Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hier ist wohl das LG Münster zuständig - da ist eher unschön!

    aber das zuständige OLG sitzt in Hamm...

    BINGO!!!

  3. Avatar von bluespeed75
    bluespeed75 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Kurze Frage.
    Was haltet Ihr von der Urteilsbegründung des LG München das Grundlage der WRB (06/2004) nicht das Muster ist so der 355 und 495 BGB ?
    Obwohl das Muster ja seit 2002 draussen ist.
    BGH Enscheidungen zur Inhaltlichen Überarbeitung,weglassen der Überschrift "Widerrufsfolgen" sind der Richterin egal.

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @Faltplan:
    Ist es ein Darlehensvertrag oder sind es mehrere? Wie hoch ist die Grundschuld pro DV bzw. insgesamt? Wie hoch ist die aktuelle (jeweilige, falls mehrere DVe) Restschuld? Wann endet/enden die Zinsbindungsfristen? Wie hoch sind die von Dir bisher gezahlten Raten (also inkl. Tilgung und Zinsen, ggf. zzgl. sonstiger Gebühren)? Brauchst Du jetzt dringend Geld bzw. eine Reduzierung der monatlichen Raten oder kannst Du ein paar Tausend Euro (ohne RSV, ohne Prozesskostenfinanzierer) vorstrecken? Ist Dein Einkommen sicher, d.h. könntest Du eine Anschlussfinanzierung problemlos bekommen? Hast Du Dich zu aktuellen Konditionen bei anderen Banken/Vermittlern bereits erkundigt (Höhe: aktuelle Restschuld, d.h. erst einmal ohne Berücksichtigung der Rückabwicklung, damit Du zumindest einmal eine Idee hast, was ungefähr möglich wäre). Wenn Du diese Fragen beantworten kannst (gerne auch nur für Dich), hast Du einen besseren Überblick. Wenn Du dazu auch hier im Forum ein paar weitere Eckpunkte nennst, kann man auch besser dazu ein paar unverbindliche Gedanken äußern.

    Insbesondere ist m.E. die Höhe der von Dir bisher gezahlten Raten entscheidend für die Höhe des Streitwerts (wenn man einmal davon ausgeht, dass Du im Falle einer Klage auf die Forderung der Löschung/Abtretung der Grundschuld verzichten würdest, denn sonst würde sich der Streitwert ja noch zusätzlich um die Höhe der zu löschenden/abzutretenden Grundschuld erhöhen).

    Ducnicis Idee, auf außergerichtliches Einschalten eines RA zu verzichten, kann ich gut nachvollziehen, zumal ich es in einem Fall auch so gemacht hatte, d.h. nach mehrmaligen Schriftwechseln meinerseits mit der Bank und unbefriedigenden Angeboten ihrerseits mandatierte ich einen RA direkt zur Klageerhebung. Das war kein Problem und ersparte mir einige Kosten. Außerdem könntest Du - wenn Du mehrere DVe bei derselben Bank mit derselben WRB hast - ggf. erwägen, Klage nur bzgl. des "billigsten" DVs zu erhebenm, d.h. bei dem DV, wo die Summer der von Dir bisher geleisteten Raten (=Streitwert) am geringsten ist. Ggf. ergibt sich dann in der Verhandlung die Möglichkeit eines Vergleichs über alle DVe. Aber Achtung: Dann gilt, dass die Honorare der Anwälte sich am neuen Streitwert bzgl. aller "verglichenen" DVe orientieren, sofern die Anwälte auch am Vergleich dieser anderen DVe mitgewirkt haben. Einzig die Gerichtsgebühren würden sich bei so einem Vergleich dann weiter nur an der Höhe des streitgegenständlichen DVs messen (so meine persönliche Erfahrung). Wenn Du nur einen DV hast, ist das alles natürlich (leider) für Dich keine Möglichkeit, das Prozesskostenrisiko in diesem Punkt zu reduzieren.

