Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
Der weng gegen die DSL ist lange .. 1,5 Jahre bis Dato bei mir. Gerichtstermin mitte März 2016 -.- . Die DSL blockiert mit allem was Sie hat um Zeit zu schinden.
Guten Morgen,
haben Heute mit der Sparkasse am Telefon gesprochen.
Die sagten mir das die Widerrufsbelehrung, die damals bekommen habe, korrekt ist.
Es hätte schon ein Urteil dazu gegeben.
Außerdem sprach er davon wenn ich klagen würde dass die Kosten sehr hoch sein können.
Das es sehr lange dauern kann usw....
Was sagen hier die Experten, soll ich den Bankmenschen glauben?
Lohnt sich trotzdem noch ein Besuch bei einen Fachanwalt?
Das Urteil zu dem Widerruf will er mir per e-mail zukommen lassen.
Bin gespannt, ob ich wirklich was bekommen.
Falls ja werde ich es hier posten.
Hat jemand was von diesen Urteil gehört was speziell auf diese Widerrufsbelehrung gesprochen wurde??
Zitat von prego
Anhang 2367 Hallo, der Widerruf ist von 2004 / Habe diese mal von ALEGE LVM prüfen lassen. Diese meinen ja ist anfechtbar! Leider hat mir die LVM gesagt, dass Sie eventuelle Anwaltskosten nicht übernehmen weil Umbau und Vertrag nach dem Umbau abgeschlossen wurde.
Was meinen hier die Experten lohnt es sich hiermit zu kämpfen?
Eine kurze Einschätzung wäre gut.
Ging schneller als ich gedacht habe.
Hier das Urteil
"wie eben besprochen hier die Angaben zu dem Urteil des Landgerichts Detmold:
AZ: 1O194/14 Urteil vom 25.09.2015 "
Frage an die Experten hier im Forum.
Hat der gute Mann recht?
Eine kurze Einschätzung wäre interessant.
Zitat von prego
Guten Morgen,
haben Heute mit der Sparkasse am Telefon gesprochen.
Die sagten mir das die Widerrufsbelehrung, die damals bekommen habe, korrekt ist.
Es hätte schon ein Urteil dazu gegeben.
Außerdem sprach er davon wenn ich klagen würde dass die Kosten sehr hoch sein können.
Das es sehr lange dauern kann usw....
Was sagen hier die Experten, soll ich den Bankmenschen glauben?
Lohnt sich trotzdem noch ein Besuch bei einen Fachanwalt?
Das Urteil zu dem Widerruf will er mir per e-mail zukommen lassen.
Bin gespannt, ob ich wirklich was bekommen.
Falls ja werde ich es hier posten.
Hat jemand was von diesen Urteil gehört was speziell auf diese Widerrufsbelehrung gesprochen wurde??
Du kannst die Geschäftsstelle der 1.Zivilkammer des LG Detmold bitten, Dir eine anonymisierte Kopie zukommen zu lassen. Oder Deinen Bankfachmenschen, der wird es ja vorliegen haben.
Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, liegt beim OLG Hamm, Aktenzeichen I-31 U 197/15
Dort kannst Du unter der 02381-272-2054 oder 2053 nachfragen, wie der aktuelle Stand ist. Ggf. wurde schon verhandelt oder es ist ein Verhandlungstag angesetzt.
Mich würde es wundern, wenn das OLG Hamm, das als verbraucherfreundlich einzustufen ist, über diese Belehrung noch nicht geurteilt hat.
Nachlesen kannst Du über diese WRB vieles auf den letzten 65 Seiten hier sowie unter den Erfahrungen...
Denn nebenbei bemerkt, die WRB ist fehlerhaft. Aber der gute Bankmensch hat seine Arbeit gut gemacht und Dich verwirrt.
Wie kommt man eigentlich auf die Idee, denjenigen Glauben schenken zu wollen, von denen man was haben möchte?
Für mich schliesst sich das eigentlich grundsätzlich aus...
Nebenbei bemerkt. Der "Widerruf" ist nicht von 2004, sondern wohl die "Widerrufsbelehrung".
Frage: Hast Du schon widerrufen?
Nächste Frage: wenn die Belehrung aus 2004 stammt, dürfte logischerweise auch der Vertrag aus 2004 sein. Hast Du den in 2014 prolongiert oder hast Du in 2004 eine längere Zinsbindungsfrist als 10 Jahre abgeschlossen und der läuft so..."still plätschernd" weiter vor sich hin?
Hallo ducnici,
erstmal vielen Dank für Deine Posts.
Also...
der Vertrag ist aus dem Jahre 2004. Dort habe ich auch die Widerrufsbelehrung bekommen.
Eine Anschlusszinsvereinbarung gab es 2014. Hier habe ich keine neue Widerrufsbelehrung bekommen.
Einen Widerruf habe ich noch nicht verschickt.
