Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von mabamaba
    mabamaba ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    ..deleted..

  3. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @mabamaba

    Das Pferd richtig aufzäumen...

    1. WRB entspricht wegen erheblicher Abweichungen in den "FG" nicht dem Mustertext! => keine Schutzwirkung + keine Übergangsfrist!

    Dabei ist es unerheblich, ob ein FG vorgelegen hat oder nicht.

    siehe dazu das Urteil zur DKB vom Kammergericht Berlin (im Thread WRB Erfahrungen)


    2. "...frühestens..." => BGH Urteil => WRB unwirksam => Frist hat nicht zum laufen begonnen...

    Alles andere sind....peanuts...kleinigkeiten...zuckerl oben drauf...

    3. FG, hier wird erheblich vom Mustertext abgewichen. So wird nach Satz 2 ein Passus "Bei einem finanzierten Erwerb....einseitig begünstigen" eingesetzt, der im Mustertext nicht vorgesehen ist...
    Der eingesetzte Passus soll im Prinzip noch zusätzlich noch für den finanzierten Erwerb eines Grundstückes belehren.
    Als Vervollständigung meint man noch über das finanzierte Geschäft belehren zu müssen...

    4. Die Belehrungen aus 3. sind im Prinzip drei Belehrungen in einer zusammengefasst...für das finanzierte Geschäft, für den Darlehensvertrag und dann noch für Erwerb eines Grundstückes.
    Der Darlehensnehmer soll demnach selbst entscheiden, was auf ihn zutrifft. Wenn nun nicht ein mal der Sachbearbeiter in der Lage ist, das zu entscheiden, wie soll das der laienhaft lesende DN begreifen?

    Dient nur einem Ziel: => Irreführung!

    Und der Rest, den Du sorgfältig herausgearbeitet hast...

    kann man alles so vertreten und anführen...


    Viel Glück!

  4. Avatar von Zahlenkasper
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,

    nachdem ich gestern schon in den falschen Thread gerutscht bin hier nochmal meine WRB:

    Der Vertrag ist vom 09.11.2009.
    Besonders die markierten Bereiche interessieren mich; ist das Grund genug von einer fehlerhaften WRB auszugehen?

    Danke schonmal an Euch!
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  5. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Zahlenkasper
    Hallo zusammen,

    nachdem ich gestern schon in den falschen Thread gerutscht bin hier nochmal meine WRB:

    Der Vertrag ist vom 09.11.2009.
    Besonders die markierten Bereiche interessieren mich; ist das Grund genug von einer fehlerhaften WRB auszugehen?

    Danke schonmal an Euch!
    1. Die WRB richtet sich stark nach dem gesetzlichen Mustertext...allerdings ist der von Dir markierte Passus mit dem Vertragsabschluss bei Eingang des DV bei der Darlehensgeberin samt vorherigen Satz ist im Mustertext NICHT vorgesehen!

    => Abweichung vom Mustertext => keine Schutzwirkung!

    2. Fristbeginn durch diesen Passus nicht eindeutig. Man könnte folgendermaßen argumentieren:

    "Kreditnehmer können den Beginn der Widerrufsfrist
    anhand dieser Belehrung nicht ermitteln. Wann die
    unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages
    bei der Bank eingeht, können sie nämlich nicht wissen
    (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. März 2009,
    Az. XI ZR 456/07)."


    finanztext 7-14

    Abgeurteilt wurde damals folgender Passus:

    "„Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn
    Ihnen diese Belehrung ausgehändigt
    worden ist, jedoch nicht bevor uns die
    von Ihnen unterschriebene Ausfertigung
    des Darlehensvertrages zugegangen ist.“"


    3. Der zuletzt markierte Satz ist für Verträge per Fernabsatz einzufügen, ebenso wie "Dies kann dazu führen...."

    Nun ist die Frage, ob der Vertrag per Fernabsatz zustande gekommen ist?

  6. Avatar von Zahlenkasper
    Zahlenkasper ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von ducnici

    Nun ist die Frage, ob der Vertrag per Fernabsatz zustande gekommen ist?
    Ja, ...ging alles per Post.

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Zahlenkasper
    Ja, ...ging alles per Post.
    Dann sind diese Passagen für den Fernabsatz zulässig...


    Ich sehe nur ne Chance mit dem Eingang des Darlehensvertrages bei der Bank...das kann kein DN nachprüfen, woher soll er dann wissen, wann die Frist beginnt...

    good luck!

  8. Avatar von Zahlenkasper
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ja, das hatte ich mir auch schon gedacht...Dann werde ich wohl mal nen Anwalt anrufen...

