Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
ich bräuchte eine Einschätzung ob die anliegende WRB aus 2010 fehlerhaft ist. Es handelt sich zwar nicht um eine WRB für ein Darlehen sondern für den Erwerb von Genussrechten, dennoch ist es für mich ( und viele andere von Protkon Betroffene Menschen) wichtig zu klären, ob hier etwas machbar ist bevor ich an meinen RA herantrete.
Auweia..Prokon..na viel Spass! Wenn Du wieder in Windenergie investieren willst... www.naturstrom.de , die bauen bei uns in der Fränkischen ihre eigenen Windkraftanlagen auf...alles save, kenne den Vorstandsvorsitzenden Dr. Banning...
Auf die Schnelle scheint sie soweit auf den ersten Blick i.O. zu sein, keine gravierenden Fehler bis auf....fehlende Angabe von FAX-nummer und Email-Adresse...müsste dabei stehen...
Interessant, in der Tat! Habe gerade ein Schreiben meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (kombiniert mit LV) erhalten, wo plötzlich eine WRB auftaucht (Frist 30 Tage). Das scheint mir eine "Nachbelehrung" zu sein. Vielleicht sollte ich einmal schauen, ob es aktuell "bessere" BU-/LV-Kombis gibt und meine widerrufen. Ich schaue mal nach der WRB bei Vertragsabschluss... Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass man beim Widerruf von so etwas den Risiko-abdeckenden Teil (also die Kosten des Versicherers daraus) zahlen muss. War das nicht das Urteil des BGH zum Widerruf einer LV?
PS: Das hat zwar auch nichts mit "Baufinanzierung" zu tun, aber egal, oder?
ich habe die gleiche Kauderwelsch Widerrufserklärung: Ich/wir kann/können usw. und leider auch ein Diba-Forward-Darlehen abgeschlossen.
Die Diba sendet aber normalerweise keine neue Widerrufsbelehrung bei Forward zu, muss Sie das auch nicht. Allerdings ist die Ursprungswiderrufserklärung anfechtbar, wenn sich nicht an den Originaltext gehalten wurde.
Und genau das verneint die 'Diba" bei dieser unserer gemeinsamen Widerrufserklärung.
Lt. einer Quelle ist diese Widerrufserklärung die am wenigsten angreifbare, aber sie trotzdem falsch, weil es liegen Abweichungen vom Originaltext vor.
Im dritten Quartal soll diese allerdings endlich auch (in Frankfurt?) verhandelt werden.
Leider weiß ich aber auch nichts genaueres. Ich würde sonst hinfahren.
Meine Hoffnung diesbezüglich ist, das am 23.06.2015 nicht durch die Verwirkung, sondern vielleicht in einer Randnotiz auch die geringfügige Abweichung vom BGH abschließend geklärt wird.
Gruß
Stefan
Ich habe eine weitere Frage und würde mich über eure Meinung sehr freuen! Es geht um das Darlehen meiner Schwägerin, welches bei der ING Diba mit Vertrag aus 10/2005 über 125k EUR zu 3,9% abgeschlossen wurde.
Ende Zinsbindung: 31.10.2015 -> ärgerlicherweise im letzten Jahr über Forward Darlehen zu 3,2% verlängert Eigentumswohnung, gebraucht gekauft, selbst bewohnt, derzeit keine Rechtschutzversicherung
Denkt ihr, hier wäre noch ein Widerruf zu tätigen? Welche Schritte würdet ihr vorschlagen?
Da das Darlehen bald ausläuft, wäre nur eine vollständige Rückabwicklung lukrativ. Kommt dies überhaupt noch in Betracht, da ja ab 10 / 2015 das Forward greift?
ich bräuchte eine Einschätzung ob die anliegende WRB aus 2010 fehlerhaft ist. Es handelt sich zwar nicht um eine WRB für ein Darlehen sondern für den Erwerb von Genussrechten, dennoch ist es für mich ( und viele andere von Protkon Betroffene Menschen) wichtig zu klären, ob hier etwas machbar ist bevor ich an meinen RA herantrete.
Sorry, tut mir leid für dich, aber selbst wenn die WRB grob fehlerhaft wäre, was hilfts? Einem nackten Mann kann man doch bekanntlich nicht in die Tasche fassen.