Ich habe erstmal den Bankmenschen angerufen und seine Meinung erfragt.
Wie er geantwortet habe steht ja weiter Oben.
Mal eine Frage an "ducnici",
würdest Du das Risiko wirklich eingehen und ohne RSV gegen die Bank vorgehen?
Meine RSV zahlt nicht wegen Umbau!!
Bin am überlegen meinen Fall an die Bankkontakt AG zu übergeben.
Wie ist das Feedback über Bankkontakt? Positiv ? Negativ ?
Zu Punkt.2 => das Darlehn habe ich bei Sparkasse ( nicht am Ort ).
Bei mir im Ort gibt es eine Volksbank. Den Chef kenne ich ganz gut, der hat mir zugesichert mit mir eine Finanzierung zu machen.
Zu Punkt.3 => Hier kann ich doch den Musterbrief von test.de nehmen, oder? (https://www.test.de/Musterbriefe-Kreditwiderruf-Raus-aus-teuren-Krediten-4719584-0/ )
Zu Punkt.4 => Habe mich erstmal ein wenig einlesen müssen was genau ein"Ombudsverfahren" ist. Habe erfahren, dass folgende Stelle bei Sparkassen zuständig ist (Sparkassen- und Giroverband (DSGV) / https://www.dsgv.de/de/)
Bekommen Laien das Ordnungsgemäß hin? (ich meine den Schriftverkehr )
Wo genau bekomme ich die Unterlagen her?
Was meinst Du mit "eines gefunden hast" ????
Die Laufzeit der Anschlusszinsvereinbarung läuft 10.Jahre!
kannst du mal den Umbau näher beschreiben? Bestandsobjekt, dann an der alten Substanz umgebaut? Kernsanierung? Kauf Bestandsimmobilie mit umgehenden Umbau?
In welchem Verhältnis steht die Kaufzubstanz zu den Umbaukosten?
Hallo,
also ich habe im Jahr 2004 mein Elternhaus (1.Familienhaus mit Keller ) umgebaut und angebaut.
Ich würde es jetzt immer noch als 1.Familienhaus nennen.
Nur jetzt wohnen 2.Parteien im Haus mit getrennten Eingängen.
Wohnfläche ca. 230 qm
Aufgenommen habe ich damals 96.000 tsd Euro!
Ich würde sagen => Bestandsobjekt, dann an der alten Substanz umgebaut
Zu Punkt.2 => das Darlehn habe ich bei Sparkasse ( nicht am Ort ).
Bei mir im Ort gibt es eine Volksbank. Den Chef kenne ich ganz gut, der hat mir zugesichert mit mir eine Finanzierung zu machen.
Zu Punkt.3 => Hier kann ich doch den Musterbrief von test.de nehmen, oder? (https://www.test.de/Musterbriefe-Kreditwiderruf-Raus-aus-teuren-Krediten-4719584-0/ )
Zu Punkt.4 => Habe mich erstmal ein wenig einlesen müssen was genau ein"Ombudsverfahren" ist. Habe erfahren, dass folgende Stelle bei Sparkassen zuständig ist (Sparkassen- und Giroverband (DSGV) / https://www.dsgv.de/de/)
Bekommen Laien das Ordnungsgemäß hin? (ich meine den Schriftverkehr )
Wo genau bekomme ich die Unterlagen her?
Was meinst Du mit "eines gefunden hast" ????
Die Laufzeit der Anschlusszinsvereinbarung läuft 10.Jahre!
zu 2.: Du brauchst schon ein richtiges Angebot...damit Du nachweisen kannst, zu welchen Konditionen Du hättest abschliessen können, wenn die SPK den WR akzeptiert hätte...
zu 3.: Ja, der Musterbrief passt sogar wegen dem Urteil des BGH zu "...frühestens..."
zu 4.: Naja, zuerst füllst du mal das Formular aus, legst eine Kopie des Vertrages bei, das Schreiben des Widerrufes, das Ablehnungsschreiben der Bank und dann kannst noch ein paar Punkte anführen, für die Du hier vielleicht von dem einen oder anderen noch Tips bekommst. Die Fehler der Belehrung sind ja bekannt.
Unterlagen dort auf der Seite vom Verband runterladen...
"ein Urteil gefunden"... nun, musst halt suchen. auf test.de, Datenbanken der Justiz in NRW, googel, Anwaltsseiten, Mitstreiter uswusf.
Die Belehrung selbst wurde schon zig mal abgeurteilt, auch von OLG´s, z.B. OLG Nürnberg mit urteil vom 11.11.2015, Az. 14 U 2439/14, liegt beim BGH, XI ZR 564/15
Wir selbst haben die auch bei zwei Darlehen einer Sparkasse.
Ob am OLG Hamm diese WRB schon mal abgeurteilt wurde, weiß ich nicht. Vielleicht kann da ein anderer Forenteilnehmer berichten.
