Hallo allerseits,
ich hoffe auf die geballte Erfahrung des Forums:
Habe bei der Schufa eine Selbstauskunft nach §34 gestellt. Nun schreiben die mir zurück, dass sie zur Bearbeitung meine Voradressen brauchen.
Ist das zulässig / muss ich das beantworten?
Ich möchte nur wissen wie es bei der Schufa um mich steht. Ich brauche (glücklicherweise) keinen Kredit.
Kann ich der Schufa freundlich aber bestimmt zurückschreiben, dass sie keine Daten von mir bekommen, ich aber umgekehrt das Recht habe nach §34 eine Auskunft zu bekommen?
Gibt es hier sonstige Vorteile/Nachteile zu beachten?
Würde mich freuen von Euch zu hören.
Danke für´s lesen,
Christian