Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
Ich hatte den Thread gelesen, nur war ich mir nach 14 Seiten unschlüssiger als auf der ersten Seite....und anscheinen scheint es ja teilweise auf einzelne Wörter anzukommen......
Ich hatte den Thread gelesen, nur war ich mir nach 14 Seiten unschlüssiger als auf der ersten Seite....und anscheinen scheint es ja teilweise auf einzelne Wörter anzukommen......
Nein, hier kommt es eigentlich nur auf einen Buchstaben an..
ob nämlich dort "ein Antrag" oder "mein Antrag" steht...
Hallo MrSpeedy,
ist es nicht auffällig, dass obwohl Du eine ganz eindeutig falsche WRB hier ziteirts das die sogenannten Berater der großen Internet-Vergleichsanbieter wie Dr... oder Inter.. usw. lediglich von negativen Fällen berichten ?
Setz Dich bitte einmal mit einem Fachanwalt auf dem Sektor Kapital oder Bankrecht hin statt mit dem Finanzierungs-Vermittler. Es gibt viele RA's die genau Deine WRB Deiner Bank erfolgreich aussergerichtlich geregelt haben. Siehe die Beträge der Stiftung Warentest die diese Fälle sauber aufgelistet haben. Ruf den betreffenden RA doch einmal an und lass Dir ein Angebot geben. Eine kostenlose Prüfung Deiner WRB kannst Du bei der IG Widerruf machen lassen.
Hey,
danke für deine Nachricht. Ich habe gerade mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert um zu klären, ob die Anwaltskosten übernommen werden. Da es sich um eine Neubaufinanzierung handelt, werden die Kosten erstmal nicht übernommen. Sollte die Bank die Kündigung des Vertrages ablehnen, dann zahlt die Rechtsschutzversicherung. Wäre es dann nicht klug, erstmal selber ein Schreiben zur Bank zu schicken und wenn dann die Ablehnung kommt, einen Anwalt einzuschalten..?
danke für deine Nachricht. Ich habe gerade mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert um zu klären, ob die Anwaltskosten übernommen werden. Da es sich um eine Neubaufinanzierung handelt, werden die Kosten erstmal nicht übernommen. Sollte die Bank die Kündigung des Vertrages ablehnen, dann zahlt die Rechtsschutzversicherung. Wäre es dann nicht klug, erstmal selber ein Schreiben zur Bank zu schicken und wenn dann die Ablehnung kommt, einen Anwalt einzuschalten..?
Das hier habe ich gerade bei der Stiftung Warentest gelesen..
Wenn Sie den Widerruf über*eilt erklären und nicht das Geld haben, um die zum Zeit*punkt des Widerrufs noch offene Rest*schuld auszugleichen, kann die Bank Ihr Haus oder Ihre Wohnung zwangs*versteigern lassen.
Das hier habe ich gerade bei der Stiftung Warentest gelesen..
Wie sieht das dann bei einer Umschuldung aus..?
Es gibt 2 Threads, Mr Speedy. Hier geht es nur um die WRB selbst - die Frage: richtig oder fehlerhaft. Bitte löschen und in den anderen - "Widerrufsjoker - Erfahrungen" - , wechseln. Da antworte ich dir gerne.
Es gibt 2 Threads, Mr Speedy. Hier geht es nur um die WRB selbst - die Frage: richtig oder fehlerhaft. Bitte löschen und in den anderen - "Widerrufsjoker - Erfahrungen" - , wechseln. Da antworte ich dir gerne.
Sonst gibt das nur Kuddelmuddel.
Ich kann meinen Beitrag leider hier nicht löschen...
1. Januar 2008 (auf dem ganzen Darlehen steht kein Datum bei den Unterschriften)
2. Verbraucher Darlehen (wenn das gemeint ist)
3. wurde in der Filiale abgeschlossen
Hoffe das sind die gesuchten Angaben
Gruß
Nein, zu 2. FG: wurde mit dem Darlehen damit z.B. ein Grundstück, ne Immobilie oder z.B. ne Restschuldversicherung (mit)finanziert, dass der Darlehensgeber (mit)verkauft hat?
ok, also ist der Vertrag weder nur per Telefon, Fax oder Email zustande gekommen sondern in der Filiale der Darlehensgeberin (=> kein Fernabsatz)
und
es ist liegt verbundenes/finanziertes Geschäft vor...
"– Der Fristbeginn muss durch das ihn auslösende Ereignis bzw. die ihn auslösenden Ereignisse konkret und unmissverständlich bezeichnet werden (§ BGB § 355 Abs. BGB § 355 Absatz 2 Satz 1 BGB)."