Ok, 10 Jahre, heisst ordentlich kündbar zu 2024, also nach einer möglichen Verjährung. Dachte, wenn kürzer, nach dem Widerruf hilfsweise ordentlich kündigen, umschulden und dann über eine Leistungsklage die Rückabwicklung zurückfordern. Dann wäre der Streitwert geringer.
Ich gehe aber davon aus, dass dieses oder nächstes Jahr was am BGH passiert. Die brennen ja darauf. Wenn da ein Kläger sich dann mal nicht kaufen lässt....ist so eine Sache auch schnell mal durch...
Erstmal vielen Dank für eure Hilfe.
Ich habe voreilig bei einen Anwalt einen Termin für Freitag vereinbart.
Denke dass ich diesen erstmal wieder absagen werde.
Der will ca. 260 Euro haben für die Erstberatung. Soll aber ein sehr guter Anwalt sein.
Werde wohl den Weg von @ducnici@ gehen! ( ombudsmann!! )
Ich habe vermeiden wollen dass du annimmst, wegen einem genehmigungspflichtigen Umbau keinen Rechtsschutz zu bekommen. Wenn du allerdings von dem Darlehen ausschließlich an-, oder umgebaut hast - was ich nicht wusste - wird dir eine Deckungszusage bzw. Teildeckungszusage wohl verwehrt bleiben.
Bei einem Kauf mit anschließenden genehmigungspflichtigen An-, oder Umbauten kann es eine prozentuale Deckungszusage geben, gleiches gilt für Teilvermietungen, wo es auf den eigengenutzten Anteil prozentual eine Deckungszusage geben kann.
Für Leute ohne RSV und ohne finanziellem Spielraum ist das Ombudsverfahren nicht schlecht. Es besteht allerdings die Einschränkung, dass ein Spruch der Ombudsleute der privaten Banken für diese nur bindend ist, wenn der Betrag unter 10.000€ liegt (falls ich nicht irre). Und mir ist jetzt nicht präsent, ob dieser Betrag dem wirtschaftlichen Vorteil oder etwas anderem entspricht.
Guten Abend erstmal,
ich habe Heute den Termin mit einen Anwalt abgesagt.
Werde am Wochenende meinen Widerruf bei der Sparkasse vorbereiten.
Wie mir diese Bank ja schon am Telefon mitteilte, ist für Sie der Widerruf korrekt.
Mal sehen wie lange die für eine Antwort benötigen.
Sobald das Schreiben vorliegt, werde ich alle Unterlagen zur Schlichtungsstelle (Ombudsmann ) schicken.
Eine Frage zu den Formular.
Dort muss ich mich ja einmal äußern was ich von der Sparkasse möchte und einmal soll ich mich zum Sachverhalt äußern.
Bei solchen Sachen fällt es mir schwer das richtige zu schreiben.
Vielleicht gibt es hier jemanden der mir auf die Sprünge helfen kann.
Denke wenn hier Blödsinn steht wird der Fall schon mal eher in Papierkorb landen.
Anregungen würden helfen.
@prego
Es gibt auch einen preiswerteren Weg, einen Fachanwalt zu konsultieren. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover hat einen RA Meyer-Below, der auch bei Stiftung Warentest gelistet ist. Herr Meyer-Below erläutert in einem Interview das Verfahren und die Honorarhöhe: "Man sollte die Widerrufsbelehrung zum Beispiel in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale (VZ) prüfen lassen und dann ggf. den Widerruf aussprechen. Diese Beratung kostet in der VZ Niedersachsen 30 Euro. Wenn der Widerruf von der Bank zurückgewiesen wird, kann man ggf. außergerichtlichen Schriftverkehr über die VZN führen lassen. Das löst zusätzlich 25 Euro € Schreibgebühren aus. Wenn man eine eintrittspflichtige und -willige Rechtsschutzversicherung hat, kann man sich dann auch anwaltliche Hilfe holen. Bei Neubaufinanzierungen sind die Rechtsschutzversicherer aber grundsätzlich außen vor."
Zitat von prego
Erstmal vielen Dank für eure Hilfe.
Ich habe voreilig bei einen Anwalt einen Termin für Freitag vereinbart.
Denke dass ich diesen erstmal wieder absagen werde.
Der will ca. 260 Euro haben für die Erstberatung. Soll aber ein sehr guter Anwalt sein.
Werde wohl den Weg von @ducnici@ gehen! ( ombudsmann!! )
Hallo ducnici,
der Darlehnsvertrag wurde im Februar 2004 von beiden Seiten unterschreiben.
Warum ist das wichtig?
Eine kurze Info würde weiterhelfen.
Danke erstmal für deine Bemühungen.
Zitat von ducnici
@prego
hast Du Deine Ausfertigungen des DV der Sparkasse unterschrieben?