Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von micrati
    micrati ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von JWAH
    so.... ich habe was neues.

    1. die Widerrufsbelehrung ist so nicht eindeutig, der genaue Zeitpunkt des Fristbeginns ist nicht ersichtlich (böser Fehler)
    2. es bleibt dem Darlehensnehmer überlassen einzuordnen, ob es ein sogenanntes Koppelgeschäft ist oder nicht (sehr böser Fehler)
    3. im weiteren Text steht plötzlich Widerspuch und nicht Widerruf, rechtlich etwas ganz anderes (extrem böser Fehler)

    das sind die Punkte, so, wie ich sie verstanden habe.

    XXXX hat bisher alle ( sprich AALLLLEE ) Widerrufe dieses Anwaltes mit Vergleich außergerichtlich geregelt!!!!!

    Ich kann nur sagen: ich ziehe das jetzt durch und rate jedem, es auch zu tun.
    Hallo JWAH,
    gibt es bereits Neuigkeiten zum Widerruf bzw. der Klärungen mit dem Anwalt. Ich habe exakt die gleiche Formulierung und überlege, wie ich vorgehen soll.
    Viele Grüße
    micrati

  3. Avatar von Calypso
    Calypso ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,

    evtl kann mir hier iener mal auf die Sprünge helfen..
    Ich habe einen Darlehensvertrag von einer Sparkasse aus 05/2008
    Nennt sich:
    Darlehen mit anfänglichem Festzins mit dinglicher Sicherheit für private Zwecke und für Existenzgründung.
    Hier sind die Kaufssumme für unser Haus und die Zinsen für 10 Jahre festgeschrieben. Dies ist nur ein Blatt! Auf der Rückseite sind AGB , Gerichtstand usw angegeben oder keine Widerufserklärung.
    Das 2 Blatt ist dann von der Bausparkasse Concept2plus "bei Sparkassendarlehen"
    Dann folgen die Informationsblätter "Darlehen"
    Hier wird unter C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages genannt.

    Da kommt dann dieser Passus:
    Würde dies gern prüfen lassen wenn es Aussicht auf Erfolg hat..
    Was meint Ihr?
    Danke!
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  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    .....die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung.....

    Exakt dieser Passus ist Bestandteil des BGH Urteils, entsprechend ist nicht erkennbar, wann der Lauf der Frist beginnt.

  5. Avatar von Calypso
    Calypso ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Danke!

    Also habe ich gute Chancen..
    Am liebsten wäre mir ein Vergleich bei dem die Bank den noch laufenden Vertrag auf aktuelle Zinskonditionen umstellt und mir eine Anschlussfinanzierung zu aktuell guten Zinskonditionen zusagt.
    Mal kucken was die dazu meinen ;O)

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ja, wobei die Bank A Ihnen sicherlich nicht bessere Konditionen gibt im Rahmen einer internen Umschuldung bedingt durch den Widerruf des alten Vertrages.

  7. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    mmh, ob da gute Chancen bestehen...dazu bräuchte man mehr infos und vor allem auch eine bessere und vor allem vollständige Kopie der WRB...


    Der verwendete Text, soweit ersichtlich, war der Mustertext mit Gültigkeit bis zum 31.03.2008. Die Sparkasse könnte sich mit der Verwendung dessen somit auch auf eine Übergangsfrist berufen.

    Die gibt es aber nur, wenn der Mustertext 1zu1 inhaltlich und auch optisch übernommen worden ist...

    Mir fällt auf den ersten Blick auf, dass der Text gegenüber dem Mustertext geändert wurde...

    Unter "Widerrufsrecht" heisst es hier "Der Kunde kann" statt "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen..."

    und unter "Widerrufsfolgen"

    "Kann der Kunde der Sparkasse" statt "Können Sie uns"

    "Der Kunde" und "Sparkasse" dürfte auch etwas schwammig formuliert sein.


    Aufgrund der Änderung dürfte der verwendete Text nach BGH nicht unter die Schutzwirkung fallen und dann würde keine Übergangsfrist angewendet werden können...

    => damit wäre der Weg offen, mit dem BGH Urteil "Die Frist beginnt frühestens" argumentieren zu können...


    Aber...es ist fraglich, ob ein Gericht das genauso sieht...