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    In diesem Thread habe ich die mir bekannten Links zu den Mustern für WRBen angegeben, aber das für Dich relevante Muster kennst Du inzwischen wohl schon, oder?

  10. Avatar von Zahlenkasper
    Zahlenkasper ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ja, die unterschiedlichen Muster sind mir bekannt.
    Folgendes ist mir noch unklar:

    Der Vertrag wurde am 09.11.2009 geschlossen, zu dem Zeitpunkt müsste das Muster vom 03. August 2009 gelten.

    Dort steht aber:"...jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß Artikel § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB"

    In meiner WRB steht jedoch folgendes, was dem Muster aus 2008 entspricht...irgendwo hatte ich was von 3 Monaten Übergangsfrist gelesen, ist die Frage, ob mein Vertrag da reinfällt...
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  11. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Zahlenkasper
    Ja, die unterschiedlichen Muster sind mir bekannt.
    Folgendes ist mir noch unklar:

    Der Vertrag wurde am 09.11.2009 geschlossen, zu dem Zeitpunkt müsste das Muster vom 03. August 2009 gelten.

    Dort steht aber:"...jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß Artikel § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB"

    In meiner WRB steht jedoch folgendes, was dem Muster aus 2008 entspricht...irgendwo hatte ich was von 3 Monaten Übergangsfrist gelesen, ist die Frage, ob mein Vertrag da reinfällt...
    Artikel 246 § 3 EGBGB ist zwar am 29.07.2009 verkündet worden, aber erst zum 11.06.2010 in Kraft getreten. Deshalb konnte die Bank ihn im November 2009 noch nicht verwenden, sondern musste hinsichtlich der Informationpflicht auf die damals noch gültige BGB-InfoV verweisen.

    Fassung Artikel 246 EGBGB a.F. bis 11.06.2010 (gendert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355)

  12. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von ducnici
    Die WRB der SPK mit "frühestens" und "Frist im Einzelfall prüfen" wurde ausreichend diskutiert und auch abgeurteilt...

    Die WRB der LBS ist m.M. ebenfalls angreifbar...

    1. Nichtverwendung des Mustertextes => keine Schutzwirkung

    2. "Die Frist beginnt am Tag nach Unterschrift dieses Antrages."...ohne Aushändigung der WRB?

    3. Widerrufsfolgen wohl nicht ausreichend dargestellt (30 Tage etc.)

    4. Optisch nicht eindeutig hervorgehoben


    ABER....

    einen BSV braucht man nicht widerrufen um an das Guthaben zu kommen...den kann man einfach so auch kündigen oder besser teilen und Guthaben ausbezahlen lassen...dann bleibt noch der Rest stehen und man hat die Gebühr nicht versemmelt...

    Wenn nämlich das Vorausdarlehen wegfällt, ist das ohne weiteres möglich. Vorher ist der BSV dem Vorausdarlehensgeber zur Sicherung übereignet, die haben die Hand drauf...
    Wenn das Vorausdarlehen anderweitig abgelöst wurde, fällt das weg, über den BSV kann man dann frei verfügen...

    In unserem Fall ist z.B. das Darlehen mit einem Monat Kündigungsfrist kündbar da nicht grundpfandrechtlich abgesichert.
    Nichts desto trotz kann man vorher (oder auch nachher) den Widerruf erklären um zu einen Zinsvorteil durch die Erstattung der gezogenen Nutzungen zu gelangen.

    Frage ist nur, welcher Weg besser ist...
    Die Frage ist nun, wenn die Bank den BSV als sicherheit hat, was hat ein Widerruf bei deb BSV für eine Wirkung auf den Darlehensvertrag mit der Bank. Schließlich geht Ihnen ja eine wichtige Sicherheit abhanden.

  13. Avatar von hansi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen,

    zuerst einmal wollte ich sagen das ich dieses Forum hier echt toll finde, ich lese schon eine Zeit lang mit zum Thema Widerrufsjoker. Allerdings bin ich etwas durcheinander gekommen mit der Zeit. Darum wollte ich fragen ob ich meine Widerrufsbelehrung auch einstellen darf und ihr die Bewertet?

    Liebe Grüße
    Hansi

  14. Avatar von hansi
    hansi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    hier einfach mal die Widerrufsbelehrung
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  15. Avatar von MasterMarty
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Leute.
    Habe heute den ganzen Tag damit verbracht hier im Forum und auch sonst Urteile und Infos zu sammeln bzgl. eines Widerrufs bzw. der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung.