    Abschließend muss man festhalten, dass auch wer Recht hat, ohne das nötige Eigenkapital (oder eine RSV im Rücken) nicht unbedingt auch Recht bekommt - von den vielen fehlerhaften Entscheidungen diverser LGe und OLGe ganz zu schweigen. Daher bietet es sich für Leute ohne RSV ja auch an, eher eine Vergleichsbereitschaft zu signalisieren, bevor sie finanzielles Harakiri begehen. Bitte nicht falsch verstehen: Wer will und kann, soll das alles ruhig auch gerichtlich bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durchfechten, aber das kann (oder will) eben nicht jeder.

  5. Avatar von ramokap
    ramokap ist offline

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    Frage AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen, meine Belehrung sieht wie folgt aus:
    2008 - 2009 verwendete Belehrung


    Verschiedene Sparkassen (z.B. Kreissparkasse Köln, Stadt- und Kreissparkasse Erlangen, Sparkasse Nürnberg, Sparkasse Mittelfranken-Süd oder Sparkasse Mittelthüringen) haben 2008/2009 folgende Widerrufsbelehrung verwendet:

    "Widerrufsbelehrung1

    Verbraucher

    Max Mustermann
    Musterstr. 123
    90402 Nürnberg

    Widerufsbelehrung zu2 o.g. Vertrag vom XX.XX.2009

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Der Widerruf ist zu richten an:
    (Name, Firma und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. Fax-Nr., E-mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine Internet-Adresse):

    Sparkasse Nürnberg, Lorenzer Platz, 90327 Nürnberg
    [...]

    Unten im Formular werden zwei Fußnoten abgedruckt:
    1 Nicht für Fernabsatzgeschäfte
    2 Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom …“

    Die Belehrung habe ich einem Anwalt geschickt und die Prüfung hat folgende Fehler ergeben:
    1. Fristformulierung ist nicht eindeutig
    2.Hinweis Internetseite: " "Der Widerruf ist zu richten an:,,,,,,,, (Widerruf auf der Internetseite nicht möglich, nur per Mail)
    3.Belehrung finanzierte Geschäfte. obwohl so ein Geschäft nicht existiert.
    4.Fußnote 1: Transparenz wird erheblich eingeschränkt (Verwirrung beim Kreditnehmer)

    Spielt die Leerstelle nach "zwei Wochen" überhaupt keine Rolle?
    Wer hat auch diesen Vertrag und möchte Erfahrungen austauschen? Gibt es aktuelle Urteile und wie sehen die Chancen aus?
    Ist dieser Fall eindeutig?
    Zuständige Gerichte: Landgericht Wuppertal und OLG Düsseldorf

    Meine Rechtschutzversicherung blockt im Moment und möchte die Kosten nicht übernehmen. Mein Anwalt möchte die Schiedsstelle anrufen.
    Auch im Fall der Übernahme muss ich mir Gedanken über die Kosten und Risiken machen, weil nur max. 1/3 übernommen werden.
    Es ist eine MFH haus und die RSV würde nur den selbst bewohnten Teil übernehmen.
    Gibt es seriöse Prozessfinanzierer die so einen Fall übernehmen werden? Empfehlungen
    Kreditsumme 170.000€ Schon 70.000€ getilgt. Läuft noch bis Dezember 2019.
    Der Fall ist mir auch wichtig, weil ein Bekannter den gleichen Vertrag mit 300000€ hat. Leider aber auch keine RSV.

    Danke und Grüße
    ramokap

  6. Avatar von Faltplan
    Faltplan ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @eugh, vielen Dank für deine Fragen und Gedanken:
    Ist es ein Darlehensvertrag oder sind es mehrere?
    1. DV: R+V Lebensversicherungs AG, 60.000 Euro, 25 Jahre Zinsbindung , 4,5% Zins, Tilgungsleistung: 60.000 Euro (somit abbezahlt seit dem 31.07.2016) Zinsleistung: 7434,80 Euro / Widerruf erfolgte am 06.06.2016 auf Anraten eines Anwaltes
    2. DV: VR Bank Westmünsterland (KFW Darlehen), 55.000 Euro, 15 Jahre Zinsbindung, 4,45 % Zins, Tilgungsleistung: 3673,43 Euro (somit Restschuld ca. 51000 Euro) Zinsleistung: 11.883,28 Euro / Widerruf erfolgte am 06.06.2016 auf Anraten eines Anwaltes
    3. DV: Wohnriester Schwäb. Hall, 70.000 Euro, Zinsbindung bis Zuteilung, monatliche Zahlung an die SH 388 Euro, 3,65 % Zins, Restschuld schätze ich mal auf 55.000 Euro
    4. DV: VR Bank Westmünsterland, 30.000 Euro, das Darlehen wurde aufgrund geringerer Baukosten erst gar nicht in Anspruch genommen

