Hallo Forum,
ich lese nun schon seit einigen Tagen hier im Forum mit und versuche herauszubekommen, ob die Widerrufsbelehrung meines Immobiliendarlehens korrekt ist oder nicht.
Hier erstmal der Wortlaut:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen
-ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,
-die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder der Vertragsantrags sowie
-die Infomation nach Fernabsatzrecht
zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ich habe den Text dank der vielen hilfreichen Posts in diesem Forum (Danke!!
) analysiert. Die "üblichen" Fehlerquellen wie das berühmte "frühestens" oder den Hinweis dass die Widerrufsfrist nicht vor Vertragsabschluss beginnt, sind ja anscheinend nicht vorhanden.
Was mich stutzig macht ist die Formulierung "sowie die Information nach Fernabsatzrecht". Der Vertrag ist nicht per Fernabsatz zustande gekommen, sondern ganz normal in einem Beratungsgespräch in der Bankfiliale. Auch unterschrieben wurde er dort. Nun durchsuche ich meinen kompletten Vertrag nach der "Information nach Fernabsatzrecht", was immer das sein soll. Ich konnte bisher keine entsprechende Formulierung finden, auch kein Verweis auf den §312 BGB, nicht einmal das Wort "Fernabsatz". Und wieso heißt es "Information" und nicht "InformationEN"?
Ich wäre sehr dankbar für Hinweise, was damit gemeint sein könnte, und was es für die Widerruffrist bedeuten würde, wenn in meinem Vertrag ein entsprechender Textteil fehlen sollte.
Noch ein paar Hintergrundinfos: Es handelt sich um ein durch eine Baden-Württemberger Volksbank "weitergereichtes" KfW-Darlehen in Höhe von ca. 70.000 Euro. Vertragsabschluss war 2008.
Vielen Dank
Gruß
Die Nordseequalle