Interessant, in der Tat! Habe gerade ein Schreiben meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (kombiniert mit LV) erhalten, wo plötzlich eine WRB auftaucht (Frist 30 Tage). Das scheint mir eine "Nachbelehrung" zu sein. Vielleicht sollte ich einmal schauen, ob es aktuell "bessere" BU-/LV-Kombis gibt und meine widerrufen. Ich schaue mal nach der WRB bei Vertragsabschluss... Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass man beim Widerruf von so etwas den Risiko-abdeckenden Teil (also die Kosten des Versicherers daraus) zahlen muss. War das nicht das Urteil des BGH zum Widerruf einer LV?
PS: Das hat zwar auch nichts mit "Baufinanzierung" zu tun, aber egal, oder?
Wenn das eine beachtliche Nachbelehrung gewesen sein soll, dann muss auch explizit darauf hingewiesen worden sein. Stillschweigend untergeschoben wäre sie wieder nicht wirksam, meine ich noch kürzlich in einem Urteil (BGH?) gelesen zu haben.
Auweia..Prokon..na viel Spass! Wenn Du wieder in Windenergie investieren willst... www.naturstrom.de , die bauen bei uns in der Fränkischen ihre eigenen Windkraftanlagen auf...alles save, kenne den Vorstandsvorsitzenden Dr. Banning...
Auf die Schnelle scheint sie soweit auf den ersten Blick i.O. zu sein, keine gravierenden Fehler bis auf....fehlende Angabe von FAX-nummer und Email-Adresse...müsste dabei stehen...
Hallo Ducnici,
schönen Dank für die Einschätzung, habs zwischenzeitlich mit der damals gültigen Musterwiderrufsbelehrung aus 2009 verglichen. Wenn mein kleinlich ist, könnte man das Thema Deutlichkeit angehen. Die E-Mail und Fax-Nr ist tatsächlich nicht drin. Aber reicht das ?
Nee, von Winderenergie habe ich die Nase voll.
Falls die richtige Entscheidung bei der Gläubigerversammlung am 02.07.2015 getroffen wird und ich eine Chance auf Neuanlage der Restgelder habe, dann wird gestreut auf verschiedene Anlageklassen über Investmentfonds. Einen höheren Betrag auf eine einzelne Projektinvestition vorzunehmen ist viel zu riskant, ausser aktuell bei Immobilien.
Sorry, tut mir leid für dich, aber selbst wenn die WRB grob fehlerhaft wäre, was hilfts? Einem nackten Mann kann man doch bekanntlich nicht in die Tasche fassen.
Wieso sind die Taschen leer ? Der Insolvenzverwalter betreut 1 MRD € Genuessrechtegelder, davon kann er im Zuge einer Rückabwicklung locker meinen Teil abzwacken, falls wir zeitlich uns in das Jahr 2011 zurückversetzen dürfen aufgrund möglicher fehlerhafter WRB. Ist doch der gleich Weg wie bei WRB für Verbraucherdarlehen.
Wieso sind die Taschen leer ? Der Insolvenzverwalter betreut 1 MRD € Genuessrechtegelder, davon kann er im Zuge einer Rückabwicklung locker meinen Teil abzwacken, falls wir zeitlich uns in das Jahr 2011 zurückversetzen dürfen aufgrund möglicher fehlerhafter WRB. Ist doch der gleich Weg wie bei WRB für Verbraucherdarlehen.
Mit der Procon Insolvenz habe ich mich nicht über die Presseartikel hinaus beschäftigt, aber wenn EnBW die jetzt für 550 Mio übernimmt, dann ist schon mal fast die Hälfte der Mrd. weg und an dem Rest laben sich erstmal bevorrechtigte Gläubiger wie allen voran der Insolvenzverwalter sowie Gericht, Massekredit, Fiskus, Sozialversicherung, Pfandrechtsgläubiger. Die Inhaber der Genussrechte stehen dabei ganz am Ende der Schlange. Da bleiben für den normalen Gläubiger im Regelfall nur noch Brosamen übrig. Bei 20.000 € Genussrechten kannst du dann vielleicht mit 1000 -2000 € an Erstattung rechnen. Dafür geht man doch als rational denkender Mensch kein Prozessrisko mit einem Streitwert von 20.000 € ein.
In dem anderen Thread habe ich meine Erfahrungen mit der ebenfalls fehlerhaften WRB (geprüft durch einen Fachanwalt mit einem angeschlossenen Streitwertfinanzierer) der West Deutschen Immobilienbank geschildert.