    Wie hoch ist die Grundschuld pro DV bzw. insgesamt?
    Insgesamt beträgt die Grundschuld 215.000 Euro, aufgeteilt auf die 4 DV
    Wie hoch ist die aktuelle (jeweilige, falls mehrere DVe) Restschuld?
    Die Restschuld beträgt ca. 106.000 Euro
    Wann endet/enden die Zinsbindungsfristen?
    Siehe oben
    Wie hoch sind die von Dir bisher gezahlten Raten (also inkl. Tilgung und Zinsen, ggf. zzgl. sonstiger Gebühren)?
    Siehe oben
    Brauchst Du jetzt dringend Geld bzw. eine Reduzierung der monatlichen Raten oder kannst Du ein paar Tausend Euro (ohne RSV, ohne Prozesskostenfinanzierer) vorstrecken?
    Ich brauche aktuell nicht dringend Geld, könnte auch ein wenig vorstrecken
    Ist Dein Einkommen sicher, d.h. könntest Du eine Anschlussfinanzierung problemlos bekommen?
    ja
    Hast Du Dich zu aktuellen Konditionen bei anderen Banken/Vermittlern bereits erkundigt (Höhe: aktuelle Restschuld, d.h. erst einmal ohne Berücksichtigung der Rückabwicklung, damit Du zumindest einmal eine Idee hast, was ungefähr möglich wäre).
    ja
    Wenn Du diese Fragen beantworten kannst (gerne auch nur für Dich), hast Du einen besseren Überblick. Wenn Du dazu auch hier im Forum ein paar weitere Eckpunkte nennst, kann man auch besser dazu ein paar unverbindliche Gedanken äußern.

    Insbesondere ist m.E. die Höhe der von Dir bisher gezahlten Raten entscheidend für die Höhe des Streitwerts (wenn man einmal davon ausgeht, dass Du im Falle einer Klage auf die Forderung der Löschung/Abtretung der Grundschuld verzichten würdest, denn sonst würde sich der Streitwert ja noch zusätzlich um die Höhe der zu löschenden/abzutretenden Grundschuld erhöhen).

  7. Avatar von abcd123
    abcd123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Faltplan
    a. VR Bank Westmünsterland
    b. 203 710 II DG Verlag FA 06.09
    das ist die Standard WB aus dem DG Verlag für alle GENOS; darüber gibt es x- pos Urteile für DN , weil immer 14T / 1 Monat Fussnote; Instanzenzug Stuttgart LG, OLG , BGH

  8. Avatar von Faltplan
    Faltplan ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,
    hier auch noch die WRB aus meinem widerrufenem Darlehen der R+V Lebensversicherungs AG
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    Viele Grüße

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @Faltplan:
    Prima, dann kannst Du Dir doch einen Überblick über die Prozesskosten für die einzelnen DVe verschaffen. Selbst in Deinem Fall, wo 3 Vertragspartner im Spiel sind, mag es helfen, zunächst nur beim wie oben geschrieben "billigsten" Kredit Klage einzureichen. Das müsste m.E. DV2 sein (ca. 15500€ an gezahlten Zinsen + Tilgung), richtig? Rechne Dir mal den Streitwert und die Prozesskostem dazu aus. Dann hast Du schonmal eine Hausnummer.

    Den DV4 hast Du nicht beansprucht. Hast Du dafür eine Nichtabnahmeentschädigung (NAE) zahlen müssen? Wie hoch? Hier wurden sonst keine Zinsen oder Tilgung von Dir gezahlt, so dass es m.E. eine Leistungsklage wäre, verbunden mit der Forderung, die von Dir gezahlte NAE zurückzuerhalten?

    @Alle: Oder sieht das hier jemand anders?

