Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
Fehler in der Widerrufsbelehrung. Hallo, habe eine frage wegen der Fehler in der Widerrufsbelehrung. Wenn die Bank mir nach Abschluss des Kreditvertrag mir nicht eine Kopie des Vertrags zusende ist das auch ein Fehler in der Widerrufsbelehrung???
Da auch des eventl. die Wiederruf auch fehlerhaft ist im Vertag. Kann ich mi veiden fehler gegen die Bank durchkommen? Und bräuchte ich auch einen Anwalt?
Habe den unteren Abschnitt bei der Seite Vorfälligkeitsentschädigung und Widerrufsrecht gefunden. ◾Fehler 7: Bei der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Darlehensvertrags wurde an den Darlehensnehmer keine Vertragsurkunde übergeben. Diese steht stellvertretend für das tatsächliche Inkrafttreten des Vertrags. Bitte um Hilfe und eiligen Antwort. Bedanke mich im voraus.
Ändert der gewerbliche Hintergrund auch etwas in Bezug zur Anwendung des Widerrufsjoker?
Ich habe nämlich bei meinen gewerblichen Krediten und zb. bei Krediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank gar keine Widerrufsbelehrung.
Ich mein ob die Bank argumentieren kann das Sie bei gewerblichen Krediten gar keine Widerrufsbelehrung machen hätten müssen und somit aus dem Schneider ist?
Schönen Gruß
Soweit mir bekannt, besteht bei Darlehen zu gewerblichen Zwecken kein Widerrufsrecht, da es sich beim Widerrufsrecht um Verbraucherrecht handelt. Insoweit ist es konsequent, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank keine Widerrufsbelehrung in ihren Verträgen hat.
Ich hätte da eine Frage zur Prolongation...
Wenn die Widerrufsbelehrung meines Darlehensvertrags von 2003 unwirksam ist. Ich aber eine neue Vereinbarung wegen Zinssatz mit der Bank im Jahr 2013 geschlossen habe...kommt es nun nur auf die Widerrufsbelehrung der Vereinbarung aus 2013 an? Schadet eine solche Vereinbarung mir insoweit, wenn ich meinen Darlehensvertrag aufgrund fehlerhafter WRB ausüben möchte?
Die Antwort hierauf lautet: Kommt drauf an.
Es kommt nämlich drauf an, ob mit der Prolongation ein "neues Kapitalnutzungsrecht" eingeräumt wird oder es sich um eine sogenannte "unechte Abschnittsfinanzierung" handelt.
Wenn du diese beiden Begriffe mal googlest und die Dokumentation dazu studierst, findest du heraus welche WRB jetzt noch wirksam ist.
Siehe dazu Punkt 3. Fortgesetztes Kapitalnutzungsrecht.
Nur so am Rande: Ich habe schon mehrfach auf diese Seite verlinkt, weil ich sie sehr informativ finde, nicht weil ich daran mitwirke oder gar mitverdiene.
Ich habe im November 2011 über einen Finanzvermittler eine LV abgeschlossen und diese an ein Geldinstitut abgetreten, welches mir dafür ein Vorausdarlehen gab. Also nach meinem Dafürhalten ein Verbundgeschäft im Fernabsatz, oder?
Das wäre der Fall, wenn das Bankdarlehen zum Erwerb der LV gedient hätte.
Hallo zusammen, nachdem ich schon seit längerem dieses Forum verfolge, möchte ich euch um Hilfe bitten. Ich habe im August 2013 über einen Vermittler ein Forward-Darlehen abgeschlossen. Der Vertrag wurde per Post-Ident ( also Fernabsatz ???) unterschrieben. Das Forward-Darlehen soll Ende 2018 meine bestehende Baufinanzierung ablösen. Die unterschriebene Widerrufsbelehrung entspricht so ziemlich dem Muster. Allerdings meine ich gelesen zu haben,dass es beim Fernabsatz noch weitere Anforderungen an den Beginn der Widerrufsfrist und die entsprechende Belehrung gibt. Ebenfalls fehlt in meiner Widerrufsbelehrung der besondere Hinweis zum Fernabsatz. Gibt es bei Forward-Darlehen Besonderheiten in der Widerrufsbelehrung? Hier meine Widerrufsbelehrung. Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Vielen Dank!!!!
Den Mustertext findest dort: "BGB InfoV - Mustertexte WRB - Bundesgesetzblätter". Wenn Dein Vertrag im August 2013 abgeschlossen wurde, sollte die WRB dem Muster im "Bundesgesetzblatt Teil I, 2010, Nr. 39, vom 29.07.2010" entsprechen, falls ich mich nicht irre. Auf den ersten Blick ähneln sie sich in der Tat sehr stark. Gib Deine Daten doch mal bei www. kreditrechtsexperten .de ein (Tipp: BLZ eingeben). Die - wie auch viele andere Kanzleien - geben eine kostenlose Ersteinschätzung Deiner WRB ab. Dann hast Du mehr Klarheit.
