Verbraucherdarlehensverträge - Restschuldversicherungen bei Kreditverträgen
Immer wieder werden Verbraucher bei Kreditverträgen Restschuldversicherungen aufgedrängt. Oftmals bekommt der Kunde den Kreditvertrag auch nur, wenn er sich bereit erklärt eine Restschuldversicherung mit abzuschließen.
Sie sollen den Kreditnehmer für finanzielle Ausfälle bei Arbeitslosigkeit und Krankheit schützen. Tatsächlich bringen sie in der Regel wenig und führen zu immens hohen Kosten. Die Bank erhält eine üppige Vermittlungsprovision und der Kunde muss die Versicherung über einen zusätzlichen Kredit mitfinanzieren. Dies ist dem Kunden bei Abschluss des Vertrages aber gar nicht bewusst. Dies ist eine gängige Praxis von Banken. Es gibt allerdings juristische Möglichkeiten sich gegen diese Praktiken der Banken zu währen.
So konnte die Kanzlei Winneke bereits Einigungen mit Banken wegen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen erzielen.
Dabei äußerte das Landgericht Itzehoe erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der vertraglichen Gestaltung.
Die Verträge sind teilweise so ausgestaltet, dass nicht der Kunde Versicherungsnehmer der Restschuldversicherung wird, sondern die Bank selbst. Der Kunde ist nur derjenige, der für die Restschuldversicherung einen zusätzlichen Kredit aufnimmt und für den er dann Zinsen und Raten zusätzlich zahlt.
Dies Gestaltung führt formal versicherungsrechtlich dazu, dass der Kunden den Restschuldversicherungsvertrag nicht selbst innerhalb von 14 Tagen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) widerrufen kann.
Da sich schließlich die Banken damit einverstanden erklärten, die Restschuldversicherung aufzulösen und den Betrag den Mandanten gutzuschreiben, wurde auf ein Urteil verzichtet.