    Wenn die NAE aus DV4 noch niedriger wäre als gezahlte Zinsen+Tilgung aus DV2, wäre es ggf. sinnvoll, zunächst hierzu Klage einzureichen. Das dann hoffentlich "gewonnene" Geld könnte Faltplan für die restlichen Prozesse investieren. Sorry, falls ich mich hier irre oder etwas übersehe. Und bedenkt bitte auch, dass ich hiermit weder Handlungsempfehlungen geben will, sondern ausschließlich Stoff zum Nachdenken.

    Wie bereits von anderen hier erwähnt, scheint es bzgl. der Fehlerhaftigkeit der o.g. WRB bereits einige positive Urteile zu geben. Da muss man halt Geduld und Geld haben, es bis zum OLG oder gar BGH zu schaffen.

    Eins noch: Mir persönlich wäre das Risiko (ohne RSV) zu groß, über alle 4 DVe auf einmal Klage einzureichen. Allerdings ist darauf zu achten, dass man mit der Klage nicht ewig nach dem Widerruf warten kann. Wie war das nochmal diesbzgl.? Verjährung [EDIT: und natürlich nicht "Verwirkung" ] nach Ablauf des 3. auf den WR folgenden Kalenderjahres? Wenn das korrekt ist, müsste Faltplan spätestens vor Ablauf des Jahres 2019 wirksam Klage eingereicht haben - wobei die Details auf jeden Fall mit einem Fachanwalt abgestimmt werden sollten. Keine Garantie/Gewährleistung meinerseits bzgl. der Daten etc.

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Verjährung Eughen, Verjährung...

  11. Avatar von Faltplan
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,
    gibt es zur WRB der R+V auch schon Urteile bzw. ist diese WRB unwirksam?

    @ Eugh: ich habe nur die ersten beiden Verträge widerrufen, laut einer Prüfung eines Anwaltes ist die WRB des 3. DV korrekt, beim DV 4 habe ich keine NAE zahlen müssen. Somit werde ich nun zunächst den 2. DV anfechten.

    Vielen Dank schon jetzt für die vielen tollen Kommentare.

    Gruß

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Faltplan
    Hallo,
    gibt es zur WRB der R+V auch schon Urteile bzw. ist diese WRB unwirksam?

    ....
    von wann genau ist dieser Vertrag?

    wurde der Vertrag mit der R+V über Fernabsatz oder als Präsenzgeschäft in der Filiale der R+V oder einer Vermittlerin (z.B. Raifeissenbank) geschlossen?

  13. Avatar von Faltplan
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Dieser Vertrag ist auch aus März 2010.
    Die R&V wurde durch die VR Bank Westmünsterland vertreten...
    Viele Grüße

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    ok, danke.

    1. Entspricht nicht dem Mustertext. Sind erhebliche Abweichungen darin:

    a) es fehlt beim Fristbeginn der Zusatz des Gestaltungeshinweises [3], a), "Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen: a) bei schriftlich abzuschliessenden Verträgen: ", jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Vertrag .... zur Verfügung gestellt worden ist";"

    b) Belehrung für Fernabsatz beim Fristbeginn, also Einfügung des Gestaltungshinweises [3], b), bb) ", jedoch nicht vor Vertragsschluss " und dem Zusatz "und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten..... BGB-InfoV"

    - Belehrung für Fernabsatz bei den WR-Folgen, Einfügen des Gestaltungshinweises [6]: "Dies kann dazu führen, .... erfüllen müssen"


    => somit keine Schutzwirkung des Musters bei Fehlerhaftigkeit!


    2. Fehlerhaftigkeit bzgl. des Fristbeginns:

    im Prinzip ist der Fristbeginn grob fehlerhaft, weil der Hinweis auf den Erhalt der Unterlagen
    (Gestaltungshinweis [3], a) ) fehlt.

    Zudem wurde für Fernabsatz belegt, obwohl keine vorlag. Irreführend.