@Forward2013
Hat sich den diesbezüglich was geändert zwecks Forward-Darlehn? Ich dachte man kann es nur max. 36 Monate bevor das bestehende Darlehn ausläuft abschließen. Bei dir wären es ja 5 Jahre bzw. 60 Monate. Da kann doch was nicht stimmen oder hast Du dich im Jahr vertan ?
Forward-Darlehen kann man mittlerweile mit einer Vorlaufzeit von bis zu 60 Monaten abschließen.
Also wir haben unsere Bank zu einer Stellungnahme zusammen mit dem Schreiben des RA in dem die fehlerhafte WRB aufgeführt ist angeschrieben. Frist ist 6.2, bin mal gespannt ob die sich melden. Was ist eigentlich wenn man Wiederruf macht, Frist setzt und die melden sich nicht? Ist Wiederruf dann angenommen?
Bei uns ist ja Ende 8/16 durch Sonderkündigungsrecht sowieso Schluss und suchen 5 Jahre Anschlussfinanzierung. Sollte man Forward Darlehen 1,24% jetzt fest machenn oder noch bis Ende 8/15 warten und ohne Forward 0,85% dann nehmen. Hat jemand eine Kugel und kann mir sagen wie 8/15 die Zinsen sind ?
Soviel zu erst widerrufen und dann VFE unter Vorbehalt zahlen, um sich diese danach über den Klageweg zurück zu holen . Denke aber das in diesem Fall die Immobilie nicht verkauft wurde weil da der Darlehensgeber zustimmen muß.
Hi Sam ... also was hier nicht gemacht wurde: bei Verkauf der Immobilie hat man ein Sonderkündigungsrecht, dem der DG zustimmen MUSS ... Dies sagen einem die Banken nicht ... daher wäre im o.g. Fall besser gewesen:
1. Widerruf
2. Bank lehnt Widerruf ab
3. Nun mit Frist von 3 Monaten Kündigen
4. Bank MUSS zustimmen aber hat Anspruch auf VFE
5. Zahlung/bzw. Einbehalt der VFE vom Verkaufserlös UNTER VORBEHALT... weil ja vorher Widerrufen wurde...
So bin ich vorgegangen... Die Deutsche Bank hat nach meinem Widerruf mir gesagt, Widerruf wird nicht akzeptiert, aber Freigabe wird bei Unterschrift unter Aufhebungsvertrag mit VorfälligkeitsENTGELT gewährt. Dem wäre ich fast auf den Leim gegangen, denn besser ist den Aufhebungsvertrag nicht zu utnerschreiben, denn die Bank MUSS bei Kündigung mit 3 Monaten zustimmen, bekommt dann aber nur Vorfälligkeitsentschädigung. Da bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mittlerweile viele Urteile des BGH vorliegen, bekommt die Bank hier meist weniger , als bei dem Vorfälligkeitsentgelt, dass Sie meist fast in der gleichen Höhe bestimmt, wie der entgangene Zins.
Forward-Darlehen kann man mittlerweile mit einer Vorlaufzeit von bis zu 60 Monaten abschließen.
Die Widerrufsbelehrung sieht ziemlich wasserdicht aus. Bestimmt auch deswegen, weil bei Widerrufsbelehrung aus 2013 schon die ganze Rechtssprechung berücksichtigt und damit Fehler der Vergangenheit eigentlich nicht mehr vorkommen sollten.
Es besteht auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die vorrangig eingetragene Bank eine Nachfinanzierung ablehnt aber eine andere Bank diese genehmigen würde...
Ist das derselbe Grund, der zieht, wenn dem Darlehensnehmer unter den aktuellen Bedingungen eine wirtschaftliche Nutzung des finanzierten Eigentums (selbst bewohnt? oder ggf. auch vermietet?) nicht mehr möglich ist?
Die Widerrufsbelehrung sieht ziemlich wasserdicht aus. Bestimmt auch deswegen, weil bei Widerrufsbelehrung aus 2013 schon die ganze Rechtssprechung berücksichtigt und damit Fehler der Vergangenheit eigentlich nicht mehr vorkommen sollten.
In der Widerrufsbelehrung fehlt der besondere Hinweis w/Fernabsatz. Ich weiß aber nicht, ob dies ein Fehler ist.
Ist das derselbe Grund, der zieht, wenn dem Darlehensnehmer unter den aktuellen Bedingungen eine wirtschaftliche Nutzung des finanzierten Eigentums (selbst bewohnt? oder ggf. auch vermietet?) nicht mehr möglich ist?
Der Grund warum der Darlehensnehmer sein Objekt verkaufen will ist egal.
In meinem Fall habe ich eine vermietete Wohnung verkauft ohne wirtschaftliche Notlage.
