Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von Kolibri
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo zusammen!

    Könntet Ihr mir mal bei dieser Widerrufsbelehrung helfen?
    Es geht um die Bausparkasse, die Bank und die Kfw.

    Ich habe vorab eine Frage zur Widerrufsbelehrung der Bank und der Kfw.
    Bei der Bank ist der Text der Widerrufsbelehrung meiner Meinung nach nicht deutlich hervorgehoben. Gleiche Schriftart, kleinere Buchstaben als im Vertrag, nicht fett gedrucke oder umrandet. Bei der Kfw ist überhaupt kein Unterschied zum restlichen Vertrag zu erkennen.

    Macht alleine die optische Gestaltung die Widerrufsbelehrung ungültig, egal ob der Text richtig ist oder nicht?
    Danke schön!

    Bausparkasse:
    Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    - Adresse
    - Telefax
    - Mailadresse

    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
    Ende der Widerrufsbelehrung.

    Bank:
    Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)1 ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt
    einen Tag nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    - die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres
    Vertragsantrags
    zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Der Widerruf ist zu richten an:
    *Name und Adresse der Bank*
    *Faxnummer*
    *E-Mail-Adresse*
    *Internet-Adresse*

    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum
    bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absenden Ihrer Willenserklärung erfüllen.

    Finanzierte Geschäfte:

    Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Verpflichtungen aus
    einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind, oder wenn wir uns bei der Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind oder wenn wir über die Zurverfü-
    gungsstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen machen, bei der Planung, WErbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer einseitig begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den
    Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.
    Wird mit diesem Darlehens vertrag die Überlassung einer Sache finanziert, gilt Folgendes: Wenn Sie diese Sache im Fall des Widerrufs ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, haben Sie dafür gegebenenfalls Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketfähige Sachen sind auf
    Kosten und Gefahr Ihres Vertragspartners zurückzusenden. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehen bei Wirksamwerden
    des Widerruf oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an uns halten.

    Ort Datum Unterschrift

    Kfw:
    Widerrufsbelehrung
    Anlage zum Verbraucherdarlehensvertrag vom ...
    Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge
    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
    in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,
    - die Vertragsurkunde, der schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags sowie
    - die Information nach Fernabsatzrecht
    zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Der Widerruf ist zu richten an:
    *Name und Adresse der Bank*
    *E-Mail-Adresse der Bank*

    Widerrufsfolgen:
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum
    bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Willenserklärung erfüllen.
    Finanzierte Geschäfte Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag
    nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich auch Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind, oder wenn wir uns bei der Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertrags-
    partner im Rahmen des anderen Vertrages sind oder wenn wir über die Zurverfügungsstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördern, indem wir uns dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen machen, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernehmen oder den Veräußerer einseitig
    begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.

  3. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Kolibri
    Hallo zusammen!

    Könntet Ihr mir mal bei dieser Widerrufsbelehrung helfen?
    Es geht um die Bausparkasse, die Bank und die Kfw............
    ..........
    begünstigen. Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem diesbezüglichen Vertragspartner erklären.
    Vertragsdatum?

    Präsenzgeschäft oder Vertrag nach Fernabsatz?

    Finanziertes Geschäft?

  4. Avatar von Kolibri
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Oh, Ups. Ja, hier noch die Daten.
    Eine Wohnung wurde finanziert (Grundschuld eingetragen).
    Vertrag vom 13.01.2010. ich war in der Bank. Bei der Bausparkasse war ich nicht.

  5. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Kolibri
    Hallo zusammen!

    Könntet Ihr mir mal bei dieser Widerrufsbelehrung helfen?
    Es geht um die Bausparkasse, die Bank und die Kfw.

    Ich habe vorab eine Frage zur Widerrufsbelehrung der Bank und der Kfw.
    Bei der Bank ist der Text der Widerrufsbelehrung meiner Meinung nach nicht deutlich hervorgehoben. Gleiche Schriftart, kleinere Buchstaben als im Vertrag, nicht fett gedrucke oder umrandet. Bei der Kfw ist überhaupt kein Unterschied zum restlichen Vertrag zu erkennen.

    Macht alleine die optische Gestaltung die Widerrufsbelehrung ungültig, egal ob der Text richtig ist oder nicht?
    Danke schön!
    So ist es.

