Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
Danke Hanomag. Der Hinweis über Kündigungsbestimmungen für den DN fehlt bei meinen DSL Verträgen komplett. Ich glaube aber gesehen zu haben, dass Du bei der Sparda finanziert hast.
Hi,
weiß jemand vielleicht, ob die Bank eine WRB im November 2010 verwenden durfte, die dem Muster entspricht, welches bis zum 10.06.2010 galt?
Gab es da vielleicht eine Übergangsvorschrift?
Hallo, mal ne verrückte Theorie nach dem Beitrag von #890 (Nichtabnahmeentschädigung)
Ich habe mal die 3 Ausschnitte meines Vertrages von der DSL Bank unten angehängt. Wenn ich das lese (vorallem Punkt 4.3 Schadenersatz) dann interpretiere ich das alles wie folgt:
Ich bin verpflichtet zu einer Nichtabnahmeentschädigung wenn:
1. ich den Vertrag aus irgendwelchen nichtigen Gründe nicht zustande kommen lasse
2. die Bank mir vor der Vertragsauszahlung aus wichtigen Gründen kündigt
3. die Bank mir während der Festzinsperiode aus wichtigen Gründen kündigt
Ich kann nirgends lesen, das ich eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen muß, wenn ich den Vertrag aus irgendwelchen Gründen während der Festzinsperiode kündige.
Was meint ihr, lese ich mir das nur schön? Oder hat die Bank da wirklich solch einen Bock geschossen?
Wie bereits erwähnt, auch ich habe keine Details in meinen DSL Finanzierungsbedingungen aus Nov. 2005 bzgl. eines 'ordentlichen Kündigungsrechts'. Finde ich schon etwas merkwürdig.
hat jemand eine Ahnung, in welcher Abteilung dieses Forums das Thema Widerrufsbelehrung unwirksam bei Kapitallebensversicherungen läuft ? Ich kann nichts adäquates finden. Angesichts der gegenüber Verbraucherdarlehen ähnlich gelagerten Widerrufspotentiale der beliebtesten Kapitalanlageform der Deutschen wundert mich das ein wenig.
Kenne ich auch nicht, aber Du könntest einen neuen, eigenen Thread dazu aufmachen, wenn Du befürchtest (evtl. zu Recht), dass das Thema hier untergeht.
ich verfolge hier seit ein paar Wochen die Diskussionen und habe mich heute neu angemeldet, weil ich gerne eure fachkundige Meinung zu den Widerrufsbelehrungen meiner Verträge hören würde.
Ich habe im Januar 2010 ein Annuitätendarlehen und ein Konstantdarlehen (bestehend aus Vorfinanzierungsdarlehen und Bausparvertrag) für die Finanzierung eines Neubaus aufgenommen.
Ich füge die Widerrufsbelehrungen hier als Anhänge an und würde mich über eure Einschätzungen freuen:
Nach 6 Monaten Wiederrufsjoker hier mal ein kurzer Sachstand:
Zwei Darlehn wurden bei der DKB (gesamt: 160.000€) im Jahr 2006 abgeschlossen mit der altbekannten falschen Widerrufsbelehrung:“ Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt… …..“.
Im Dezember 2014 Prüfung durch einen Fachanwalt. Mit dem Ergebnis, der Vertrag kann widerrufen werden. Grobe Kostenkalkulation des Anwaltes über 3.500,00€ für die Außergerichtliche Vertretung.
Januar 2015: Anfrage bei einer weiteren Kanzlei. 800,-€ für die Außergerichtliche Vertretung und bei Erfolg 2600,00€.
Parallel wurde das Darlehen + Vorfälligkeitsentschädigung im Januar 2015 abgelöst.
Grundschuld im Februar gelöscht.
Danach habe ich den zweiten Anwalt beauftragt das Darlehen zu Widerrufen.
Der Wiederruf wurde jetzt von der DKB abgelehnt. Mit der Begründung der Verwirkung der Widerrufsfrist. Sprich: Außergerichtliche Einigung gescheitert!
Die Klage müsste jetzt vorbereitet werden. Über zwei Instanzen könnten hierbei 10.000,00€ bis 12.000,00€ zusammen kommen. Meine Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein. Da Neubau und Vertrag nicht nach ARB 1994.
Zwei Prozessfinanzierer habe ich bereits angefragt. Roland Versicherung AG und die Preußische Prozessfinanzierung GmbH. Von beiden eine Absage erhalten.
Hat hier bereits jemand Erfahrungen mit Prozessfinanzierern gemacht und kann ggf. hier eine Gesellschaft empfehlen?
Verwirkung wird seitens der DKB nicht durchsetzbar sein.