Trotzdem habe ich das Sonderkündigungsrecht. Warum auch nicht: Für die Bank doch fast noch besser, wenn Sie ihre VFE durchdrücken kann: Die VFE ist eigentlich fast immer höher, als die Summe der abdiskontierten künfitgen Zinszahlungen, also der Net Present Value der noch ausstehenden Zinsen.
Insofern spricht - zahlung der VFE gemäß Gesetz - auch seitens der Bank nichts dagegen.
Denn die läppischen Abzüge von eingesparter Verwaltungsgebühr (die mit 20€ p.a. angegeben werden haha) und anderen viel zu niedrig angesetzer Einsparungen werden durch die üppige Pauschalgebühr i.h.v. 250 etc. wieder aufgehoben.
Aber: Nach den letzten Urteilen ist ja nicht nur Kreditbearbeitungsgebühr bei Abschluss von Verträgen sondern nach dem Commerzbankurteil auch die Kreditbearbeitungsgebühr bei Vorfälligkeit wieder ins Wanken geraten.
Ich werde jedenfalls klagen.
Aber immer schön einzeln: erst klage für bearbeitungsgebühr. dann klage wegen zu niedrig angesetzer Verwaltungsgebühren etc. Da braucht man auch keinen Anwalt
Habe mich schon erfolgreich selbst vor Gericht vertreten bei Klagen gegen AOK, Arbeitsamt und Finanzamt.
Übrigens: Klagen gegen Krankenversicherung und Arbeitsamt habt ihr überhaupt keine Kosten in 1. Instanz: Jede Partei muss eigene Kosten bezahlen und beim Sozialgericht zahlt man keine Gerichtskosten. Ergo: Wenn man sich selbst vertritt kann man nur gewinnen.
Das nur als exkurs für gesetzlich versicherte mit Hals, wenn etwas nicht übernommen wird
Ich plane demnähcst auch mal iene internetseite wo ich meine klageschriften und die Urteilstexte reinstelle, da kann man wenigstens über google adwords noch einen schnitt machen
Wenn die gegenpartei nach klageeinreichung einlenkt , bitte immer dran denken: bei jeder abweichung von klageschrift dann noch einen befreundeten anwalt einschalten der kostennote schreibt. Und: Niemals Schuldanerkenntnis annehmen. Das Gericht soll ruhig per Anerkenntnisurteil beenden. Ist keine Arbeit fürs Gericht. 2 Absätze darf der Richter auch mal stiften. Was bringts: einen vollstreckbaren Titel. Man darf ein Finanzamt oder eine Krankenkasse nicht einfach so aus dem Verfahren lassen. Denn mit dem vollstreckbaren Titel kann man, wenn die Gegenseite nicht pariert, direkt mal den Gerichtsvollzieher beim Finanzamt vorbeisenden.
Übrigens: Bei einem Finanzamt das sich ständig quer stellt und Rotstift ansetzt, kann man nichts verlieren, und braucht keine angst zu haben, dass diese sich künftig beim Ermessensspielraum benachteiligen.
So ist bei einem sturen Finanzamt der Optionswert der Klage immer positiv (auch vor Finanzgericht muss das Finanzamt seine Kosten in 1. Instanz immer selber tragen).
Daher: Immer Bescheid anfechten, wenn nichts geändert wird, 2. Widerspruch, wenn wider nichts passiert -> Klage ... macht richtig spaß mittlerweile
In der Widerrufsbelehrung fehlt der besondere Hinweis w/Fernabsatz. Ich weiß aber nicht, ob dies ein Fehler ist.
ja , der fehlt in meiner auch ... mir ist kein Urteil bekannt, dass alleine deshalb die WRB ungültig wäre bzw. die frist nicht zu laufen begonnen wäre. und: welche nachteile sind einem aus der fehlenden Fernabsatz-belehrung entstanden.
aber, dass ist nur meine vermutung. ich weiß es aber nicht.
daher bin ich auch dankbar, wenn ein juristisch versierter leser hier antwortet. meine antwort bezog sich auch eher auf den text der nicht fehlt
Ist das derselbe Grund, der zieht, wenn dem Darlehensnehmer unter den aktuellen Bedingungen eine wirtschaftliche Nutzung des finanzierten Eigentums (selbst bewohnt? oder ggf. auch vermietet?) nicht mehr möglich ist?
Wie meinst du das?
Kündigungsrecht des Darlehens für Schuldner deren Immobilie Verluste einfährt?
Kannst du dazu ein paar zusätzliche Angaben machen?
Wenn ich noch auf den Link käme, wo ich dazu meine etwas gelesen zu haben. Sorry, dass es so vage ist, aber ich erinnere mich wirklich nicht mehr daran und es kann sein, dass es unzutreffend ist. Sollte mir dazu noch mehr einfallen, schreibe ich es hier später gerne rein.