    Eine WRB, die gegen das Hervorhebungsgebot verstößt, macht die WRB schon allein deshalb unwirksam.

    OLG Schleswig, Urteil vom 25. Oktober 2007 - Az. 16 U 70/07

    siehe da insbesondere RN 23-25

  6. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Kolibri
    Oh, Ups. Ja, hier noch die Daten.
    Eine Wohnung wurde finanziert (Grundschuld eingetragen).
    Vertrag vom 13.01.2010. ich war in der Bank. Bei der Bausparkasse war ich nicht.
    Ich kann also annehmen, dass alle drei Verträge bei der einen Bank geschlossen wurden?

    Und die finanzierte Wohnung wurde aber nicht von der Bank bzw. deren Vertragspartner gekauft? (nur dann wäre es ein Finanziertes Geschäft. Z.B. die mitfinanzierte Restschuldversicherung oder wenn man beim Autohaus der Marke X ein Auto kauft und aus gleicher Hand auch die Finanzierung bekommt... also zB. nen VW und die Finanzierung über die VW-Bank läuft, beides im VW AH abgeschlossen...)

    was bedeutet die 1 bei "(einem Monat)1"?

    Ist das ein Hinweis auf eine Fußnote? Wenn ja, wie lautet die?

  7. Avatar von Kolibri
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Nein, das lief alles über meine Bank und in deren Geschäftsräumen. Die Bausparkasse (Schwäbisch Hall) ist deren Partner bei Bausparverträgen.

    Entschuldigung, die Fußnote habe ich vergessen.
    Ganz unten steht also Fußnote:

    Die Widerrufsfrist beträgt gemäß §355 Abs. 2 BGB einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung
    erst nach Vertragsschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann.

    Vielen Dank für deine Mühe und Geduld...

  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Die der Bausparkasse entspricht 1zu1 dem damals gültigen Muster

    => Schutzwirkung, auch wenn die WRB falsch sein sollte...

    Update

    Du erwähntest, dass die SH die BSK sei. Da mir selbst zwei Verträge der SH vorliegen, ist mir bekannt, dass diese sich nicht an die eindeutig optische Hervorhebung gehalten haben.
    Ggf. kann man da einhaken...


    Die der Bank und der KFW (vermittelt wohl durch die gleiche Bank) weichen vom vom Mustertext ab.

    1. keine Schutzwirkung

    2. Aufklärung über Fernabsatz, obwohl ein Präsenzgeschäft, zumindest beim Vertragspartner (vermittelnde Bank) vorliegt
    => irreführend

    3. Bei beiden Darlehen gibt es Aufklärung über FG, obwohl wohl kein FG vorlag
    => irreführend

    4. Nun bleibt zu prüfen, ob die WRB bezüglich des Fristbeginn´s unmissverständlich ist...

    4.1 Bankdarlehen
    "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt
    einen Tag nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    - die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres
    Vertragsantrags
    zur Verfügung gestellt wurden. "


    Hier könnte man anfechten:

    "ein Exemplar dieser WRB" => irgendein Exemplar dieser WRB?

    "Fehleranfällig sind deswegen auch Widerrufsbelehrungen, die den Lauf der Frist (u. a.) davon abhängig machen, dass der Verbraucher (irgend-) „ein Exemplar“ der Belehrung erhalten hat. Denn das kann zu dem unzutreffenden Schluss führen, dass auch eine zeitlich verfrühte Belehrung geeignet sei, den Lauf der Widerrufsfrist in Gang zu setzen"


    4.2. KfW-Darlehen

    "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,
    - die Vertragsurkunde, der schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags sowie
    - die Information nach Fernabsatzrecht
    zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses."



    Neben dem "ein Exemplar aus Punkt 4." sehe ich ganz deutlich den Fehler mit "die Vertragsurkunde, der schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags"


    "Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „einen
    Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Übermittlung
    einer Vertragsurkunde, ist missverständlich.
    Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit
    der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der
    die Widerrufsbelehrung enthält – unabhängig von der
    Annahme des Angebots (Bundesgerichtshof, Urteil
    vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08)."

    Finanztest 07/14


    Stellt meine laienhafte Meinung und Einschätzung dar und bedarf einer rechtlichen Überprüfung!

