Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
    picotto ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    ... und auch im Musterbrief von test.de sowie in den Special gibt es Hinweise dazu. Die ganzen Paragraphen aus dem Muster kann man getrost weglassen. Die Bank wird höchstwahrscheinlich eh ablehnen. Bei einem echten Neubau wird wohl keine RSV zahlen. Bei einem Kaufvertrag mit einem Bauträger eines Neubaus sieht es schon wieder anders aus. Ggf. RSV direkt fragen und in die ARBen schauen.

  3. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Danke, mal angenommen (wo ich jetzt mal von ausgehe) die Bank lehnt ab und die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht. Dann ist es doch so gut wie aussichtslos, weitere Schritte gegen die Bank einzuleiten..?
    Das Risiko nachher auf alle Kosten sitzen zu bleiben, wäre extrem hoch. Da sitzt die Bank doch an einem längeren Hebel.

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Die Bank lehnt immer ab, dann muss man klagen. Bei den guten Aussichten lohnt sich sogar eine Kreditaufnahme für den Prozess - das kann man später auch dem Beklagten in Rechnung stellen.

    Und das Geld für die Klage vermehrt sich bei deutschen Gerichten schneller (5 % über Basiszins) als auf jedem Taggesgeldkonto - das sage ich schon seit Jahren!

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @MrSpeedy


    Von nix kommt nix.


    Hast ja noch Zeit, bis März 2016 + Übergangszeit zu überlegen. Ab dann wird eine Gesetzesänderung kommen, die auch für Altfälle den Widerruf nicht mehr ermöglicht, obwohl falsch belehrt wurde.


    Deine WRB ist bzgl. des Fristbeginnes, und darauf kommt es an, eindeutig falsch. Keine Schutzwirkung. Was willst Du eigentlich noch?


    Da muss man halt dann mal Geld in die Hand nehmen und das Klagerrisiko ggf. bis zum BGH durchstehen. Wie man merkt, poppen jetzt auch nach und nach OLG Urteile hoch, die eindeutig im Sinne des Verbrauchers urteilen.


    Dein erster Schritt wäre, eine Anschlussfinanzierung sicher zu stellen.

    zweiter Schritt, wäre zu widerrufen. Kostet nichts, ist aber wichtig hinsichtlich der Gesetzesänderung 2016

    dritter Schritt wäre, entweder Klage einzureichen oder mal abzuwarten bis sich bzgl. der Rechtsprechung was eindeutiges tut.
    Verjährungsfrist fürs Einlegen von Rechtsmitteln wären 3 Jahre + das Jahr, in dem widerrufen wurde. Um hier Zeit zu gewinnen, wäre es wohl ratsam, erst ab 01.01.2016 zu widerrufen, hierfür würde man dadurch ein ganzes Jahr Zeit gewinnen.

    In der Zwischenzeit kann man nach Ablehnung durchaus einen Anwalt mit der außergerichtlichen Tätigkeit beauftragen. Je nach Rechtslage kann es auch mal sein, dass eine Bank plötzlich einlenkt.


    Wenn einem das alles zuviel ist und man erwartet, dass einem alles auf dem silbernen Tablett serviert wird.... dann ist es besser, man lässt es mit dem Widerruf und zahlt seine Raten brav weiter.

  6. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Kann man ungefähr einschätzen, wie hoch die Kosten sein werden? Der Kreditvertrag wurde seinerzeit für 100.000,-€ abgeschlossen. Da mir niemand zusichert das Ding durch zu ziehen, könnte man ganz schnell ein weiteres Darlehen an der Backe haben...

  7. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Kann man ungefähr einschätzen, wie hoch die Kosten sein werden? Der Kreditvertrag wurde seinerzeit für 100.000,-€ abgeschlossen. Da mir niemand zusichert das Ding durch zu ziehen, könnte man ganz schnell ein weiteres Darlehen an der Backe haben...
    Was meinen Sie mit, "niemand zusichert, das Ding durch zu ziehen"?