Anbei die Widerrufsbelehrung die fehlerhaft ist. Mittlerweile gibt es Erfolge mit der West Deutschen Immobilien Bank durch meinen Anwalt. Waren sie anfänglich überhaupt nicht gesprächsbereit, so werden sie langsam handzahm
In dem anderen Thread habe ich meine Erfahrungen mit der ebenfalls fehlerhaften WRB (geprüft durch einen Fachanwalt mit einem angeschlossenen Streitwertfinanzierer) der West Deutschen Immobilienbank geschildert.
Anbei die Widerrufsbelehrung die fehlerhaft ist. Mittlerweile gibt es Erfolge mit der West Deutschen Immobilien Bank durch meinen Anwalt. Waren sie anfänglich überhaupt nicht gesprächsbereit, so werden sie langsam handzahm
Könntest Du mal bitte grob uns mitteilen, welche Punkte er als fehlerhaft angeführt hat?
Die West Deutsche Immobilienbank hat eine Änderung der Zinsen (es sind 3 Darlehensverträge der höchste Zins lag bei 4,8 %) angeboten, 10 Jahre fest für 2,52 %, zu dem ist die Vorfälligkeit von 40.000 Euro bei sofortiger Ablösung auf 20.000 Euro gesunken.
Das hat sie meinem Anwalt als erstes Angebot unterbreitet, mit dem die Bank mittlerweile !!telefonisch!! verhandelt.
Vorher hat die WIB mich für dumm (siehe anderer Thread bezüglich der Erfahrungen) verkaufen wollen.
Nein, natürlich nicht akzeptabel, aber ich wollte meinen Fall auch für alle transparent machen damit auch meine Erfahrungen mit der West Deutschen Immobilien Bank hier mal benannt wird, zu dem möchte ich alle ermuntern die keine Rechtschutzversicherung /Rechtschutzversicherung aber Neubau haben sich nicht wegen des Prozeßrisiko zu verstecken. Mich hat die Prüfung nichts gekostet und auch die anwaltlichen Tätigkeiten werden mich nur was kosten, wenn ein Erfolg eintritt, denn davon werden diese bezahlt.
Also lohnen wird es sich immer, wenn es mich was kostet, ansonsten zumindest aber ohne Kosten von Statten gehen.
In dem anderen Thread habe ich meine Erfahrungen mit der ebenfalls fehlerhaften WRB (geprüft durch einen Fachanwalt mit einem angeschlossenen Streitwertfinanzierer) der West Deutschen Immobilienbank geschildert.
Anbei die Widerrufsbelehrung die fehlerhaft ist. Mittlerweile gibt es Erfolge mit der West Deutschen Immobilien Bank durch meinen Anwalt. Waren sie anfänglich überhaupt nicht gesprächsbereit, so werden sie langsam handzahm
Hast du das Angebot des Prozesskostenfinanzierers angenommen und weißt du vielleicht welchen %- Satz er fordert?
Ich kenne nur einen, der sich an Widerrufsfälle traut und der verlangt schon 34% Gewinnanteil für die außergerichtliche Kostenübernahme. Da diese Kosten aber noch relativ überschaubar sind, habe ich nach den Kosten bei gerichtlicher Geltendmachung der Forderung gar nicht mehr gefragt.
Es ist ja nur erstmal ein Zwischenbericht und ich bin froh, dass sich die Bank endlich bewegt, was sie ohne Anwalt nicht getan hat.
Sicherlich ist alles einfacher, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, die Deckungszusage erteilt, ich habe diese auch, aber es war ein Neubau.
Nun muss sich in dieser Situation jeder überlegen wie er verfährt und womit er sich zufrieden gibt. Sicherlich zeichnet sich ab wie die Gerichte letztenendes bei einer fehlerhaften WRB urteilen werden, ein grundsätliches Urteil hat der BGH ja gesprochen, aber in der Konsequenz wird ja jeder Fall von der Ausgangslage abhängen, somit auch bis zum Ende individuell durch zu klagen sein. Das Prozeßkostenrisiko ist ja bekannt und wohl nicht nur für mich der Hemmschuh.
Ich weiß nicht wie ich mich entscheide, wohlmöglich hängt das auch davon ab, zu was mein Anwalt die Bank veranlassen kann, wenn das Angebot der WIB aber immer besser wird, dann kann es sein, dass ich mich aussergerichtlich vergleichen werden, auch wenn wohlmöglich am Ende die Urteile individuell für die Verbraucher ausgehen.
