Sehr geehrte Frau Mustermann, sehr geehrter Herr Mustermann,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 28.10.2015.
Sie kritisieren die in dem mit Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbe-
lehrung. Nach Prüfung teilen wir Ihre Ansicht nicht. Wir sehen nicht, dass Sie nicht ordnungs-
gemäß über Ihr Recht zum Widerruf aufgeklärt wurden. Unter Berücksichtigung der zum Zeit-
punkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurden Sie nach den gesetzlichen Vorgaben
über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Zudem venıveisen wir darauf, dass Sie Ihre auf den Abschluss
des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen haben.
lm Rahmen der zwischen unserem Institut und Ihnen geschlossenen Darlehensverträgen wurde
vereinbart, dass der jeweilige Sollzinssatz für das Darlehen mit der Kontonummer XXXXXXXXX
bis zum 30.04.2019 und das Darlehen mit der Kontonummer XXXXXXX bis zum 30.05.2019
festgeschrieben ist. Im Vergleich zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von anderen
Banken gebotenen Konditionen haben Sie mit unserer Bank einen sehr attraktiven Zinssatz ver-
einbart. Diese Vereinbarung ist für Sie und unsere Bank bindend. Die Vertragstreue, die Sie von
uns selbstverständlich fordern würden und dürften, wenn sich das Zinsniveau seit Abschluss des
Vertrages erhöht hätte, sollte auch andersherum gelten. Des Weiteren bitten wir zu berücksichti-
gen, dass unser Institut die Refinanzierung Ihres Darlehens auf die vereinbarte Zinsbindung ab-
gestimmt hat.
Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass die von uns venıvendete Widerrufsbelehrung dem Mus-
tertext aus Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der Fassung nach Inkrafttreten der 3. Verord-
nung zur Änderung der BGB-lnfoV vom 04.03.2008 entspricht. Der Verordnungsgeber hatte der
zuvor geäußerten Kritik an der Mustenıviderrufsbelehrung Rechnung getragen und den Text deut-
lich überarbeitet. Durch die Übernahme des Textes der Mustenıviderrufsbelehrung in der ab dem
01.04.2008 geltenden Fassung kann sich unser Institut auf die Gesetzlichkeitsvermutung gem. §
14 Abs. 1 BGB-lnfoV berufen.
Wir hoffen, dass wir trotz der Ablehnung Ihrer Anfrage zur Klärung beigetragen haben und hoffen
auf eine gute weitere Zusammenarbeit.