Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  3. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Erste Frage:

    Was passiert wenn 2 Kreditnehmer im Vertrag stehen, beide (falsch) belehrt wurden aber nur einer den Widerruf erklärt?

    Ist damit der ganze Vertrag für alle Beteiligten widerrufen?

    Zweite Frage:

    Wenn der 2te KN nun 2 Jahre später von der Bank "für die Haftung aus Verbindlichkeiten des Kredites entlassen wurde..." ... ist der 2te KN überhaupt noch relevant bzgl. erste Frage?

  4. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von mabamaba
    ... und damit falsch belehrt.... oder?
    Lässt sich nicht so ohne weiteres sagen. Zumindest für Fernabsatzverträge hat der BGH festgestellt, dass sogar die ausschließliche Angabe eines Postfachs als "ladungsfähige Anschrift" im Sinne der BGB-InfoV anzusehen ist.

    BGH, Urteil vom 25. Januar 2012 - Az. VIII ZR 95/11

    Nach der Auffassung des BGH ist der Begriff der "ladungsfähigen Anschrift" nicht gesetzlich normiert. Entscheidend soll vielmehr sein, dass der Verbraucher eindeutig erkennt, wohin er seinen Widerruf richten muss.

    Ob nun die BW-Bank als unselbstständiger Geschäftsbereich der LBBW oder die LBBW als Widerrufsempfänger angegeben ist, dürfte bezüglich der Deutlichkeit wohin der Widerruf zu richten ist, keinen Unterschied machen.

    Wie der BGH in der Revisionsentscheidung weiter ausführt, soll auch die Abgabe der Widerrufserklärung gegenüber einem Empfangsvertreter mit von der Unternehmensadresse abweichender Anschrift zulässig sein.

  5. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von mabamaba
    Erste Frage:

    Was passiert wenn 2 Kreditnehmer im Vertrag stehen, beide (falsch) belehrt wurden aber nur einer den Widerruf erklärt?

    Ist damit der ganze Vertrag für alle Beteiligten widerrufen?
    Ja. Jeder Darlehensnehmer (DN) kann für sich den Vertrag mit der Folge widerrufen, dass der Widerruf auch gegenüber dem anderen DN wirksam ist.

    Zweite Frage:

    Zitat Zitat von mabamaba
    Wenn der 2te KN nun 2 Jahre später von der Bank "für die Haftung aus Verbindlichkeiten des Kredites entlassen wurde..." ... ist der 2te KN überhaupt noch relevant bzgl. erste Frage?
    Jein. Hinsichtlich DN 2 ist das Darlehensverhältnis durch die Entlassung aus dem Vertrag beendet worden. Grundsätzlich ist der Widerruf auch nach Beendigung des Vertrags noch möglich. In Abhängigkeit vom Zeitablauf und den Umständen der Vertragsentlassung ist aber die Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts zu prüfen.

    Relevant wäre die Frage insbesondere falls DN 2 nach seiner Entlassung widerruft, DN 1 aber am Vertrag festhalten will.

  6. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  7. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  8. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von mabamaba
    Naja... es geht hier ja auch nicht um die Anschrift sondern um den "Namen".
    Wo ist denn da der Unterschied? Wenn ein Postfach eine ladungsfähige Anschrift in Sinne der BGB-InfoV sein kann - was es übrigens niemals im Sinne der ZPO wäre -, dann kann auch ein x-beliebiger Empfangsbevollmächtiger als Empfänger des Widerrufs benannt werden. Es kommt, wenn man dem BGH folgt, doch lediglich darauf an, dass der Widerrufsberechtigte weiß an wen er den Widerruf zu richten hat.

    Um es mal überspitzt zu formulieren:

    Wenn die LBBW angegeben hätte:

    "Der Widerruf ist zu richten an unseren Empfangsbevollmächtigten:

    Herrn Donald Duck, Postfach 1000, 10000 Entenhausen"

    dann müsste sie den Widerruf gegen sich gelten lassen, sofern du nachweist, dass du deine Widerrufserklärung an eben diese Adresse versandt hast. Ob der Brief überhaupt zugestellt werden kann und wie die LBBW ggf. von Donald Duck informiert wird, ist nicht das Bier des Widerrufenden.

    Genauso darfst du darauf vertrauen, dass die als unselbstständige Anstalt nach deutschem Recht existierende BW-Bank auf Grund interner Geschäftsbesorgungsverträge rechtmäßiger Empfänger deiner Widerrufserklärung ist.

    Die Benennung eines als Rechtspersönlichkeit nicht existierenden Empfängers kann niemals dem Widerrufenden zum Nachteil gereichen. Wieso sollte deshalb dann die WRB unwirksam sein?