  9. Avatar von Kolibri
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Vielen Dank für deine Mühe!

  10. Avatar von Trabbi
    Trabbi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    So hier mal ein Antwortschreiben von der DSL Bank:

    Sehr geehrte Frau xxxxx,
    in vorbezeichneter Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens vom 30.12.2014. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage können wir keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass das
    Darlehensverhältnis noch widerruflich wäre.

    Die Widerrufsbelehrung genügt den gesetzlichen Anforderungen. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass es keine Verpflichtung gab, die Widerrufsbelehrung nach den Vorgaben des Artikels
    245 EGBGB i. V. m. § 14 BGB lnfoV vorzunehmen. Vielmehr steht dem Darlehensgeber frei, die
    Widerrufsbelehrung selbst zu formulieren, sofern die Widerrufsbelehrung den Anforderungen an Inhalt und Deutlichkeit genügt. Dies ist bei der vorliegend verwendeten Widerrufsbelehrung der Fall.

    Auch die Belehrung über den Fristbeginn ist eindeutig. Es reicht in diesem Zusammenhang aus, wenn die Widerrufsbelehrung zutreffend und eindeutig, das Ereignis benennt, das nach dem Ge* setz den Lauf der Frist auslöst, nämlich die Aushändigung der genannten Unterlagen (vgl. BGH v.
    27.04.1994 VIII ZR 223/93). Die gesetzlichen Voraussetzungen des Fristlaufes sind hingegen nicht
    aufzuführen.

    Bezüglich des Hinweises, dass die Frist nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses beginnt, verweisen wir auf § 312d Abs. 2 BGB in der seinerzeit geltenden Fassung.

    Entgegen Ihrer Auffassung ist auch der Hinweis im Falle des Vorliegens eines verbundenen Ge*
    schäftes nicht missverständlich. Vielmehr wird in diesem Absatz deutlich erläutert, unter welchen

    Voraussetzungen ein verbundenes Geschäft vorliegt, so dass der Darlehensnehmer selbst unzwei*
    felhaft feststellen kann, ob dieser Absatz auf seinen Darlehensvertrag anwendbar ist.

    Die Ordnungsmäßigkeit der hier vorliegenden Widerrufsbelehrung ist uns bereits auch gerichtlich bestätigt worden.

    Darüber hinaus behalten wir uns vor, den Einwand der Rechtsmißbräuchlickeit eines Widerrufs zum jetzigen Zeitpunkt genauer zu prüfen. Bedenken bestehen diesbezüglich, da mit der Aus* übung des Widerrufsrechtes offensichtlich lediglich versucht wird, eine formale Rechtsposition aus* zunützen, hierzu jedoch keinerlei schutzwürdiges Eigeninteresse besteht. Die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei einem Verbraucherdarlehen sollen den Verbraucher vor einer übereilten Ent* scheidung schützen. Dem Verbraucher soll eine Überlegungsfrist eingeräumt werden, innerhalb derer er die häufig komplizierten Vertragswerke lesen und seine Entscheidung über die finanzielle Gesamtbelastung noch einmal überdenken und ggf. noch einmal rückgängig machen kann (vgl. hierzu Staudinger, § 355, Rz. 1 0).

    Angesichts der Dauer des Vertragsverhältnisses kann vorliegend schlechterdings nicht davon aus* gegangen werden, dass Ihre Mandantschaft sich aufgrundeiner Überrumpelung lösen möchte. Vielmehr ist offensichtlich, dass sich die Bemühungen darauf stützen, die im Rahmen einer vorzei* tigen Beendigung des Darlehensverhältnisses gemäß § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB anfallende Vorfällig* keitsentschädigung zu ersparen. Dies wäre jedoch eine grobe Durchbrechung des Grundsatzes "pacta sunt servanda" und ein Widerspruch gegen die Regelung des§ 490 Abs. 2 Ziff.

    Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das anliegende Urteil des LG Frankfurt am Main vom 05.12.2014, Az. 2-21 0 179/14).
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  11. Avatar von horscht
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @Trabbi:

    Hattest du wirklich erwartet, dass die Bank den Schwanz einzieht?
    Es argumentiert jeder natürlich mit den Urteilen, die in seinem Sinne sind. Wenn man sich die Urteile aber ganz zu Gemüte führt und nicht nur Teile aus dem Zusammenhang heraus reißt, kann man aber durchaus auch zu einer anderen Einschätzung gelangen. Siehe hierzu auch die Urteile aus Post #415 von ducnici.