  8. Avatar von Calypso
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    ok hier mal besser?!
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  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Wurde das Haus auch über die Sparkasse gekauft?

    Wurde eine Restschuldversicherung abgeschlossen?

    Wurde das Darlehen/Bausparvertrag nicht in den Räumlichkeiten der SPK sondern per Email, Brief, Fax oder zuhause abgeschlossen?

  10. Avatar von Calypso
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Wurde das Haus auch über die Sparkasse gekauft?
    Sparkasse ist der Kreditgeber und BSK gibt mit BSV die nötige Scherheit
    Wurde eine Restschuldversicherung abgeschlossen?
    Soweit ich weiß nein- Nur eine Lebensversicherung war Pflicht.Diese habe ich allerdings schon gekündigt was problemlos möglich war

    Wurde das Darlehen/Bausparvertrag nicht in den Räumlichkeiten der SPK sondern per Email, Brief, Fax oder zuhause abgeschlossen?
    War in den Räumlichkeiten der BSK

  11. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Calypso
    Wurde das Haus auch über die Sparkasse gekauft?
    Sparkasse ist der Kreditgeber und BSK gibt mit BSV die nötige Scherheit
    Wurde eine Restschuldversicherung abgeschlossen?
    Soweit ich weiß nein- Nur eine Lebensversicherung war Pflicht.Diese habe ich allerdings schon gekündigt was problemlos möglich war

    Wurde das Darlehen/Bausparvertrag nicht in den Räumlichkeiten der SPK sondern per Email, Brief, Fax oder zuhause abgeschlossen?
    War in den Räumlichkeiten der BSK
    Dann wundert es mich, dass bei der WRB der Passus für "Finanzierte Geschäfte" aufgenommen wurde...

    Das wäre z.B. dann nötig, wenn mit der Rate eine RSV mit finanziert wurde (über einen Anteil der mtl. Rate) und/oder das Haus auch seitens der SPK verkauft wurde... z.B. notwendig, wenn man einen Darlehensvertrag bei einer Autobank beim Autohändler einschliesst und der Kauf eines Autos einhergeht... => verbundenes Geschäft...

    Wenn das aber alles nicht der Fall war, dann ist der Passus "Finanzierte Geschäfte" nicht notwendig und damit irreführend. Gibt es auch Rechtsprechungen dazu...

    Aber...das wichtigste ist eben, die Abweichungen vom Mustertext, einschliesslich mit dem Passus der "Finanzierte Geschäfte", der wohl nicht notwendig war...

    Die Abweichungen vom MT ergeben, dass es keine Schutzwirkung gibt und somit auch keine Übergangsfrist zum Tragen kommt und damit kann man die WRB durch höchstrichterlich als ungültig erklärten weil irreführenden Passus "Die Frist beginnt frühestens..." anfechten...


    Dazu kommt die nicht eindeutig optisch hervorgehobene Gestaltung. Gleicher Schrifttyp, verwendet in der gleichen Größe, eingekastelt neben anderen eingekastelten Erklärungen auf der gleichen Seite... => nicht eindeutig optisch hervorgehoben....

    zudem...auf der linken Seite auch ein Passus mit "C. Informationen...." aufgeführt wird mit der Erklärung: "Der Darlehensvertrag kommt zustande, wenn das vom Kunden unterschriebene Vertragsformular der Sparkasse zugeht"

    im Widerspruch zur Widerrufsbelehrung nebenan steht...=> recht irreführend...

    Auch ein Zugang der Sparkasse...wie will der Darlehensnehmer das überprüfen?


    => genügend Angriffspunkte!

  12. Avatar von Calypso
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Also erstmal recht vielen Dank für die Mühen!
    Ich werde das jetzt durch einen RA prüfen lassen.
    Mir ist halt aber auch nicht ganz wohl mit der Sache da ic mich in diesen Dingen fast garnicht auskenne und ich lese nun auch oft das selbst wenn der Widerruf durchgesetzt werden kann, man probleme bekomen kann eine Neufinanzierung zu finden..

    Zuem mal ein banale Frage..
    Angenommen der Widerruf geht durch..
    Dann muss ich die Kreditsumme zurückzahlen.
    BSV bleibt mal aussen vor.
    VFE entfällt?
    Was ist mit den Zinsen die ich seither bezahlt habe?
    Ist es realistisch innerhalb der dann kommenden 30 Tagesfrist eine Neufinanzierung zu bekommen?