    Jedoch hab ich nicht alles rausgefunden was ich wollte und brauche.

    Bei meinem Fall geht es um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2007 (Februar) bei der Westdeutschen ImmoBank AG.

    Der Widerrufstext im Ausschnitt lautet wie folgt:
    "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax, oder E-Mail) widerrufen.
    Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    - eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Darlehensantrags, jeweils einschließlich der Allgemeinen Darlehensbedingungen,
    - die Information, zu denen die ImmobilienBank nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§312c Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 1 BGB InfoVO) verpflichtet ist,
    zur Verfügung gestellt wurden, nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags."

    Adresse ist vorhanden und die Widerrufsbelehrung ist auch genug gekennzeichnet.
    Was ich bisher rausgefunden habe:
    - hält sich nicht ganz an das Muster von 2004 was damals (2007) wirksam war
    - "Frist beginnt einen Tag, nachdem...." -> unwirksam
    - "ein Exemplar" -> unwirksam
    - "eine Abschrift ... Ihres Darlehensantrags" -> unwirksam

    Stimmts soweit?

    Aber wie schaut es mit der letzten Formulierung ....
    - "...nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags."

    Ist damit die Widerrufsbelehrung wirksam, weil damit die Frist aus dem Datum der Unterschrift ersichtlich ist bzw. sein sollte für den durchschnittlichen Kreditnehmer?

    Oder denoch unwirksam, weil zB "ein Exemplar" schon ausreicht für Unwirksamkeit oder weil "....nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehnsvertrags" zusammen mit "einen Tag nach Ihnen..." verwirrend und uneindeutig ist?

    Und falls trotz des Zusatzes "...nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehnsvertrags" die Unwirksamkeit vorliegt....kurze Frage zum weiteren vorgehen...
    Sollte ich versuchen mit der Bank dann telefonisch zu verhandeln und erst Vorfälligskeitsentschädigung ausrechnen lassen und mit Widerruf drohen um sich so den Weg zum Anwalt sparen oder sind die Aussichten dass die Bank zustimmt eh bei NULL?

    Eine kleine Hoffnung besteht, dass ich aus den 15 Jahren Zinsbindung rauskomme und zumindest 2 bzw. 2,5 Jahre an Vorfälligskeitsentschädigung spare. Nach 10 Jahren plus 6 Monate Kündigungsfrist kann man ja sowieso raus.

    Schonmal Danke für eure Hilfe. Hoffe mal auf mehr oder weniger gute Neuigkeiten.

    MM

    PS: noch ein paar Zusatzinfos, die vielleicht nicht unwichtig sein könnten...
    - Vertrag wurde über einen "Finanzberater" vermittelt
    - auf dem Antrag/Vertrag steht "Druckdatum 07.02.2007", Unterschrift von uns war "14.02.2007" und Unterschrift Bank "26.02.2007"

  16. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von hansi
    hier einfach mal die Widerrufsbelehrung
    erst mal willkommen hier und dann hier einfach mal der Hinweis, doch bitte erst die 16 Seiten dieses Thread´s durch zu lesen. Die WRB hat eklatante Fehler und diese wurden ua. auch von mir schon öfters hier angegeben..



    Verweise hier auf

    https://www.finanz-forum.de/widerrufs...html#post95181

    https://www.finanz-forum.de/widerrufs...html#post95315


    Dazu meine Fragen:

    Lag ein Präsenz- oder Fernabsatzgeschäft vor?

    Lag ein verbundenes Geschäft/Finanziertes Geschäft vor?

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von MasterMarty
    Hallo Leute.
    Habe heute den ganzen Tag damit verbracht hier im Forum und auch sonst Urteile und Infos zu sammeln bzgl. eines Widerrufs bzw. der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung.

    Jedoch hab ich nicht alles rausgefunden was ich wollte und brauche.

    Bei meinem Fall geht es um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2007 (Februar) bei der Westdeutschen ImmoBank AG.

    Der Widerrufstext im Ausschnitt lautet wie folgt:
    "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax, oder E-Mail) widerrufen.
    Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    - eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Darlehensantrags, jeweils einschließlich der Allgemeinen Darlehensbedingungen,
    - die Information, zu denen die ImmobilienBank nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§312c Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 1 BGB InfoVO) verpflichtet ist,
    zur Verfügung gestellt wurden, nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags."

