Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
ich bin auch wie viele andere hier in der Situation, dass ich eine wahrscheinlich unwirksame Widerrufsbelehrung (identisch zu #1 von picotto) in meinen Darlehensvertrag von 2008 habe und nun überlege, wie man am Besten vorgeht. Bei einer anwaltlichen Erstberatung in der Verbraucherzentra(die 50 Euronen kostete), wurde mir gesagt, dass meine WB fehlerhaft ist und man könne widerrufen oder nachverhandeln (was ich besser finden würde). Darüber gab es hier im Forum ja bereits viele Statements. Nun kommt bei mir zusätzlich folgendes Problem hinzu, ich habe vor etwa einem Monat ein Forwarddarlehen bei der DSL-Bank unterschrieben. Nun stellt sich die Frage, ob allein dadurch ein Widerruf nicht mehr möglich ist, da ich ja quasi den Willen zur Fortsetzung des Darlehensvertrags bekundet habe. Das Forwarddarlehen würde ab 2018 zur Tilgung der Restschuld beginnen. Wenn jedoch der erste Darlehensvertrag ohne korrekte WB abgeschlossen wurde, ist ein darauf basierendes Forwarddarlehen dann überhaupt wirksam?
Wir haben gerade die gesamte Prozedur hinter uns - mit dem Ergebnis, dass ohne gerichtliche Auseinandersetzung, auf die wir uns in keinem Fall einlassen wollten, es trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht möglich war, ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag rauszukommen. Ob das möglich ist, liegt anscheinend weniger an dem genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung als an der Vorgehensweise der Banken. Einige lassen sich recht schnell auf einen Widerruf ein, während andere sich querstellen und das ganze so lange wie möglich aussitzen.
Ich würde in jedem Fall von Anfang an einen Anwalt hinzuziehen - es gibt einige spezialisierte Anwälte, die eine Überprüfung kostenlos vornehmen und dann ein Angebot machen. So spart man sich das Geld und die Warterei für die Verbraucherzentrale.
Nach der Bestätigung meiner Rechtsschutzversicherung, dass die Kosten im Falle eines Neubaus nicht übernommen werden, was der Anwalt mir bereits mitgeteilt hat, habe ich von einem Anwalt meiner Versicherung ebenfalls die Bestätigung bekommen, dass unsere Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Er riet mir, es in jedem Fall zu versuchen.
950€ für eine Erstberatung und 3000€ für eine außergerichtliche Einigung ist aber völlig überzogen! Die meinen wohl, nur weil sie in der Presse bekannt sind, können sie solche Preise nehmen. Sieh Dich in jedem Fall nach einem anderen Anwalt um!
Unser Anwalt hat uns nach einer kostenlosen Überprüfung und Erstberatung ein pauschales Angebot gemacht, welches alles einschloss außer ein Gerichtsverfahren. Wir haben insgesamt keine 1000€ bezahlt!
Das Ergebnis war letztendlich, dass wir zwar nicht ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag kamen aber für die Hälfte des ursprünglich veranschlagten Betrages.
Bei einem jetzigen Zinssatz, der weniger als die Hälfte unseres ursprünglichen Darlehens beträgt, hat es sich trotz allem gelohnt. Wir haben von unserer ehemaligen Bank auch noch ein Angebot bekommen, welches die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung mit verrechnet hat. Das war jedoch deutlich schlechter als das eines anderen Anbieters.
Wir warten im Moment auf die letzten Bestätigungen - bis Ende des Monats sollte das Darlehen dann abgelöst sein.
Das klingt ja dennoch alles in allem nach einer guten Lösung. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte man im eigenen Interesse nicht erwägen. Ich denke, dass nicht die fehlerhafte WB das Problem ist, sondern das Abwägen der Konsequenzen eines möglichen Widerrufs. Recht haben und Recht bekommen sind auch hier zweierlei Dinge. Trotz fehlerhafter WB wird die Bank das nicht einsehen (würde ich auch nicht als Bank) und es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen, da der Darlehensnehmer dieses Verfahren scheut. Es ist teuer, langwierig und ungewiß.
Mich würde noch interessieren: wie hat es mit der Ablösung des Kredits durch die neue Bank geklappt? I. d. R. bekommt man kein neues Darlehen, wenn die alte Bank die erstrangige Grundschuld abtritt. Das Problem ist also, dass bei einem Widerruf innerhalb von 30 Tagen die Kreditsumme zurückgezahlt werden muss und die meisten das Geld nicht haben dies zu tun. Die neue Bank gibt mir aber kein Geld ohne Sicherheit. Bleibt also nur noch das Gespräch mit der Bank zu suchen, um bessere Konditionen auszuhandeln. Sollte das nicht funktionieren, ist nach meiner Ansicht für die meisten hier schon "Ende der Fahnenstange".
Ich habe mir bereits zeitgleich Widerruf unverbindliche Angebote potentieller Darlehensgeber machen lassen. Als das ganze dann konkret wurde, wir also die Zusage der Bank hatten, das Darlehen ablösen zu können, habe ich mir ein konkretes Angebot machen lassen. Das war möglich, nachdem wir von unserer Bank (über unseren Anwalt) die schriftliche Zusage zur Ablösung mit dem genauen Betrag der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung bekommen hatten. Darin würde auch ein Datum genannt, welches aber das frühestmögliche Datum der Ablösung darstellte, nicht ein Frist.