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Calypso
    Also erstmal recht vielen Dank für die Mühen!
    Ich werde das jetzt durch einen RA prüfen lassen.
    Mir ist halt aber auch nicht ganz wohl mit der Sache da ic mich in diesen Dingen fast garnicht auskenne und ich lese nun auch oft das selbst wenn der Widerruf durchgesetzt werden kann, man probleme bekomen kann eine Neufinanzierung zu finden..

    Zuem mal ein banale Frage..
    Angenommen der Widerruf geht durch..
    Dann muss ich die Kreditsumme zurückzahlen.
    BSV bleibt mal aussen vor.
    VFE entfällt?
    Was ist mit den Zinsen die ich seither bezahlt habe?
    Ist es realistisch innerhalb der dann kommenden 30 Tagesfrist eine Neufinanzierung zu bekommen?
    ZUERST Neufinanzierung SICHERstellen und DANN widerrufen!

    BSV könnte u.U. auch mit rück abgewickelt werden....

    Bei einer Rückabwicklung werden Deine geleisteten Zahlungen mit 5% über Basiszins verzinst...soweit die Theorie...in der Praxis sträuben sich die Kreditinstitute...überhaupt den Widerruf zu akzeptieren...

  14. Avatar von Reset14
    Reset14 ist offline

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    Blinzeln AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    beste Grüße an alle " Alt-Darlehensnehmer ",

    durch den letzten ARD Beitrag " Plus Minus " wurde uns nochmals bewusst, dass der Rückabwicklungszeitraum theoretisch ja nicht verjährt.

    Wir hatten unsere Unterlagen schon vor mehr als 2 Jahren bei einem Rechtsanwalt zur Prüfung, der gab auch grundsätzlich grünes Licht, wegen des Risikos einer Klage der Bank haben wir jedoch Abstand genommen.
    Weiterer Grund war eine recht zweifelhafte Ablehnung einer neu beantragten Anschluss-Finanzierung trotz TOP Bonität. Wir hatten schon damals den Verdacht, dass es hier Absprachen geben könnte. Auch der Vermittler wich aus und hatte offenbar kein Interesse, hier weitere Anbieter abzufragen.

    Mittlerweile gibt es ja auch sogenannte " Positivlisten " von Banken, die kein Problem mit einer Anschlussfinanzierung für Widerrufskunden haben.
    Die Frage ist, welche Erfahrung gibt es mittlerweile mit diesen Banken, welche sind wirklich zuverlässig und zu empfehlen.

    Weitere Frage, welcher DSL-Bank-Kunde war bereits erfolgreich, egal ob private Einigung, Vergleich oder im Klageverfahren.
    Vieleicht könnten mir das Betroffenen diskret nur mit JA oder NEIN per PM mitteilen. Danke für jeden Tipp.

    Grüße der Resetter

  15. Avatar von baumaus
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Mal aus Neugierde -wo gibt es diese Positivlisten?

  16. Avatar von immerfernweh
    immerfernweh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Die Negativ- und auch die Positiv-Listen gibt es hier: Verbraucherzentrale : Kreditinstitute verweigern Anschlussfinanzierung

  17. Avatar von picotto
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    An alle, die mir immer wieder private Nachrichten schreiben:

    Ich habe das Vorhaben, den Kreditvertrage zu widerrufen, nicht weiter verfolgt, und habe das Thema auch beendet. Die simplen Gründe sind in diesem Thema immer wieder genannt, so z.B. auch von Reset14.

    Ich kann daher mit Auskünften bzgl. Erfolg bzw. Nichterfolg oder einer Anwaltsempfehlung nicht dienen.

  18. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Auch will mich zu dem Thema Widerrufsjoker melden.

    Ich suche konkret Betroffene, die Erfahrungen mit der Ing-Diba bezüglich der Widerrufsbelehrung gemacht haben und hier bei Vertragsabschluss in 2008.

    Bei mir ist die rechtliche Seite eindeutig, die Widerrufsbelehrung aus dem Mai 2008 wurde von einen Fachanwalt geprüft und als eindeutig falsch eingestuft und ich könne den Widerruf noch auslösen.