=> Fristbeginn nicht eindeutig
=> Frist beginnt nicht zu laufen
3. Angabe der Fristdauer nicht eindeutig: "zwei Wochen (einen Monat)" mit unzulässigen Fußnotenverweis, wonach der Kunde wohl selbst die Fristdauer bestimmen soll...
Hier könnte sich die Bank herausreden, dass dieser Passus auf der Ausführung für die Bank steht. Müsste aber dann ihre Ausführung vorweisen, welches wohl dann das des Darlehensnehmers sein dürfte (irrtümlich getauscht)
4. Der letzte Satz in den Widerrufsfolgen "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen....nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen." ist falsch und irreführend, da es "...nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung..." heißen müsste!
=> irreführen
5. Unnötige Belehrung in den Widerrufsfolgen über Fernabsatz, obwohl nicht vorliegend "Dies kann dazu führen....gleichwohl erfüllen müssen."
=>irreführend
6. Unnötige Belehrung über "Finanzierte Geschäfte" obwohl keines vorlag
"Handelt es sich bei Darlehen und Erwerbsgeschäft um ein Verbundgeschäft, ist außerdem auf die daraus resultierenden besonderen Rechtsfolgen hinzuweisen (§ BGB § 358 Abs. BGB § 358 Absatz 5, Abs. BGB § 358 Absatz 1, Abs. BGB § 358 Absatz 2 Satz 1 und 2 BGB).
Und auch nur dann, vgl. BGH, Urteil v. 13.1.2009 – BGH Aktenzeichen XIZR11808 XI ZR 118/08, Rn. 26. Bei einem nicht verbundenen Geschäft ist die Belehrung eine der Widerrufsbelehrung schädliche unzulässige andere Erklärung, die von der eigentlichen Belehrung ablenkt."
=> irreführend
und zudem ein Mix aus verschiedenen Vorgaben der MusterWRB...nach dem Motto "viel hilft viel"...
Keine Schutzwirkung => Fristbeginn nicht eindeutig => Frist begann nie zu laufen => Widerruf heute noch möglich....
stellt nur meine laienhafte Meinung dar und bedarf einer rechtlichen Überprüfung durch einen Anwalt!
Hier wurde die Volksbank Göppingen(LG Ulm 25.04.2014 Az. O 343/13)
mit einer gleichlaufenden WRB verurteilt...
Solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben, könntest Du eine noch abschliessen bevor die Bank einen Widerruf oder die Möglichkeit eines Widerrufes ablehnt...
ARAG soll, so habe ich von einer Forenteilnehmerin heute erfahren, keine Wartezeit im Privatbereich haben...
Hi,
dachte mir das der Anwalt die Bank anschreibt wegen dem Widerruf und das ich dann bei Ablehnung (die wird ja garantiert kommen) meiner RSV den Schadensfall melde.
So sollte es gehen laut meinem Anwalt. Stimmt oder?
Hi,
dachte mir das der Anwalt die Bank anschreibt wegen dem Widerruf und das ich dann bei Ablehnung (die wird ja garantiert kommen) meiner RSV den Schadensfall melde.
So sollte es gehen laut meinem Anwalt. Stimmt oder?
Gruß
Ja, stimmt.
Nur dann musst du den Anwalt für diesen einen Brief aus eigener Tasche bezahlen. Die RSV zahlt nämlich erst nach Zurückweisung des Widerrufs durch die Bank.
Das kann teuer werden, wenn der Anwalt das nach gesetzlicher Gebührentabelle abrechnen sollte. Die kommt immer dann zur Anwendung, wenn man vorher keine Individualvereinbarung getroffen hat.
Bei 100.000 € Gegenstandswert = Darlehensnominalbetrag wären das allein schon mal lockere 2.350 € für ein Schreiben.
Ist aber stark verhandelbar.
Ich kenne z.B. einen Anwalt der drückt dem Mandanten bei der Erstberatung, Kosten maximal 250 €, ein Formblatt in die Hand und sagt: Fülls aus und schicks selbst zur Bank.
Das ist ja wirklich auch kein doller Akt. Finanztest haben auf ihrer HP auch ein Musterschreiben. Da muss eigentlich nur drinstehen: Hiermit widerrufe ich mein Darlehen Nr. xxxxx vom yyyyyy. Begründet werden muss der Widerruf auch nicht. Du musst nur zusehen, dass das Schreiben auch nachweislich der Bank zugegangen ist. Also Einschreiben halt oder persönlich gegen Quittung abgeben. In 99,9 % der Fälle wird die Bank eh nicht gleich beim 1. Schreiben einlenken.
Super, danke!
Erstberatung kostete mich 150€ + MwSt , sein Schreiben zur Unterzeichnung des Mendats ist unterwegs (wegen der anderen WRB zur Immo-Finanzierung der Sparkasse)