Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
Hallo ich weiß es gibt schon ähnliche Belehrungen, aber diese ist aus einem Vertrag welches ich 2009 abgelöst habe mit Vorfälligkeitsentgelt. Ist diese wideruffbar? Könnten die Ansprüche verwirkt sein? es gab einen Aufhebungsvertrag für die Vorfälligkeitsentgelt.
Anhang wird nachgereicht. Ist die übliche Sparkassen Belehrung!!
Hallo ich weiß es gibt schon ähnliche Belehrungen, aber diese ist aus einem Vertrag welches ich 2009 abgelöst habe mit Vorfälligkeitsentgelt. Ist diese wideruffbar? Könnten die Ansprüche verwirkt sein? es gab einen Aufhebungsvertrag für die Vorfälligkeitsentgelt.
Da fehlt was. Unten die Fußnote zu 2.
Ich gehe davon aus, dass die WRB falsch ("...frühestens...") und damit unwirksam ist. Auch andere Punkte sind falsch, wurden aber hier schon ausreichend dargelegt.
Verwirkung könnte mit einer Zeitdauer von 6 Jahren nach Ablösung durchaus ein Argument sein. Hierfür wird man aber genau in knapp 4 Wochen Gewissheit haben. Genau der Fall wird doch am BGH eigentlich verhandelt.
Die Aufhebungsvereinbarung dürfte sich nicht negativ auswirken. Es gilt das ewige Widerrufsrecht.
Hallo ich weiß es gibt schon ähnliche Belehrungen, aber diese ist aus einem Vertrag welches ich 2009 abgelöst habe mit Vorfälligkeitsentgelt. Ist diese wideruffbar? Könnten die Ansprüche verwirkt sein? es gab einen Aufhebungsvertrag für die Vorfälligkeitsentgelt.
Hallo,
Deine WRB entspricht meiner WRB mit der Sparkasse Hannover, auch ein inzwischen abgelöster Vertrag mit VFE. Klar ist die widerrufbar. Siehe meinen Thread unter "Widerrufsbelehrung Erfahrungen" vom 03.04.2015, 17:25 Uhr und dortige Erfahrungen. Sparkasse hat sich bis heute nicht gerührt, denke aber wir die oben stehenden Threads, dass das eine Frage der Zeit ist. RSV habe ich auch hinter mir, demnach Klageweg auch abgesichert.
Endlich geht es in meiner Sache voran: Das LG nun auf Anregung meines RA, nach umfangreichem Schriftwechsel zwischen den Prozessbevollmächtigten, vorgestern einen Termin zur Güteverhandlung, ggf. auch Hauptverhandlung, im März anberaumt.
Ich bin ebenfalls Kunde der DSL-Bank. Der Darlehensvertrag wurde Ende August 2010 angenommen. Fehler in der WRB sind laut Aussage der VZ Hamburg folgende:
1. weil in der Belehrung erklärt wird, dass der Widerruf beispielsweise auch über Fax erfolgen könne, ohne dass aber die Bank dem Verbraucher ihre Fax-Nummer mitteilt. So kann der Verbraucher aber entgegen dem Deutlichkeitsgebot zur irrigen Annahme verleitet werden, dass eine Widerrufserklärung auch über eine selbst ermittelte Fax-Nummer erfolgen könne, obwohl diese Erklärung über eine von der Bank nicht eigens mitgeteilte Nummer tatsächlich nicht wirksam erfolgen kann.
2. Die Bank hat außerdem im Anschluss an die Widerrufsbelehrung unter "Verbindlichkeit dieses Antrages/Bindungsfrist" folgenden Satz eingefügt: "Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung."
Im Zusammenhang mit der 14-tägigen Widerrufsfrist aus der Belehrung kann hier der Verbraucher nicht klar erkennen, innerhalb welcher Frist er tatsächlich die Willenserklärung widerrufen könnte. Die Angabe zweier verschiedener Fristen ist nach unserer Auffasung verwirrend.
Unsere Einschätzung ist allerdings das Ergebnis einer Abwägung unterschiedlicher juristischer Sichtweisen und keinesfalls zweifelsfrei. Nach Abwägung sprechen aber mehr Gründe für die Widerrufbarkeit Ihres Vertrages.
Aus unserer Sicht haben Sie somit auch heute noch die Möglichkeit, den Widerruf zu erklären uns sich vom Vertrag zu lösen...
Jetzt ich wieder.
Die Fax-Nummer steht in dem "Annahmeschreiben" der DSL unten als allgemeine "Fußnote" nicht aber in der Widerrufsbelehrung.
Ich habe eben im ... folgenden Text"auszug" gelesen. Er stammt aus März 2015: (Bin nicht sicher ob ich die Quelle nennen darf.)