Wir hatten kein Problem damit, einen neuen Darlehensgeber zu finden und könnten uns somit die günstigsten Konditionen aussuchen. Ein wenig Glück wär für uns, dass in der Zeit der Verhandlungen mit der Bank die Zinsen nochmal um fast 0,2% gesunken sind. Außerdem gab es gerade ein besonderes Angebot, dass die Kosten der Grundschuldumschreibung zum großen Teil übernommen werden.
Zur Zeit wartet der neue Darlehensgeber auf die genauen Zahlen der ehemaligen Bank sowie der Bestätigung, dass wir immer pünktlich bezahlt haben, dann sollte in Kürze alles erledigt sein.
2002 wurde das Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen eingeführt. Das Bundesjustizministerium entwarf dafür ein Muster, an dem sich viele Banken und Sparkassen allerdings nicht orientierten. Sie entschieden sich für ihre eigenen Formulierungen, die nach neuem Recht nicht alle gültig sind. So entschieden etwa der BGH und auch das Landgericht Stuttgart, dass jede Abweichung vom Muster zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führe (Az.12 O 547/13).
Wir sind ebenfalls daran interessiert, Anwälte, die in diesem Bereich kompetent sind, zu finden. Denn: Nur, wenn diese auch bekannt sind und empfohlen werden, können sich Kunden an sie wenden. Dazu kommt, dass es gerade bei solchen Verfahren günstig ist, sich als Verbraucher zusammenzutun und damit mehr Druck bei den Kreditgebern zu erzielen.
Im nördlichen Stuttgarter Raum hätte ich vielleicht einen Rechtsanwalt der sich die Sachen anschauen würde.
Bei Interesse aber nur Zusendung per Email oder PN.
nördlicher Stuttgarter Raum. Passt. Habe in 2006 auch einen Fernabsatz Vertrag bei der DSL abgeschlossen. Bin noch am überlegen, ob ich mal erst bei der DSL anklopfe, aber wenn ich das hier so lese, ... na ja. Kommt mal wohl um einen Anwalt nicht herum.
Kurzes Update in meiner Sache:
Es geht voran. Das LG hat diese Woche die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens verfügt. Die Bank hat jetzt zwei Wochen Zeit, um zu bestätigen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen will. Dann zwei weitere Wochen für eine schriftliche Klageerwiderung.
Es bleibt also spannend...
Auch wir haben bei der DSL-Bank 2 Verträge aus dem Juni 2008. Das Hauptdarlehen mit der WB wie bei JWAH (#2) und der KfW-Vertrag mit der von picotto vorgestellten WB (#1).
Ich will jetzt sehr zeitnah widerrufen. Wir haben uns schon ein unverbindliches Folgefinanzierungsangebot eingeholt.
Versuchen werden wir es erst einmal ohne Anwalt.
Jetzt habe ich im Internet ein Muster-Widerrufschreiben gefunden.
Kann mir einer sagen, ob ich den KfW-Vertrag auch bei der DSL-Bank widerrufen muss oder muss ich da direkt die KfW-Anschreiben?
Ich mache mir hier keine Illusionen und gehe davon aus, dass mein Widerruf schließlich beim Anwalt landen wird… Aber wir werden sehen!
Wünsche allen hier viel Mut und Durchhaltevermögen. Berichtet bitte unbedingt weiter von Euren Erfahrungen.
@MS410:
Da hast Du die gleiche Konstellation wie ich. KfW hast du doch damals auch über die DSL abgeschlossen, oder? Dann musst du es auch bei der DSL widerrufen, denn du stehst in keiner direkten Beziehung zur KFW.
Kleiner Tip von mir: Spar' Dir ein eigenmächtiges Widerrufen, das kostet dich nur unnötig Zeit. Wie du siehst, akzeptieren die noch nicht mal, wenn der Anwalt schreibt...
Hallo STWE, JWAH und alle anderen die hier teilnehmen,
Wir haben ebenfalls in 2009 mit der DSL Bank inkl. KfW finanziert. Unsere Wb hat den Wortlauf wie die von JWAH.
Zur Zeit ist über meinen Finanzberater (er hatte damals nicht die DSL Verträge nicht abgewickelt) in Verbindung mit einem ihm vertrauten Fachanwalt in Klärung, was hier möglich ist und welche Kosten von der RV (Advocard) übernommen werden.
1. STWE und JWAH: gibt es bei euch schon was neues ?
2. Wie wäre aus eurer Sicht die weitere Vorgehensweise ?
3. welcher Zinssatz würde im Falle eines Rechtsstreit mit der DSL Bank über Monate / Jahre für eine Umfinanzierung zu Grunde gelegt ? Der zu Beginn des Streites (also der aktuelle) oder der dann nach .... Monaten / Jahren gültige Zinssatz ?
Hallo Fraggle, meinen Sie Erfahrungen über das was Sie geschrieben haben?
Da habe ich den Link zu dem Urteil: OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2012 - Az. 13 U 30/11 (Namensschuldverschreibung)
Doch Erfahrungen habe ich damit nicht.
Wenn ich etwas wissen möchte diesbezüglich frage ich meinen Anwalt.
... ich habe mein Baudarlehn mit einer Mail widerrufen (wie in der Widerrufserklärung beschrieben). Antwort der Bank: den Widerruf per Brief mit Unterschrift einzureichen!
Stimmt der Teil "der Widerruf kann (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgen" auch nicht?