  12. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @Trabbi...


    aha, diejenigen, die es mit dem (Verbraucher)Recht nicht so genau nehmen, behalten sich vor, eine Rechtsmißbräuchlichkeit zu überprüfen....

    "schlechterdings"

  13. Avatar von horscht
    horscht ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    ...so ist es. Vor allem kommt es auf den Grund für den Widerruf ja auch überhaupt nicht an. Wenn alte Argumente nicht mehr ziehen, müssen eben Neue her. Der ein oder andere lässt sich mit solch lächerlichen Drohungen sicherlich auch von weiteren Schritten abhalten. Aber man merkt: So langsam scheint die Luft dünn zu werden, so wie die inzwischen treten und beißen.

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Schönen Dank Trabbi, dass du uns dieses Urteil des LG Frankfurt am Main vom 05.12.2014, Az. 2-21 0 179/14 mitgeteilt hast.

    Die beste Satire liefert immer noch das Leben.


    Das ist ja ein ganz innovativer Ansatz von Richter Dr. Henke:

    Die Kreditnehmer waren zur Finanzierung ihrer Immobilie auf den Kredit angewiesen und deshalb konnte die Bank sich trotz fehlerhafter WRB darauf verlassen, dass die KN von ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen würden. Das ganz im Gegensatz zur kreditfinanzierten Anschaffung eines geschlossenen Fonds, dessen Darlehensnehmer den Kredit nach Auffassung des Gerichts wohl nur zum Spaß aufgenommen hatten und folglich bei fehlerhafter WRB auch zum Widerruf berechtigt wären. Sicher nur Zufall, dass der BGH sich zum Widerrufsrecht bei unwirksamer WRB bei der Finanzierung eines geschlossenen Fonds in Sinne der DN geäußert hat

    Da hat dem Landrichter scheinbar die ganze Linie des BGH zum Widerrufsrecht nicht gepasst.

    Sehr skurril...

    P.S. Trabbi, die Urteilsbegründung bricht mitten im Text ab. Hat die DSL Bank nur diesen Teil dir übersandt oder liegt ein Übertragungsfehler vor?

  15. Avatar von Sam
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @Trabbi, welche WRB hast Du bzw. wurde im vorliegenden Fall konkret verhandelt. Weißt du das?

    Jetzt wissen wir ja mehr über den Gerichtsstand Frankfurt. Trauriges Lobbyistentum!

  16. Avatar von Trabbi
    Trabbi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    @Sam meine WRB ist aus 2008 . Das Urteil aus Frankfurt ist nicht in meinem Fall.Das hat die Bank nur als Beispiel angeheftet.
    Ich gehe in die weitere Runde und halte euch auf dem laufenden .

    Im Anhang nochmals das Urteil mit allen Seiten.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  17. Avatar von Pajak
    Pajak ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe noch meinen Autofinanzierungskredit vom März 2006 herausgesucht...
    Kann jemand etwas mit nachfolgender Widerrufsbelehrung etwas anfangen?
    WIDERRUFSBELEHRUNG

    (Entfällt bei Darlehen zum Zwecke einer bereits ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit)
    Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieser Belehrung und einer Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrages ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Darlehensnehmer diese Belehrung und eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrages zur Verfügung gestellt worden ist. Der Widerruf ist zu richten an:
    CC-Bank AG, Kaiserstraße 74, 41061 Mönchengladbach, Telefax-Nr.: (02161) 69 04 52, e-mail: service@cc-bank.de.
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben, an den mit dem Darlehensvertrag verbundenen Kaufvertrag/Fahrzeugbestellung und an einen evtl. verbundenen Restschuldversicherungsantrag ist der Darlehensnehmer ebenfalls nicht mehr gebunden. Der Darlehensnehmer hat im Falle des Widerrufs Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeug entstandene Verschlechterung, insbesondere durch dessen Zulassung entstandene Wertminderung zu leisten. Diese Rechtsfolge kann dadurch vermieden werden, dass der Gebrauch ausschließlich auf die Prüfung der Kaufsache beschränkt wird und die Zulassung erst erfolgt, wenn sich der Darlehensnehmer entschlossen hat, von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.

