ich habe es mit meiner Frage bereits in einem anderen Forum versucht,
aber leider keine Anwort erhalten.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Ich beziehe derzeit eine BUZ-Rente aus einer ehemaligen Direktversicherung,
die mir nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen privat übertragen wurde.
Der Versicherer führt an meine GKV (pflichtversichert) den vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag ab.
Nach dem Urteil des BVerfG aus 2010 (Az.: 1 BvR 1660/08)
sind privat weitergeführte Verträge anteilig nicht GKV-beitragspflichtig.
Das bezieht sich aber auf die Renten bzw. Kapitalauszahlungen im Alter.
Wie sieht es denn aber mit der BUZ-Rente aus? Müssten hier nicht nach der privaten Fortführung (logischerweise beitragsfrei wg. BU) keine GKV-Beiträge mehr gezahlt werden?