    Der weitere Weg wäre nun bei mir, einen Fachanwalt einzuschalten, um den Widerruf konkret auszulösen und die Verhandlung mit der Bank einzuleiten. Alternativ selber den Widerruf auszulösen, aber da haben einige hier ja bereits negative Erfahrungen gemacht (weil die Banken den Privatkunden nicht ernst nehmen und für dumm hinstellen).

    Da mir klar ist, das die Bank, in diesem Falle die Ing-Diba mir die Sache nicht einfach machen wird, suche ich zu meiner Risikoanalyse Menschen, die diesen Schritt bereits getan haben. Schließlich kann dieser Weg in die Klage führen mit einem Prozesskostenrisiko in einer geschätzten Höhe von mehr als 20.000 €.

  19. Avatar von Calypso
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hat hier wer Erfahrungen mit der IG Widerruf gemacht?

  20. Avatar von Bibi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Liebe Forumsmitglieder,
    aufgrund einiger Privater Anfragen hier eine Zusammenfassung meiner Ergebnisse.
    Meine Widerrufsbelehrung (DSL-Bank) habe ich von 2 verschiedenen Anwälten prüfen lassen.
    Die Widerrufsbelehrung lautet wie folgt:

    Widerrufsrecht
    Der Darlehnsnehmer kann seine auf den Abschluss des Darlehnsvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
    Form des Widerrufs
    Der Widerruf muss in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder per E-Mail) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
    Beginn der Widerrufsfrist
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, tzu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, -im Original oder in Abschrift- sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat.

    Die Prüfung beider Anwälte hat ergeben, dass keine eindeutig fehlerhafte Formulierung zu finden ist.
    Ich werde daher das Thema ruhen lassen.
    Viele Grüße und viel Erfolg euch allen

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Bibi
    Liebe Forumsmitglieder,
    aufgrund einiger Privater Anfragen hier eine Zusammenfassung meiner Ergebnisse.
    Meine Widerrufsbelehrung (DSL-Bank) habe ich von 2 verschiedenen Anwälten prüfen lassen.
    Die Widerrufsbelehrung lautet wie folgt:

    Widerrufsrecht
    Der Darlehnsnehmer kann seine auf den Abschluss des Darlehnsvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
    Form des Widerrufs
    Der Widerruf muss in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder per E-Mail) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
    Beginn der Widerrufsfrist
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, tzu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, -im Original oder in Abschrift- sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat.

    Die Prüfung beider Anwälte hat ergeben, dass keine eindeutig fehlerhafte Formulierung zu finden ist.
    Ich werde daher das Thema ruhen lassen.
    Viele Grüße und viel Erfolg euch allen

    Drei Einwände dazu:

    1. Es kann sich keiner darüber ein Urteil erlauben wenn man nicht weiß WANN der Vertrag abgeschlossen wurde!

    2. Der Passus "Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, tzu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, -im Original oder in Abschrift- sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat."

    ist meines Wissens BGH rechtlich als unzulässig abgeurteilt worden.
    ((Bundesgerichtshof, Urteil
    vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08).)

    Denn das würde ja heissen, dass allein mit Aushändigung der WRB und des Angebotes, unabhängig von der Annahme des Darlehensnehmers, die Widerrufsfrist schon zu laufen beginnen würde...

    Nur: wenn die WRB dem damaligen Mustertext des BGB entsprach => Schutzwirkung!

    3. Ist auch der Rest der WRB und das Zustandekommen des Vertrages interessant. Oft werden die Pflichten (Erstattung gezogener Nutzungen) bei Widerruf einseitig formuliert (nur für Darlehensnehmer)...
    oder...
    wenn der Vertrag rein über die neuen Medien (Telefon, Fax, Email, Internet) zustande gekommen ist oder zuhause unterschrieben wurde, greift das Fernabsatzgesetz. Und dann muss eine Ergänzung noch eingefügt werden. Wird auch oft vergessen. Wenn die dann vergessen wurde, entspricht sie dann nicht mehr dem Mustertext, da was weggelassen wurde und eine mögliche Schutzwirkung entfällt (ebenfalls BGH entschieden)

    Also, was interessiert?

    1. Datum des Vertragsabschlusses

    2. ganze WRB

    3. Wie ist der Vertrag zustande gekommen....

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