Aber... ich halte persönlich die Möglichkeit, zuerst den Widerruf zu erklären und dann "hilfsweise" ordentlich zu kündigen immer noch für die bessere Alternative...
Kannst du nicht etwas mehr zusätzlich übers Haus "aufnehmen" und dann damit selbst die Prozesskosten finanzieren? Sparkassen finanzieren z.Zt. bis 50.000Euro ohne Grundbucheintragung und bis 25.000Euro wollen die nicht mal einen Nachweis sehen...
Dass die WRB falsch und damit unwirksam ist, ist ja hinlänglich bekannt. Erfahrungen dazu gibt es hier im Forum schon auch...
Die sieben aus, wer das Geld hat zu klagen. Die wissen auch, in welchen Fällen die RSV zahlen würde und in welchen nicht. Aber selbst in unserem Fall hat sogar der Anwalt eine ablehnendes und höchst arrogantes Schreiben bekommen.
Ist doch klar, wenn die auf jeden eingehen würden, würde sich die Schadenssumme erheblich vergrößern als wenn sie wirklich nur dann zahlen, wenn sie verurteilt werden...
Von einer außergerichtlichen Einigung mit der DKB habe ich bisher noch nie gehört.... insofern braucht es Dich nicht krämen...
Spar Dir das Geld für eine außergerichtliche Einigung, da kommt eh nichts bei rum.
Bei 160.000Euro Streitwert beträgt für die 1.Instanz das Prozessrisiko (Gebühren für beide Parteien)
15.507Euro
Im Falle eines Vergleiches
9205Euro, wobei bei einem Vergleich ja alles verhandelbar ist...
Prozessrisiko für 2.Instanz
18329Euro...
Aber glaubst Du ernsthaft, Du würdest mit dieser schon mehrfach abgeurteilten WRB scheitern?
Zitat von Memphis1976
Nach 6 Monaten Wiederrufsjoker hier mal ein kurzer Sachstand:
Zwei Darlehn wurden bei der DKB (gesamt: 160.000€) im Jahr 2006 abgeschlossen mit der altbekannten falschen Widerrufsbelehrung:“ Die Frist beginnt frühestens…..“.
Im Dezember 2014 Prüfung durch einen Fachanwalt. Mit dem Ergebnis, der Vertrag kann widerrufen werden. Grobe Kostenkalkulation des Anwaltes über 3.500,00€ für die Außergerichtliche Vertretung.
Januar 2015: Anfrage bei einer weiteren Kanzlei. 800,-€ für die Außergerichtliche Vertretung und bei Erfolg 2600,00€. Parallel wurde das Darlehen + Vorfälligkeitsentschädigung im Januar 2015 abgelöst. Grundschuld im Februar gelöscht. Danach habe ich den zweiten Anwalt beauftragt das Darlehen zu Widerrufen.
Der Wiederruf wurde jetzt von der DKB abgelehnt. Mit der Begründung der Verwirkung der Widerrufsfrist. Sprich: Außergerichtliche Einigung gescheitert!
Die Klage müsste jetzt vorbereitet werden. Über zwei Instanzen könnten hierbei 10.000,00€ bis 12.000,00€ zusammen kommen. Meine Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein. Da Neubau und Vertrag nicht nach ARB 1994.
Zwei Prozessfinanzierer habe ich bereits angefragt. Roland Versicherung AG und die Preußische Prozessfinanzierung GmbH. Von beiden eine Absage erhalten.
Hat hier bereits jemand Erfahrungen mit Prozessfinanzierern gemacht und kann ggf. hier eine Gesellschaft empfehlen?
...Zwei Prozessfinanzierer habe ich bereits angefragt. Roland Versicherung AG und die Preußische Prozessfinanzierung GmbH. Von beiden eine Absage erhalten.
Mit welcher Begründung? Ist es denen "zu heiß" (was ich nicht verstehen würde angesichts der eindeutig falschen WRB) oder argumentieren die damit, dass Du bei Erfolg wegen deren "Honorar" (30% des Streitwerts?) noch draufzahlen würdest, weil Dein Gewinn durch die Rückabwicklung deutlich unter dem Honorar liegt?
In dem Zusammenhang möchte ich noch ergänzen, dass mich die Infos der ROLAND Prozessfinanz verwirren. Mal las ich, dass die bei Erfolg 30% des Gewinns einstreichen (u.U. auch nur 20%), dann von 30% des Gegenstands- bzw. Streitwerts (so auch telefonisch). Was ist denn jetzt richtig?
Die IG Widerruf hat einmal beschrieben (war es im "Nachbar-Thread"?), wie deren Prozessfinanzierer funktioniert. Evtl. wäre das noch eine Möglichkeit?