nachdem ich hier schon ein Weilchen still mitlese, habe ich mich nun heute angemeldet, um eine eigene Wortmeldung abzugeben.
Habe in 2008 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen und möchte widerrufen. Meine Bank (D**) hat in der Widerrufsbelehrung den Satz "Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."
Die damals ab April 2008 gültige Musterbelehrung tönte wie folgt:"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform."
Ich habe der Bank mitgeteilt, dass sowohl ein Fachanwalt als auch die Verbraucherzentrale die Belehrung für fehlerhaft befanden, da sie nicht wortwörtlich und damit vollständig mit dem Muster übereinstimmt.
Meine oben benannte Bank ist der Rechtsauffassung, dass beide Belehrungen übereinstimmen und zitiert sogar die BGH-Entscheidung aus 2011, um sich auf die Schutzwirkung der Musterbelehrung zu berufen.
Ist sowas normal? Wenn es vor Gericht ginge, müssten die sich doch dafür verantworten, dass sie mich direkt schriftlich angelogen haben? Verstehe ich hier was falsch?
Oder pokern die und hoffen, dass es nicht vor Gericht geht? Das Schreiben enthält noch den Satz, dass sie sich quasi weitere Anfragen zu diesem Sachverhalt verbitten...
Der Anwalt kostet mich 700 Euro, da die Rechtsschutz nichts übernehmen wird, da meine damalige Umschuldung ursächlich eine Folge von Bautätigkeit ist und somit ausgeschlossenes RS-Risiko. Aber wie es scheint, führt kein Weg am Anwalt vorbei, was habt Ihr für Erfahrungen?