Bingo!
Hast nen Volltreffer!
"(z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde)"
1. Die angeführten Beispiele der Pflichtangaben entsprechen nicht dem Muster! => inhaltliche Veränderung => keine Schutzwirkung!
2. Laut neuem Urteil des OLG N, 14 U 1780/15, hält der 14. Senat die WRI mit den beispielhaften Pflichtangaben grundsätzlich für fehlerhaft.
=> dafür brauchst keinen Prozesskostenfinanzierer!