Hallo! Wir haben in 2004 unser Eigenheim mit einem Konstantdarlehen der Debeka finanziert und ein zinsloses Darlehen aus öffentlichen Mittel (WFA). Da die Belastung recht hoch ist und das Zinsniveau jetzt wesentlich niedriger ist, überlegen wir ob es sinvoll ist eine Umfinanzierung vorzunehmen. Leider finde ich das ganze doch recht kompliziert und bin mir unsicher wie ich das anpacken muss.
Ich habe gelesen, dass wir das Konstantdarlehen nach 10 Jahren Laufzeit mit einer 6 Monatigen Kündigungsfrist kündigen können und dann keine Vorfälligkeitsgebühren anfallen würden.
Bei unserem Konstantdarlehen ist ein Vorfinanzierungskonto mit einem Bausparvertrag verknüpft. Der Bausparvertrag ist noch nicht Zuteilungsreif. Auf dem Vorfinanzierungskonto werden nur Zinsen eingezahlt also nicht getilgt. Auf dem Bausparvertrag wird ein Sparbetrag eingezahlt.
Wenn ich jetzt dieses Konstantdarlehen kündige, wird dann das angesparte Kapital des Bausparvertrages mit dem Vorfinanzierungskonto verrechnet und was dann übrigbleibt ist unsere Restschuld?
Was müssen wir hier beachten damit wir hier bei einer Umfinanzierung keine Probleme mit den öffentlichen Mitteln bekommen? Oder wäre es, um einen günstigen Gesamtzins zu bekommen, sinnvoll wenn wir dieses Darlehen auch Ablösen?
Sie können das Darlehen mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist kündigen. Wichtig ist, dass die Zeitdauer erst zählt ab dem Tag der Vollauszahlung.
Beispiel Vollauszahlung 01.06.2004. Dann können Sie das Darlehen per 01.12.2014 kündigen nach BGB 489
Das Bausparguthaben muss nicht zwingend abgelöst werden. Sie können es mit dem Zwischendarlehen verrechnen. Oder lösen nur das Zwischendarlehen ab und lassen den Bausparvertrag bestehen oder lösen das Bausparkonto auf und verwenden das Bausparguthaben für eigene Zwecke.
Sinnvoller ist es aber das Vorfinanzierungsdarlehen somit die Ablösesumme geringer zu halten, dies erzielen sie durch das Inabzugbringen/Verrechnen des Bausparguthabens. Damit ist das neu zu finanzierende und zu zeichnende Darlehen geringer, entsprechend der Beleihungsauslauf geringer was bessere Zinsen nach sich ziehen wird.
kann ich das Konstantdarlehen nach Ablauf der 10 Jahre jederzeit mit einer 6 Monatigen Kündigungsfrist kündigen oder nur zum Termin x ?
Das WFA-Darlehen steht an 1. Stelle im Grundbuch, das Konstantdarlehen an 2. Stelle. Ich habe ein wenig Angst, dass die Banken für die Ablösung des Konstantdarlehens schlechtere Konditionen anbieten da die WFA auf jeden Fall an 1. Stelle bleiben muss.
1) Was ist die Immobilie wert
2) Welche Summe bleibt im Vorrang (WFA) bestehen
3) Wie hoch war das Vorrausdarlehen?
4) Wie hoch ist das Bausparguthaben zum Verrechnen/in Abzug bringen?
Mit diesen Informationen kann man abschätzen ob aus der Idee ein Schuh wird.
..........wenn 10 Jahre nach der Vollauszahlung rum sind, beginnt die Zeit, wo man jederzeit - also auch nach 11 Jahren - kündigen kann und diese hat dann ihre Gültigkeit nach einem halben Jahr Kündigungsfrist. Das ist die Zeit nach der man dann ablösen kann/darf und worauf die Ablsöevaluta berechnet wird.
1. Wert der Immobilie:
als wir vor 10 Jahren das Haus gebaut haben, wurde der Wert mit ca. 230.000 € beziffert. ich denke aber das es jetzt aufgrund der aktuellen Marktlage weniger Wert ist. Ich schätze irgendwas um die 180.000 - 200.000 €. Wissen tue ich das aber nicht.
2. Wfa Restschuld ca. 43.000 €
3. Konstantdarlehen 1: Vorfinanzierungskonto 115.000 € - dazu gehört ein Bausparvertrag mit einem Guthaben über ca. 45.000 €, Sprich ca. 70.000 € Restschuld
Konstanddarlehen 2: Vorfinanzierungskonto 45.000 € - Guthaben Bausparvertrag ca. 17.500 € (Restschuld 27.500 €)
Konstantdarlehen 3: Bausparvertrag bereits fällig, Restdarlehen ca. 5.000 €
Insgesamt komme ich so auf eine Restschuld von ca. 102.500 € ohne Wfa)
Für die 3 Konstantdarlehen zahlen wir insgesamt 766,00 Monatlich. Die Wfa sind umgerechnet ca. 60 € im Monat
Da wir jetzt schon 10 Jahre Finanzierung auf dem Buckel haben, möchten wir in ca. 20 Jahren das Haus abbezahlt haben.
Also kommen nach 43.000 Euro Vorrang ca. 102.000 Euro Finanzierungsbedarf gesetzt an zweiter Rangstelle im Verhältnis zu 200.000 (man kann ja 220.000 Euro vorgeben) Euro wert.
Bei einem angenommen Zinssatz von 3,5 % auf 20 Jahre fest und einem Volltilgerdarlehen entspricht das einer Rate von ca. 600 Euro.