    Adresse ist vorhanden und die Widerrufsbelehrung ist auch genug gekennzeichnet.
    Was ich bisher rausgefunden habe:
    - hält sich nicht ganz an das Muster von 2004 was damals (2007) wirksam war
    - "Frist beginnt einen Tag, nachdem...." -> unwirksam
    - "ein Exemplar" -> unwirksam
    - "eine Abschrift ... Ihres Darlehensantrags" -> unwirksam

    Stimmts soweit?

    Aber wie schaut es mit der letzten Formulierung ....
    - "...nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags."

    Ist damit die Widerrufsbelehrung wirksam, weil damit die Frist aus dem Datum der Unterschrift ersichtlich ist bzw. sein sollte für den durchschnittlichen Kreditnehmer?

    Oder denoch unwirksam, weil zB "ein Exemplar" schon ausreicht für Unwirksamkeit oder weil "....nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehnsvertrags" zusammen mit "einen Tag nach Ihnen..." verwirrend und uneindeutig ist?

    Und falls trotz des Zusatzes "...nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehnsvertrags" die Unwirksamkeit vorliegt....kurze Frage zum weiteren vorgehen...
    Sollte ich versuchen mit der Bank dann telefonisch zu verhandeln und erst Vorfälligskeitsentschädigung ausrechnen lassen und mit Widerruf drohen um sich so den Weg zum Anwalt sparen oder sind die Aussichten dass die Bank zustimmt eh bei NULL?

    Eine kleine Hoffnung besteht, dass ich aus den 15 Jahren Zinsbindung rauskomme und zumindest 2 bzw. 2,5 Jahre an Vorfälligskeitsentschädigung spare. Nach 10 Jahren plus 6 Monate Kündigungsfrist kann man ja sowieso raus.

    Schonmal Danke für eure Hilfe. Hoffe mal auf mehr oder weniger gute Neuigkeiten.

    MM

    PS: noch ein paar Zusatzinfos, die vielleicht nicht unwichtig sein könnten...
    - Vertrag wurde über einen "Finanzberater" vermittelt
    - auf dem Antrag/Vertrag steht "Druckdatum 07.02.2007", Unterschrift von uns war "14.02.2007" und Unterschrift Bank "26.02.2007"

    1. Hätte ich gerne ein paar Begründungen zu Deiner Meinung. Wenn Du also der Meinung bist, hie und da wäre dies und das unwirksam....weshalb? Urteile?

    2. Das Muster von 2004 war nicht "wirksam" sondern der Mustertext war in der jeweiligen Fassung "gültig". Was nicht heisst, dass der Mustertext fehlerfrei und damit eine WRB "wirksam" war. Nicht verwechseln.

    3. Man kann versuchen, mit der Bank zu verhandeln. Telefonisch, naja.
    Um was handelt es sich beim Objekt? Altbau und selbstgenutzt? Existiert ne RSV?

    4. Hilfreich wäre die Angabe der kompletten WRB, am besten im Original (anonymisiert) und ob ein Präsenz- oder Fernabsatzgeschäft vorlag...

  18. Avatar von MasterMarty
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Danke für die schnelle Antwort.
    Also ich habe tatsächlich die ganzen 16 Seiten gelesen und auch andere Seiten und Portale und Urteile durchstöbert, aber kein Urteil oder ähnliches gefunden wo der Zusatz ...
    "nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags" drin stand in den WRB.

    Daher ja meine Frage. Hoffentlich war ich aber nicht zu blind.

    und zu deinen 4 Punkten...
    1. folgt gleich

    2. Das mit dem Muster von 2004 wirksam....war natürlich gültig gemeint. Lag an der späten Stunde. Sorry.

    3. Objekt: EFH, freistehend, BJ 1969, selbstgenutzt, leider keine RSV.

    4. Anbei die WRB und zwei weitere Ausschnitte aus dem Vertrag, die vielleicht wichtig sein könnten.

    Ob Präsenz- oder Fernabsatzgeschäft....hhmmm hier folgt der Ablauf wie es zum Kredit kam.
    Haben einen Finzanzberater/Finanzvermittler vom Immobilienmakler empfohlen bekommen. Waren Bekannte. Dieser hat den Kredit gesucht und bei ihm wurde dann auch der Vertrag mit der Bank unterschrieben. Dann ging der Vertrag wieder an die Bank damit die unterschreiben können und dann wieder an uns.

    Als Zusatzinfo, die Gesamtsumme wurde in zwei Kredite aufgeteilt. Ein großer und ein kleiner mit einem Wert von 30% vom großen. Der kleine läuft über einen Bausparvertrag der am Ende einfach verpfändet wird. War damals wohl so Standard.