  9. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo was haltet Ihr von dieser Widerrufsbelehrung aus 2007 von der LBS. Wurde zusammen mit einem Sparkassendarlehen zusammen abgeschlossen. Es war auf dem Antragsformular mit abgedruckt.


    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserkährung (Bausparvertrag sowie Bestellung der Zeitschrift 'das Haus') - einzeln oder zusammen- inerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Unterschrift dieses Antrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die LBS Bayern, Arnulfstr. 50 ...

    Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen z.B. Zinsen herauszugeben.

    - Ende der Widerrufsbelehrung -

  10. Avatar von Joker2014
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    und das ganze ist noch in rot abgedruckt richtig !?

  11. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe beide Versionen einmal mit nem Roten Kasten und einmal ohne.

  12. Avatar von Joker2014
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Roter Kasten hab ich auch.. Gleicher wortlaut.. Mal kucken wie hierzu die Meinungen sind..

  13. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    was ich schon mal sagen kann ist, dass bei den Widerrufsfolgen einiges fehtl. Zumal es sich um verbundene Verträge handelt (SSK Darlehen und LBS Bausparer).

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserkährung (Bausparvertrag sowie Bestellung der Zeitschrift 'das Haus') - einzeln oder zusammen- inerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Unterschrift dieses Antrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die LBS Bayern, Arnulfstr. 50 ...

    Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen z.B. Zinsen herauszugeben.

    - Ende der Widerrufsbelehrung -
    Ohne jetzt alle Fehler einzeln aufzuzählen, der angegebene Fristbeginn:

    Die Frist beginnt am Tag nach Unterschrift dieses Antrages.

    ist ein schwerwiegender Fehler, der allein die WRB unwirksam macht.

    Da du einen Antrag gestellt hast, kommt der Vertrag erst durch Annahme dieses Antrags seitens der LBS zustande. Eine Frist, die unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu laufen beginnt und damit ggf. auch bereits vor Vertragsabschluss beginnen soll, ist grob fehlerhaft.

    Ließe sich die LBS mit der Annahme mehr als 2 Wochen Zeit, dann könnte der Antragsteller nach dieser Formulierung den Vertrag nur vor Vertragsschluss widerrufen, da bei Vertragsschluss die Widerrufsfrist bereits abgelaufen wäre. Ein Ding der Unmöglichkeit, da ein (noch) nicht existierender Vertrag nicht widerrufbar ist.

  15. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Harley
    Ohne jetzt alle Fehler einzeln aufzuzählen, der angegebene Fristbeginn:
    vielen Dank schon mal für die Antwort.

    Mich würden alle Fehler interesieren. Wenn es nicht zu viele Umstände macht diese aufzuzählen . Erinnert mich irgendwie an diese Rätselhefte 'wer findet den Fehler'.

  16. Avatar von Joker2014
    Joker2014 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Vor allem wäre interessant zu wissen ob man beide Verträge KSK + BSV Widerrufen kann/muss oder ob der KSK reicht und der BSV dann automatisch mit wegfallen "kann"..

  17. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    also bei mir ist das ein verbundener Vertrag. Ich bekomme ein Darlehen von der Bank und bez. nur die Zinsen an die Bank. Die Tilgung geht an die LBS und wird dort angespart. Wenn man sich mit der Sache besser beschäftig hätte dan hätte man so etwas nicht unterschrieben aber nun ja.

    Bei mir dürfte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung reichen aber nun ja doppelt hält besser.

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Hoppla20
    also bei mir ist das ein verbundener Vertrag. Ich bekomme ein Darlehen von der Bank und bez. nur die Zinsen an die Bank. Die Tilgung geht an die LBS und wird dort angespart. Wenn man sich mit der Sache besser beschäftig hätte dan hätte man so etwas nicht unterschrieben aber nun ja.

    Bei mir dürfte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung reichen aber nun ja doppelt hält besser.
    Nein! Die Koppelung Vorausdarlehen und Bausparvertrag ist KEIN verbundenes Geschäft!

    Es wird ja mit der Darlehensrate nicht der Bausparvertrag finanziert!

    Das wäre z.B. der Fall, wenn in der Darlehensrate ein Risikoausschluss mitfinanziert werden würde. Also ein Anteil der Rate für eine Versicherung ist.

  19. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    in meinem Darlehnsvertrag mit der Bank ist der Bausparvertrag mit aufgenommen und ist mit Bestandteil des Vertrages. Mit der Tilgung wird der Bausparer angespart.

  20. Avatar von mabamaba
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Hoppla20
    in meinem Darlehnsvertrag mit der Bank ist der Bausparvertrag mit aufgenommen und ist mit Bestandteil des Vertrages. Mit der Tilgung wird der Bausparer angespart.
    Ja, und?

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