Können die VL des Arbeitgebers nicht mehr auf den Bausparvertrag?

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  1. Avatar von Kranich76
    Kranich76

    Standard Können die VL des Arbeitgebers nicht mehr auf den Bausparvertrag?

    Früher habe ich die Vermögenswirksamen Leistungen, die ich von meiner Arbeit
    bekommen habe, immer auf den Bausparvertrag fließen lassen.
    In den letzten Jahren wurde mir immer wieder gesagt, dass ich mir einen anderenVertrag aussuchen muss, in den das Geld überwiesen werden kann.
    Ist das tatsächlich so, dass man diese Leistungen überhaupt nicht mehr auf den Bausparvertrag einzahlen lassen kann oder ist das für die Arbeitgeber aus irgendeinem Grund vielleicht weniger attraktiv?
    Wenn es wirklich nicht mehr geht, würde mich natürlich an dieser Stelle brennend interessieren, warum das nicht mehr möglich ist und welche ähnlichen Möglichkeiten sich mir bieten.

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Können die VL des Arbeitgebers nicht mehr auf den Bausparvertrag?

    Natürlich können Sie VL auch auf einen Bausparvertrag einzahlen.

  3. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Können die VL des Arbeitgebers nicht mehr auf den Bausparvertrag?

    Hallo Kranich,

    in welcher Branche arbeiten Sie ?
    Manche Tarifverträge sehen zwingend vor, dass VL des Arbeitgebers nur noch in Altersvorsorgeprodukte gezahlt werden. Das ist in der Metall und Elektroindustrie z.B.

    Dann hat man als Arbeitnehmer die Wahl zwischen Riester,Rürup,Direktversicherung. Wobei dann ein gute Beratung bezüglich der Vor und Nachteile zwingend ist.

  4. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: Können die VL des Arbeitgebers nicht mehr auf den Bausparvertrag?

    Zitat Zitat von verschaukelt
    Manche Tarifverträge sehen zwingend vor, dass VL des Arbeitgebers nur noch in Altersvorsorgeprodukte gezahlt werden. Das ist in der Metall und Elektroindustrie z.B.

    Dann hat man als Arbeitnehmer die Wahl zwischen Riester,Rürup,Direktversicherung.
    das wäre auch meine "Vermutung" in diesem Fall (AG zahlt nur AVWL).

    Eine Anlage auf einen WohnRiester-Bausparvertrag wäre dann auch möglich.

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