Meine Freundin ist angestellt (30 Std/Woche) und betreibt nun seit ca. einem Jahr ein Gewerbe.
Sie besitzt eine Riester-Rente und muss sich beim Versicherer jährlich zur Berechnung des Beitrages melden, falls sich der Bruttolohn im Verhältnis zum Vorjahr geändert habe.
Nun die Frage: Müssen die Einnahmen aus dem Gewerbe zu dem Jahresbruttolohn aus dem Angestelltenverhältnis hinzugerechnet werden oder sind diese für die Berechnungen des Riesterbeitrages nicht relevant?