    Streitwerte kann man hier berechnen

    https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner


    Als Streitwert mal 100.000Euro bzw. die Restvaluta eingeben. Wäre der worstcase, da bei einem laufenden Darlehen man wohl nicht um eine negative Feststellungsklage herum kommt. Ggf. wäre eine positive Feststellungsklage möglich, dass der Widerruf wirksam war. Dann wäre als Streitwert die Differenz zwischen tatsächlicher Restschuld nach Widerruf und der Restvaluta zum Zeitpunkt des WR anzusetzen.

  8. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Sollte die Klage vor Gericht gehen, würde man dann auch die gezahlten Zinsen erstattet bekommen? Gibt es eine Liste von Rechtsanwälten die auf sowas spezialisert sind..?

  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?


  10. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Dankeschön Dann wäre doch sowas hier genau das Richtige für mich
    BANKKONTAKT ÜBERNIMMT RISIKO

    Die Bankkontakt AG in Berlin bietet derzeit die einzige Möglichkeit, ohne Rechtsschutzversicherung einen Prozess mit überschaubarem Risiko zu führen. Die Gesellschaft ist kein Prozessfinanzierer im eigentlichen Sinne, sondern Kreditsachverständiger.
    Bankkontakt überprüft kostenlos den Vertrag und wertet ihn schriftlich aus. Derzeit betreut das Unternehmen etwa 1.200 Mandanten, die ihren Kreditvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen wollen.
    Dabei kooperiert die Gesellschaft mit verschiedenen Anwaltskanzleien wie Werdermann/von Rüden und Michel LLP. Verbraucher beauftragen eine kooperierende Kanzlei und stehen auch während des Verfahrens mit den zuständigen Anwälten in Kontakt. Kommt ein Vergleich zustande oder fällt ein Urteil, behält Bankkontakt 33,3 Prozent des erstrittenen Erfolgs.
    Entlässt die Bank den Kreditnehmer aus dem Vertrag, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, wird ein Drittel der kalkulierten Vorfälligkeitsentschädigung, der Zinsersparnis sowie etwaiger Nutzungsersatzansprüche als Vergütung der Bankkontakt AG fällig. Davon bezahlt Bankkontakt dann die Anwalts- und etwaige Gerichtskosten.
    Lehnt der Mandant den ausgehandelten Vergleich ab, kann er den Vertrag mit Bankkontakt kündigen und dann auf eigenes Risiko seine Interessen gerichtlich weiterverfolgen. Im Gegenzug muss er aber die von Bankkontakt erbrachten Leistungen, die zu einem konkreten Vergleichsangebot geführt haben, auch bezahlen. Es fallen die Kosten an, die bei dem angebotenen Vergleich zugunsten der Bankkontakt AG angefallen wären – also ein Drittel des fiktiven Erfolgs.
    Nach eigenen Angaben kann die Bankkontakt AG nur eingeschränkt Auskunft über die erzielten Vergleiche geben, da die Banken häufig Anwälte und Mandanten zur Verschwiegenheit verpflichten.

  11. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Genau rechnen: 33,3 Prozent des erstrittenen Erfolgs als Honorar ist eine Menge Holz - vor allem, wenn der Prozessgewinn fast sicher ist.....

  12. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ist die Frage, wie hoch die Kosten bei einem Rechtsanwalt sind? Das exakt zu rechnen ist schwierig...

