Hallo Leute.
Habe heute den ganzen Tag damit verbracht hier im Forum und auch sonst Urteile und Infos zu sammeln bzgl. eines Widerrufs bzw. der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung.
Jedoch hab ich nicht alles rausgefunden was ich wollte und brauche.
Bei meinem Fall geht es um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2007 (Februar) bei der Westdeutschen ImmoBank AG.
Der
Widerrufstext im Ausschnitt lautet wie folgt:
"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax, oder E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Ihnen
- ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
- eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Darlehensantrags, jeweils einschließlich der Allgemeinen Darlehensbedingungen,
- die Information, zu denen die ImmobilienBank nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§312c Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 1 BGB InfoVO) verpflichtet ist,
zur Verfügung gestellt wurden, nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags."
Adresse ist vorhanden und die Widerrufsbelehrung ist auch genug gekennzeichnet.
Was ich bisher rausgefunden habe:
- hält sich nicht ganz an das Muster von 2004 was damals (2007) wirksam war
- "Frist beginnt einen Tag, nachdem...." -> unwirksam
- "
ein Exemplar" -> unwirksam
- "
eine Abschrift ... Ihres Darlehens
antrags" -> unwirksam
Stimmts soweit?
Aber wie schaut es mit der letzten Formulierung ....
- "...nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags."
Ist damit die Widerrufsbelehrung wirksam, weil damit die Frist aus dem Datum der Unterschrift ersichtlich ist bzw. sein sollte für den durchschnittlichen Kreditnehmer?
Oder denoch unwirksam, weil zB "ein Exemplar" schon ausreicht für Unwirksamkeit oder weil "....nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehnsvertrags" zusammen mit "einen Tag nach Ihnen..." verwirrend und uneindeutig ist?
Und falls trotz des Zusatzes "...nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehnsvertrags" die Unwirksamkeit vorliegt....kurze Frage zum weiteren vorgehen...
Sollte ich versuchen mit der Bank dann telefonisch zu verhandeln und erst Vorfälligskeitsentschädigung ausrechnen lassen und mit Widerruf drohen um sich so den Weg zum Anwalt sparen oder sind die Aussichten dass die Bank zustimmt eh bei NULL?
Eine kleine Hoffnung besteht, dass ich aus den 15 Jahren Zinsbindung rauskomme und zumindest 2 bzw. 2,5 Jahre an Vorfälligskeitsentschädigung spare. Nach 10 Jahren plus 6 Monate Kündigungsfrist kann man ja sowieso raus.
Schonmal Danke für eure Hilfe. Hoffe mal auf mehr oder weniger gute Neuigkeiten.
MM
PS: noch ein paar Zusatzinfos, die vielleicht nicht unwichtig sein könnten...
- Vertrag wurde über einen "Finanzberater" vermittelt
- auf dem Antrag/Vertrag steht "Druckdatum 07.02.2007", Unterschrift von uns war "14.02.2007" und Unterschrift Bank "26.02.2007"