Mein Streitfinanzierer nimmt 34 % brutto also inkl. MwSt. aussergerichtlich, fast 50 % sind es wenn das Ergebnis vor Gericht erstritten wird. In der Regel reden wir hier ja von der Vorfälligkeitsentschädigung, bzw. den verbesserten Zinsangeboten.
In die Verhandlungen reingegangen sind wir mit einem Streitvertrag, der das aussergerichtliche abdeckt, individuell je nach den Ergebnissen kann dann ein neuer Vertrag geschlossen werden. Für mich ist das alles ein gesunder Kompromiss, da ich nie ohne Vorteil aus der Zusammenarbeit mit dem Anwalt gehen werde. Anders gesagt, es entstehen Kosten nur, wenn ein Vorteil erstritten wird und die Kosten sind dann ja mit 34 % bzw. 50 % von 100 zu sehen und die Differenz hätte ich ja nie erstritten, da ohne Anwalt die Bank sich nie auf irgendetwas eingelassen hätte. So habe ich Sichherheit im Rücken und keine Kosten, zumindest keine ohne einen größeren Gegenwert/Vorteil von die Kosten zu bezahlen sind.
Die West Deutsche Immobilienbank hat eine Änderung der Zinsen (es sind 3 Darlehensverträge der höchste Zins lag bei 4,8 %) angeboten, 10 Jahre fest für 2,52 %, zu dem ist die Vorfälligkeit von 40.000 Euro bei sofortiger Ablösung auf 20.000 Euro gesunken.
Das hat sie meinem Anwalt als erstes Angebot unterbreitet, mit dem die Bank mittlerweile !!telefonisch!! verhandelt.
Vorher hat die WIB mich für dumm (siehe anderer Thread bezüglich der Erfahrungen) verkaufen wollen.
Du weißt aber schon was ein "Trojanisches Pferd" ist.
Jemanden 20000 Euro zu schenken die ihm nicht zustehen, ein überhöhten Zins für eine neue lange Laufzeit zu bezahlen?!
Es hat doch niemand etwas zu verschenken noch dazu wenn er im Recht ist oder? Auch die Bank nicht oder denkst du die schenken dir aus lauter Freundlichkeit so eben mal 20000 Euro die ihnen bei einer korrekten WRB zustehen?
Aber jeder sollte für sich selbst entscheiden und wenn du dich dabei wohl fühlst dann soll es so sein.
Ich würde vor dem 23.06 überhaupt nichts entscheiden.
Jetzt geht´s voran beim Ombudsmann > Versicherung. Ich habe gestern nach 6 Monaten Bearbeitungszeit telefoniert, und wie es der Zufall will, sei ein Vergleichsangebot rausgegangen (ob das nun vom Ombudsmann kommt oder vom Versicherungskonzern, habe ich nicht erfahren).
Vergleichsangebot bedeutet für mich ein Eingeständnis einer falschen WRB (meine aus 04/2009). Da kam bisher kein Wort von der Gegenseite.
Bin ebenfalls, wie u. a. Ducnici, der Meinung, bei einer fehlerhaften WRB keine VFE zahlen zu müssen. Mein Lehrer sagte immer: Entweder schwanger oder nicht schwanger, halbschwanger geht nicht. Und auf ´m Basar bin ich auch nicht. Die brauchen mir also nicht mit einer reduzierten VFE zu kommen. Die hau ich denen postwendend um die Ohren.
Ich frage mich nur:
>Wie laufen eigentlich die Einigungen über verbesserte Konditionen ab?
>Wird dann auch ein neuer Vertrag von Anfang an vereinbart, nur mit anderen Konditionen? Die Restdarlehensvaluta wäre dann geringer? Erhalte ich dann trotzdem ein neues "aktuelles" Widerrufsrecht? Wer weiss, wie außergerichtliche Einigungen in dieser Form ablaufen?
>Ein Nachtrag zum Vertrag würde ja meines Erachtens das Problem der fehlerhafte WRB im (ursrpünglichen) Vertrag rechtlich nicht beheben.
Kann mir dazu jemand etwas sagen oder einen Tipp geben? Vielen Dank hierfür!
Ich halte Euch auf dem Laufenden....(gerade im Hinblick auf weitere Erfahrungen mit Ombudsmänner und Ombudsfrauen).