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  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  16. Avatar von Rhay
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von bluespeed75
    Zum Thema Prozesskostenfinanzierer:
    Ich habe bei Solvantis in Düsseldorf angefragt die lehnten pauschal ab ohne die WRB überhaupt gelesen zu haben.
    Ich denke denen geht gerade schlichtweg das Geld aus vor lauter Prozessen.
    Hat jemand bei anderen Erfolg gehabt ???
    Also ich habe sowohl in Berlin als auch in Hannover angefragt.
    Im ersten Zug bekam ich gute Chancen zum Widerruf meiner WRI attestiert, die jeweiligen Vermittlungsverträge waren schnell zugestellt. Das wußte ich aber auch schon vorher.
    Wenn man dann aber paar Fragen in seinem ganz konkreten Fall zum "Kleingedruckten" hat, dann bekam ich von einem Finanzierer die Antwort, man solle sich für seine Zwecke einen besser geeigneten Wettbewerber beauftragen und der andere möchte keine schriftliche Stellungnahme abgeben, ich kann gern mit dem GF telefonieren, der erzählt mir dann irgendein Fachchinesich und man hat weiterhin nichts Substanzielles in der Hand.
    Also kurzum, schöne Internetseiten, viel Versprechen und in der Realität kommt es erstens anders und zweitens als man denkt.

    Also ich persönlich und in meinem ganz konkreten Fall kann keinen der beiden empfehlen, dafür waren mir die AGB's zu wage formuliert. Was genau heraus kam, welchen Anteil der Finanzierer am Ende bekommt. Alles andere ist nur Blub.

    Und eins muss man da ja noch bedenken, keiner dieser Finanzierer macht das weil das alles so dufte Typen sind, nein, die wollen Geld verdienen. Und zwar auf den für sie schnellsten und komfortabelsten Weg, das muss noch lange nicht der Weg sein, den man für sich selber sieht.

    Weiterhin sind von beiden keine nennenswerten unterstützten Gerichtsverfahren bekannt.

    Ich finde ja grundsätzlich die Berichte von test.de und finanztip.de sehr gut als Orientierungshilfe, aber bei dem Thema ist man meilenweit vorbeigeschossen.
    Der Finanzierer aus Berlin war ja hier schon Thema im Thread, da wurden die auch schon abgewatscht.

    Gruß

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Also ich hab hier am LG N-Fü mal einen Prozesskostenfinanzierer erlebt.

    Da wurde bzgl. des Vorteils der Rückabwicklung nicht groß rumgefeilscht. Ich glaube, man einigte sich damals sogar auf eine Teilzahlung der VFE.

    Als Kläger hast da dann keine Handhabe mehr.

    Darauf angesprochen, dass ja noch mehr an Vorteil für den Kläger "herauszuholen" gewesen wäre, meinte er "schneller Deal, schnelles Geld", grinste und verschwand...

  18. Avatar von Rhay
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von ducnici
    Also ich hab hier am LG N-Fü mal einen Prozesskostenfinanzierer erlebt.

    Da wurde bzgl. des Vorteils der Rückabwicklung nicht groß rumgefeilscht. Ich glaube, man einigte sich damals sogar auf eine Teilzahlung der VFE.

    Als Kläger hast da dann keine Handhabe mehr.

    Darauf angesprochen, dass ja noch mehr an Vorteil für den Kläger "herauszuholen" gewesen wäre, meinte er "schneller Deal, schnelles Geld", grinste und verschwand...
    Das verstärkt ja noch meine Meinung.
    Genau das ist ja aktuell auch mein Problem, die wollen ne schnelle Mark machen, haben aber nicht die Eier das auch so kund zu tun.
    Würde man das transparent kommunizieren, habe ich als Kunde ja noch die Chance zu sagen, alles klar, mit einer schnellen außergerichtlichen Lösung kann ich gut leben.
    Die verstecken sich hinter ihren Verträgen und dann ist auch schon gut.

    danke ducnici für die Bestatätigung

  19. Avatar von benre
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    [EDIT von eugh am 03.09.2016 um 18:07: Zitat des Beitrags von ramokap eingefügt zwecks besserer Zuordnung]


    Zitat Zitat von ramokap
    Hallo zusammen, meine Belehrung sieht wie folgt aus:
    2008 - 2009 verwendete Belehrung


    Verschiedene Sparkassen (z.B. Kreissparkasse Köln, Stadt- und Kreissparkasse Erlangen, Sparkasse Nürnberg, Sparkasse Mittelfranken-Süd oder Sparkasse Mittelthüringen) haben 2008/2009 folgende Widerrufsbelehrung verwendet:

    "Widerrufsbelehrung1

    Verbraucher

    Max Mustermann
    Musterstr. 123
    90402 Nürnberg

    Widerufsbelehrung zu2 o.g. Vertrag vom XX.XX.2009

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Der Widerruf ist zu richten an:
    (Name, Firma und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. Fax-Nr., E-mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine Internet-Adresse):

    Sparkasse Nürnberg, Lorenzer Platz, 90327 Nürnberg
    [...]