    Ihre CC-Bank AG

  18. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Ich habe gerade meinen Ansprechpartner bei der Baufinanzierung (Dr. Klein) mal angesprochen und er meinte das andere mit der gleichen Widerrufsbelehrung der IngDiba aus Anfang 2009 keinen Erfolg hatten. Er hat diesbezüglich auch schon Fälle gehabt, wo Kunden keine Freigabe anderen Banken zur Umschuldung bekommen haben.
    Da mein Vertrag 2019 ausläuft, könne man sich wohl schon im nächsten Jahr, gemeinsam mit der Bank am Tisch setzten und eine Vertragsverlängerung mit besseren Konditionen abschließen.
    Hallo MrSpeedy,
    ist es nicht auffällig, dass obwohl Du eine ganz eindeutig falsche WRB hier ziteirts das die sogenannten Berater der großen Internet-Vergleichsanbieter wie Dr... oder Inter.. usw. lediglich von negativen Fällen berichten ?
    Setz Dich bitte einmal mit einem Fachanwalt auf dem Sektor Kapital oder Bankrecht hin statt mit dem Finanzierungs-Vermittler. Es gibt viele RA's die genau Deine WRB Deiner Bank erfolgreich aussergerichtlich geregelt haben. Siehe die Beträge der Stiftung Warentest die diese Fälle sauber aufgelistet haben. Ruf den betreffenden RA doch einmal an und lass Dir ein Angebot geben. Eine kostenlose Prüfung Deiner WRB kannst Du bei der IG Widerruf machen lassen.

  19. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von kreis96
    Hallo MrSpeedy,
    ist es nicht auffällig, dass obwohl Du eine ganz eindeutig falsche WRB hier ziteirts das die sogenannten Berater der großen Internet-Vergleichsanbieter wie Dr... oder Inter.. usw. lediglich von negativen Fällen berichten ?
    Auffällig schon, aber bestimmt nicht verwunderlich. Die Vermittler liegen zumindest teilweise mit den Banken im gleichen Bett. Soll heißen, sie sind kapitalmäßig miteinander verflochten. Noch Fragen, Kienzle?

    ING-DiBa und Interhyp z. B. sind beide 100%ige Töchter der niederländischen ING Groep.

  20. Avatar von Oberfranke70
    Oberfranke70 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Wir haben in 02/2009 bei der DSL Bank finanziert.
    Da ich schon widersprüchliche Meinungen gelesen habe, hier einmal unsere WRB. Wie ist eure Meinung dazu ?

    Widerrufsrecht
    Der Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.

    Form des Widerrufs
    Der Widerruf muss in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder per E-Mail) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

    Beginn der Widerrufsfrist
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat.
    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Adressat des Widerrufs
    Der Widerruf ist zu richten an

    DSL Bank - ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Bonn
    DSL Bank Nürnberg
    Keßlerstraße 1
    90489 Nürnberg
    oder Telefax: 0911-5803409

    Der Darlehensnehmer kann den Widerspruch auch unter Verwendung der E-Mail Adresse widerruf@dslbank.de senden

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Oberfranke70
    Wir haben in 02/2009 bei der DSL Bank finanziert.
    Da ich schon widersprüchliche Meinungen gelesen habe, hier einmal unsere WRB. Wie ist eure Meinung dazu ?

    Widerrufsrecht
    Der Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.

    Form des Widerrufs
    Der Widerruf muss in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder per E-Mail) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

    Beginn der Widerrufsfrist
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat.
    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    Adressat des Widerrufs
    Der Widerruf ist zu richten an

    DSL Bank - ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Bonn
    DSL Bank Nürnberg
    Keßlerstraße 1
    90489 Nürnberg
    oder Telefax: 0911-5803409

    Der Darlehensnehmer kann den Widerspruch auch unter Verwendung der E-Mail Adresse widerruf@dslbank.de senden
    Genügend hier dazu geschrieben worden, also Thread´s bitte erst mal durch lesen...

    "Die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „einen
    Tag“ nach Mitteilung „dieser“ Belehrung und Übermittlung
    einer Vertragsurkunde, ist missverständlich.
    Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit
    der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der
    die Widerrufsbelehrung enthält – unabhängig von der
    Annahme des Angebots (Bundesgerichtshof, Urteil
    vom 10. März 2009, Az. XI ZR 33/08)."

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