige Gewinnbeteiligung. Jeder Anteil beteiligt die Käufer somit am Unternehmensgewinn, nicht aber am Unternehmen selbst. Die Anteile haben eine Unbegrenzte Laufzeit und das Unternehmen muss diese nicht wieder zurücknehmen. Nachdem alle Anteile verkauft wurden können die Käufer bei Bedarf Anteile auf einer internen Plattform handeln und diese an andere Interessenten verkaufen.
Wäre das rechtlich gesehen möglich bzw. gibt es vielleicht schon eine Möglichkeit das ganze so auszulegen?
Wäre es rein theoretisch möglich, mal abgesehen davon ob es Interessenten gibt oder nicht, Genussrechte wie folgt zu gestalten:
müssen nicht zurückgezahlt werden
haben eine unbegrenzte Laufzeit
beteiligen den Käufer prozentual am Gewinn/Überschuss
keine Beteiligung am Verlust
keine Beteiligung an Unternehmensanteilen/Unternehmenswert
Genussrechte sind handelbar
Als Beispiel:
Es stehen 1000 Anteile zu je 10 Euro zum Verkauf. Der Pool mit 1000 Anteilen schüttet 50 % der Unternehmensgewinne an die Käufer aus. Bei 2000 Euro Gewinn also 1000 Euro für den Pool wären das in diesem Fall 1 Euro pro Anteil.
Die Käufer haben keinerlei Mitspracherecht. Sobald alle 1000 Anteile verkauft wurden können diese von den Käufern auf einer eigenen Plattform gehandelt werden. Das Unternehmen kann für eine Kapitalaufstockung jederzeit neue Anteile zum Pool hinzufügen bzw. an bestehende Kunden oder neue Käufer verkaufen.
Um Anteile kaufen zu können, muss der Käufer einen Account auf der Plattform anlegen und kann daraufhin Anteile erwerben und direkt per PayPal, Kreditkarte etc. bezahlen. Über den Benutzeraccount können die Anteile verwaltet und gehandelt werden. Die Gewinne werden direkt in den einzelnen Benutzeraccounts angezeigt und der Käufer kann bei Bedarf eine auszahlung beantragen.
Die Käufer sollten nicht extra ein Gewerbe anmelden müssen, quasi so einfach wie möglich.