  13. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @Mr Speedy
    Du musst davon ausgehen, dass die Bank aus strategischen Gründen niemals zugeben wird, dass sie einen Fehler macht. Die Bank wird wie der Teufel das Weihwasser ein ergangenes Urteil vermeiden müssen. Denk einmal daran, dass die ING in diesem Jahr mit umfassender Werbeaktion ihr 50-jähriges Jubiläum feiert. Wenn ein so ein dummes Urteil dazwischen kommt, das ist einfach ärgerlich.
    Der Weg, der insbesondere bei Deiner WRB mit "...Eingang bei der ING..." bereits sehr oft erfolgreich für den DN ausgegangen ist, sieht wie folgt aus:
    Du sprichst den Widerruf aus, Musterbrief kennst Du ja schon. Dann wird die 'ING aus oben genannten Gründen ablehnen. Dann beauftragst Du für ca. 1.000 € einen Fachanwalt auf dem Gebiet Bankrecht/Kapitalanlagenrecht (Adressen exakt zu Deiner WRB sind bei www.test. de gelistet). Der Fachanwalt schreibt die ING an. Dann macht die ING ein sogenanntes Kulanzangebot für ungefähr marktaktuelle Konditionen. Dieses erste Angebot ist meistens nicht ganz so gut. Dann schreiben dies Dein Anwalt der ING. Dann kommt ein neues, verbessertes Angebot Dieses Angebot wird zu 95% aller ING Widerrufler angenommen. So machst Du alles richtig. Keine Sorge: die ING hat kein Interesse an einer Klage und wird Dich auch nicht aus dem Vertrag schmeissen.

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ist das wirklich so einfach?

    Ich kenne auch andere Geschichten, die noch bei den OLGs liegen....


    Aber: Versuch macht klug.

  15. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Was wäre am Ende das Zeil? Aus dem jetzigen Vertrag heraus zukommen oder wird der Vertrag hinfällig und die Bank müsste die Zinsen zurück bezahlen..?

  16. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Yes it is, eugh hat doch neulich ebenso berichtet, mit dem feinen Unterschied, dass er bei ING alles selber macht und keinen Anwalt laufen hat
    Zitat Zitat von RAM
    Ist das wirklich so einfach?

    Ich kenne auch andere Geschichten, die noch bei den OLGs liegen....


    Aber: Versuch macht klug.

  17. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Das Ziel ist, mit dem marktaktuellen Zins z.B. 2,3 % für 15 Jahre anstelle 4% aus dem widerrufenen Vertrag die Zinskosten zu halbieren. Jetzt kannst Du auswählen, ob Du den Tilgungsanteil beibehälst um die monatliche Rate zu reduzieren, oder alternativ dazu, die Rate beizubehalten und die Tilgung deutlich zu erhöhen, so dass Du die REstschuld am Ende der Darlehenslaufzeit fertig getilgt hast. Du kannst dies alles selber durchrechnen mit dem Hypothekenrechner von www.zinsen-berechnen.de

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Was wäre am Ende das Zeil? Aus dem jetzigen Vertrag heraus zukommen oder wird der Vertrag hinfällig und die Bank müsste die Zinsen zurück bezahlen..?

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    In der Tat erhielt ich ein letztes Angebot zu knapp unter 2% für 10 Jahre über die Restvaluta. Da meine WRB aber grob falsch ist und auch sehr deutlich inhaltlich vom Mustertext abweicht, werde ich nun doch Klage einreichen. Einen kompetenten RA habe ich gefunden. Ich freue mich...

  19. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von eugh
    Ich freue mich...
    Wir auch, weil Du uns dann noch ein paar Jährchen erhalten bleibst.

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Und wir einen weiteren Mitstreiter auf dem langen Weg zum BGH haben, der sich bestimmt nicht vorher kaufen lässt

  21. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Dann beauftragst Du für ca. 1.000 € einen Fachanwalt auf dem Gebiet Bankrecht/Kapitalanlagenrecht (Adressen exakt zu Deiner WRB sind bei www.test. de gelistet). Der Fachanwalt schreibt die ING an. Dann macht die ING ein sogenanntes Kulanzangebot für ungefähr marktaktuelle Konditionen. Dieses erste Angebot ist meistens nicht ganz so gut. Dann schreiben dies Dein Anwalt der ING. Dann kommt ein neues, verbessertes Angebot Dieses Angebot wird zu 95% aller ING Widerrufler angenommen. So machst Du alles richtig. Keine Sorge: die ING hat kein Interesse an einer Klage und wird Dich auch nicht aus dem Vertrag schmeissen.
    Mhhhh..... wird der Anwalt das zum Festpreis machen?

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