    Die weiteren Punkte zu deinem 1. kommen gleich hinterher. Muss erstmal frühstücken.

    Danke und bis gleich dann.
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  19. Avatar von hansi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @ducnici:
    Ich weis es ist ein bisschen unverschämt von mir . Ich habe mir die Seiten schon alle durchgelesen aber die Menge der neuen Informationen über die Widerrufsbelehrung hat mich überflutet.

    Zu deinen Fragen:
    1. Fernabsatzgeschäft lag nicht vor - weil die Verträge wurden im Büro der Bank ausgehandelt und unterzeichnet. ( korregiere mich bitte wenn das so nicht stimmt)

    2. Ein verbundenes Geschäft liegt nicht vor - es wurde von einem Privatmann ein Grundstück gekauft und dieses mit dem Kredit finanziert.

    ducnici du bist hier ein echter fachmann was ich so mitbekommen habe.
    wie schätzt du die Chancen bei mir ein?

    Danke schon mal
    Grüße
    Hansi

  20. Avatar von hansi
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @ducnici
    brauchst dir keine mühe mehr machen, jetzt habe ich die gleiche Widerrufsbelehrung hier im Tread gefunden die du schon bewertet hast.
    Entschuldige
    Gar nicht so einfach bei der Menge an Krediten die ich habe.

    Trotzdem danke

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von hansi
    @ducnici:
    Ich weis es ist ein bisschen unverschämt von mir . Ich habe mir die Seiten schon alle durchgelesen aber die Menge der neuen Informationen über die Widerrufsbelehrung hat mich überflutet.

    Zu deinen Fragen:
    1. Fernabsatzgeschäft lag nicht vor - weil die Verträge wurden im Büro der Bank ausgehandelt und unterzeichnet. ( korregiere mich bitte wenn das so nicht stimmt)

    2. Ein verbundenes Geschäft liegt nicht vor - es wurde von einem Privatmann ein Grundstück gekauft und dieses mit dem Kredit finanziert.

    ducnici du bist hier ein echter fachmann was ich so mitbekommen habe.
    wie schätzt du die Chancen bei mir ein?

    Danke schon mal
    Grüße
    Hansi

    Hansi, mir geht es darum, dass man mitdenkt und versteht um was es geht. Ich lese mit seit Juni 2014 ein und lerne auch immer wieder dazu. Nur wenn ich alles selbst auch beurteilen kann, bin ich in der Lage, mein Vorhaben zu beurteilen und mir eine Taktik zurecht zu legen...

    Ok, mit dem Wink hast Du nun das BGH Urteil und die falsche Passage gefunden! ;-)

    Dann fasse ich mal zusammen...

    1. Abweichungen vom Mustertext
    1.2 Überschrift "Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehen"
    1.3 "Vertragsnummer"
    1.4. "vom"
    1.5 Fußnote bei der Fristangabe "zwei Wochen (einem Monat)"
    1.6 "der ... Antrag" statt "Ihr ...Antrag",
    weitere Abweichungen bei den Widerrufsfolgen (fehlt z.B. der letzte Satz mit "Die Frist beginnt....für uns mit deren Empfang.")
    1.7 Unterschrift für zwei Verbraucher (Muster sieht nur einen Verbraucher vor)

    => Keine Schutzwirkung, keine Gesetzlichkeitsfiktion

    2. Passage zum Fristbeginn unwirksam (siehe Punkt 1, "ein" statt "Ihr"...Antrag)
    => BGH Urteil (siehe Beitrag 460)
    => Frist begann nie zu laufen
    => Vertrag widerrufbar

    3. Fußnotenverweis, siehe 1.5, wonach der Darlehensnehmer wohl seine Frist selbst auswählen soll


    4. Widerrufsfolgen, siehe Punkt 1, es fehlt der letzte Satz bezüglich des Fristbeginns der 30Tage Frist zur Erstattung der Zahlungen...

    5. Unnötige Belehrung über FG und Fernabsatz

    Bei einem nicht verbundenen Geschäft ist die Belehrung eine der Widerrufsbelehrung schädliche unzulässige andere Erklärung, die von der eigentlichen Belehrung ablenkt

    =>irreführend

    6. Belehrung über FG entspricht nicht dem Mustertext...es wird über den Darlehensvertrag, über Grundstücke und überlassene Sachen belehrt, also einem Mix aus verschiedenen Passagen des Mustertextes
    => irreführend

    Meine laienhafte Meinung, die einer rechtlichen Überprüfung bedarf!

    Good luck

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