    Unten im Formular werden zwei Fußnoten abgedruckt:
    1 Nicht für Fernabsatzgeschäfte
    2 Bezeichnung des konkret betroffenen Geschäfts, z.B. Darlehensvertrag vom …“

    Die Belehrung habe ich einem Anwalt geschickt und die Prüfung hat folgende Fehler ergeben:
    1. Fristformulierung ist nicht eindeutig
    2.Hinweis Internetseite: " "Der Widerruf ist zu richten an:,,,,,,,, (Widerruf auf der Internetseite nicht möglich, nur per Mail)
    3.Belehrung finanzierte Geschäfte. obwohl so ein Geschäft nicht existiert.
    4.Fußnote 1: Transparenz wird erheblich eingeschränkt (Verwirrung beim Kreditnehmer)

    Spielt die Leerstelle nach "zwei Wochen" überhaupt keine Rolle?
    Wer hat auch diesen Vertrag und möchte Erfahrungen austauschen? Gibt es aktuelle Urteile und wie sehen die Chancen aus?
    Ist dieser Fall eindeutig?
    Zuständige Gerichte: Landgericht Wuppertal und OLG Düsseldorf

    Meine Rechtschutzversicherung blockt im Moment und möchte die Kosten nicht übernehmen. Mein Anwalt möchte die Schiedsstelle anrufen.
    Auch im Fall der Übernahme muss ich mir Gedanken über die Kosten und Risiken machen, weil nur max. 1/3 übernommen werden.
    Es ist eine MFH haus und die RSV würde nur den selbst bewohnten Teil übernehmen.
    Gibt es seriöse Prozessfinanzierer die so einen Fall übernehmen werden? Empfehlungen
    Kreditsumme 170.000€ Schon 70.000€ getilgt. Läuft noch bis Dezember 2019.
    Der Fall ist mir auch wichtig, weil ein Bekannter den gleichen Vertrag mit 300000€ hat. Leider aber auch keine RSV.

    Danke und Grüße
    ramokap
    Hallo,

    doch, die Leerstelle spielt schon ein Rolle (oder könnte), siehe Hinweisbeschluss des OLG Celle vom 18.01.2016. Auch ich habe diese WRB und befinde mich derzeit im schriftlichen Klageverfahren vor dem Landgericht. Sie haben aber mit dem zuständigen OLG Düsseldorf doch recht gute Aussichten wie mir scheint. Hier wurde erst vor kurzem ein Urteil zu der gleichen WRB zugunsten der Verbraucher gefällt.

  20. Avatar von ramokap
    ramokap ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,
    Wirklich die gleiche Widerrufsbelehrung?
    Haben Sie ein Aktenzeichen zu dem Urteil ?
    Bei welchem Gericht klagen Sie denn? Vielleicht können wir in Kontakt bleiben und uns gegenseitig Tipps geben.
    Falls eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, würde ich auch bis zum bitterem Ende klagen.
    Vielleicht gibt es bald auch ein BGH Urteil in dieser Sache. Wie ist die Meinung?
    Dank und Grüße

  21. Avatar von benre
    benre ist offline

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    Danke
    8

    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo,
    wenn es die WRB des Sparkassenverlages Juli 2008 ist, dann ist es genau die gleiche. Meine Klage läuft vor einem Landgericht in Schleswig-Holstein.
    OLG Celle : Az. 3 U 148/15
    OLG Düsseldorf: I-17 U 182/15
    Bei mir ist eine RSV vorhanden und bis jetzt wird auch noch alles übernommen. Da es bisher verschiedene OLG Urteile zu dieser WRB gibt hoffe ich auch, dass es mal jemand hiermit vor mir vor den BGH schafft, ob dies aber gelingt bleibt abzuwarten. Sehr viel Hoffnung habe ich nicht, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sparkassen eine weitere Schlappe vor dem BGH ohne weiteres riskieren.

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