Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
Naja, die Fußnote mit "zwei Wochen (einem Monat)" dürfte schon unzulässig sein...
"ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung" ist auch in Frage zu stellen....irgendein Exemplar?? Es müsste heißen, "...in Textform".
Dann... "einen Tag nachdem..." und "die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag...."
Und die Passage mit den "Finanzierten Geschäften"... eine kumulative Belehrung dürfte unzulässig, weil irreführend sein...
zudem ist es eh die Frage, ob die Passage grundsätzlich nicht unzulässig ist, wenn kein "FG" vorlag und der Mustertext wie hier nicht verwendet wurde.
Denn der sah zwar vor, dass die Passage für "Finanzierte Geschäfte entfallen können..." aber hier hat sich die Bank ja nicht an den Mustertext gehalten. Somit dürfte es grundsätzlich in Frage zu stellen sein, ob eine Passage aufgenommen werden darf, deren Fallkonstellation überhaupt nicht zutraf. Das würde m.M. gegen das Deutlichkeitsgebot des §355 BGB aF verstoßen
"Im Übrigen würden durch eine solche Nachbelehrungsaktion „schlafende Hunde“ geweckt, in diesem Fall also Darlehensnehmer, die seit Jahrzehnten mit den ihnen zur Finanzierung ihrer Immobilie gewährten Darlehen vollumfänglich zufrieden sind."
"Im Übrigen würden durch eine solche Nachbelehrungsaktion „schlafende Hunde“ geweckt, in diesem Fall also Darlehensnehmer, die seit Jahrzehnten mit den ihnen zur Finanzierung ihrer Immobilie gewährten Darlehen vollumfänglich zufrieden sind."
Zitat von RAM
Da hat wohl jemand gelöscht. Vielleicht klappt das:
bitte auch um eine Beurteilung. Abschluss bei der Deutschen Bank 28.03.2010, Unterschrift in den Räumen der Filiale. Kredit wurde von uns gegen Zahlung einer Vorfälligkeit (rund 20.000€) gekündigt.
Widerrufsbelehrung anbei
ich habe genau die Widerrufsbelehrungvon picotto wie im ersten Beitrag.
Da ich meinen Darlehensantrag der DSLBank im Antragsverfahren (Dokument erstellt am 30.01.2008 durch einemMarkler) in meinem Haus am 08.02.2008 unterschrieben habe gehe ichdavon aus, das es sich um ein Fernabsatzvertrag handelt.( steht so imMerkblatt der DSL Bank)
Müsste ich dann nicht auch überFernabsatz belehrt werden?
War zu diesem Zeitpunkt nicht nochdiese Belehrung mit „Beginnt frühestens“ Gültig??
Hallo liebe Leute, dies wäre meine Widerrufsbelehrung, auf der nächsten Seite wären dann die Unterschriften. Hätte ich eine Chance was wieder zu bekommen? Wäre um jeden Rat 100 Fach dankbar !! MfG
EDIT von eugh: dito wie im "Erfahrungen"-Thread - bitte Unterlagen vor dem Einstellen anonymisieren. Danke.
ich habe hier auch meine Widerrufsbelehrung aus einem Kreditvertrag bei der DSL-Bank aus dem Jahre 2009 beigefügt. Vermittelt über "Dr. Klein" und unterschrieben wurde zuhause.