Einige Geldhäuser knicken ein
Dieser Tage geht das Ringen von Bauherren und Banken um niedrigere Zinsen in eine neue Runde. Die gute Nachricht für Kunden, die noch in den Kampf ziehen wollen: Einige Geldhäuser knicken mittlerweile im Streit um die Widerrufsklausel ein. Sie werden dem Sturm der Zinsjäger nicht mehr Herr und vergleichen sich im großen Stil. "Es gibt erste Banken, die stöhnen, die Rechtsabteilung komme nicht mehr nach", so Schmidt-Burgk. Sie suchten nach Möglichkeiten, sich zu vergleichen.
Die Masse an Widerrufen ist gewaltig. 33.000 Anfragen zur Prüfung von Verträgen habe alleine die Verbraucherzentrale Hamburg in den vergangenen zwei Jahren erhalten. 23 Anwälte prüfen für die Verbraucherschützer, ob die enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Bankkunden, die auf ein Institut treffen, das angesichts der schieren Masse an Anfragen, kompromissbereit ist, können sich glücklich schätzen.
Dem Vernehmen nach gehört zu diesen Anbietern die DSL Bank, einer der größten Baufinanzierer im Land. Kunden werde hier schnell angeboten, nur einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, um ein neues, sehr viel günstigeres Darlehen zu bekommen. Bei dem Hamburger Geldhaus selbst will man eine solch pauschale Vergleichsbereitschaft jedoch nicht bestätigen.
Dort steht DSL Bank!
Könnte es tatsächlich sein, dass sie eingeknickt ist? Wer weiß mehr?
Also das die DSL eingeknickt ist kann ich nicht behaupten.Eher wohl eingeschlafen.Das Schweriner Gericht wartet seid 1 Monat auf Begründung der Bank ...
Also das die DSL eingeknickt ist kann ich nicht behaupten.Eher wohl eingeschlafen.Das Schweriner Gericht wartet seid 1 Monat auf Begründung der Bank ...
Sehe ich auch so.
Bei mir tut sich auch nix. Aber das BGH-Urteil wird sie vielleicht ein wennig auf die Sprünge helfen.
Ich habe aus irgendeinenem Grund (Mondkonstellation, Kaffesatzlesen oder ähnliches) die Vorahnung, dassi ich noch vor dem 23.6. Post aus Bonn oder D'dorf bekomme mit einem traurigen DSL-Angebot, wie von S.Schweers beschrieben.
Ich habe eine weitere Frage und würde mich über eure Meinung sehr freuen! Es geht um das Darlehen meiner Schwägerin, welches bei der ING Diba mit Vertrag aus 10/2005 über 125k EUR zu 3,9% abgeschlossen wurde.
Ende Zinsbindung: 31.10.2015 -> ärgerlicherweise im letzten Jahr über Forward Darlehen zu 3,2% verlängert Eigentumswohnung, gebraucht gekauft, selbst bewohnt, derzeit keine Rechtschutzversicherung
Denkt ihr, hier wäre noch ein Widerruf zu tätigen? Welche Schritte würdet ihr vorschlagen?
Da das Darlehen bald ausläuft, wäre nur eine vollständige Rückabwicklung lukrativ. Kommt dies überhaupt noch in Betracht, da ja ab 10 / 2015 das Forward greift?
Das Forward-Darlehen wird dagegen wohl schwer zu knacken sein. Die DiBa ist ein gebranntes Kind. Die werden jetzt höllisch aufpassen bei der WRB. Ich habe zwar noch keine DiBa WRB aus 2014 gesehen, aber dass hier noch Fehler drin stecken halte ich für fast unmöglich. Da wird wohl der Mustertext kopiert worden sein und gut is.
Kannst ja trotzdem mal die neue WRB auch noch einstellen. Dann schauen wir da mal drüber. Aber viel Hoffnung kann ich dir nicht machen.
Da das Darlehen bald ausläuft, wäre nur eine vollständige Rückabwicklung lukrativ. Kommt dies überhaupt noch in Betracht, da ja ab 10 / 2015 das Forward greift?
Dazu muss geklärt werden, ob es sich um eine echte oder unechte Abschnittsfinanzierung handelt. Wurde nur der Zins und die Laufzeit geändert oder noch weiteres? Idealerweise stellst Du eine Kopie des Verlängerungsvertrages ein. Die persönlichen Daten sollten zuvor unkenntlich gemacht werden.
ich bräuchte eine Einschätzung ob die anliegende WRB aus 2010 fehlerhaft ist. Es handelt sich zwar nicht um eine WRB für ein Darlehen sondern für den Erwerb von Genussrechten, dennoch ist es für mich ( und viele andere von Protkon Betroffene Menschen) wichtig zu klären, ob hier etwas machbar ist bevor ich an meinen RA herantrete.