Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
ja aber das meine ich jetzt nicht..
Ich erkläre ja den Widerruf. Ab diesen Tag bis zur Ablösung durch die neue Bank-dieser Zeitraum wird dieser nicht mit dem marktüblichen Zins berechnet oder bleibts in diesem Zeitraum bei dem vorher verhandelten?
ja aber das meine ich jetzt nicht..
Ich erkläre ja den Widerruf. Ab diesen Tag bis zur Ablösung durch die neue Bank-dieser Zeitraum wird dieser nicht mit dem marktüblichen Zins berechnet oder bleibts in diesem Zeitraum bei dem vorher verhandelten?
Noch mal. Du erklärst den Widerruf. Ist der Widerruf gültig, steht Dir rechtlich als DN die komplette Rückabwicklung zu. Diese müsste aber wohl erst mal durch eine Klage rechtlich durch gesetzt werden.
Der marktübliche Zinssatz wird für den gesamten Zeitraum, von Darlehensausgabe bis zum Rückerhalt der Darlehenssumme, berechnet.
Im Gegenzug würdest Du Deine Zahlungen verzinst bekommen. z.B. mit 5% über den Basiszins.
Deine angestrebte Vorgehensweise, Ablösung ohne VFE, ist ein Vergleich. Was Ihr, Du und die Bank, in diesem Vergleich aushandelt, ist Eure Sache...
Meiner Ansicht nach wird es bis zur Ablösung beim vereinbarten Zins bleiben. Der Ablauf wird so sein, wie wenn Du das Darlehen nach der vereinbarten Laufzeit durch eine andere Bank ablöst.
Hast Du eine RSV, die die Deckung übernimmt, wäre der andere Weg zwar der steinigere aber auch lukrativere!
Ich weiß gar nicht wie einige, insbesondere Joker und ducnici darauf kommen, dass sich die Bank innerhalb der Zinsfestschreibung ablösen lässt und bestätigt sie dies im Vorfeld nicht dass das inkl. einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, gibt es gar keine neue Zusage bei einer anderen Bank und selbst wenn sich da ne "blinde" Bank finden ließe, die ein neues Darlehen zur ungeklärten Ablösung bereit stellt, dann ist das hochfgefährlich, denn die alte Bank muss das Geld aus dem Treuhandweg gar nicht annehmen, was sie aller Vorraussicht auch nicht tut.
Vor allem woher will man denn die erforderliche genaue Ablösesumme inkl. einer Vorfälligkeitsentschädigung im Zuge der Neubeantragung her haben? Das stellt in der Regel die abzulösende Bank innerhalb der Zinsfestschreibung gar nicht aus und wie gesagt ohne dem gibt es gar keine neue Zusage bei einer neuen Bank.
Ducnici, so wie Du schreibst von wegen angestrebte Vorgehensweise, so ist das richtig.. Also wirds vermutlich wie bei einer normalen Ablösung laufen von wegen Zins..
RSV habe ich, ja... Allerdings spare ich auf diesem Wege schon sehr viel und ich bin damit zufrieden, vor allem unter dem Gesichtspunkt der schnellen Erledigung!
Noelmaxim, ich glaube Sie haben das nicht ganz verstanden..
Fakt: Ich habe jetzt Widerruf erklärt- Bank sagt wir bieten Ihnen an aus dem Vertrag zu kommen ohne VFE-Restsumme ca 135.000€. Neue Bank schickt mir in Kentniss dass ich Widerrufer bin ein Angebot/Darlehensvertrag über diese 135.000€. Ich unterschreibe diesen und neue Bank löst alte Bank ab.. Wieso sollte sich die alte Bank dann quer stellen wenn das Angebot so von Ihr kommt? Bitte klären Sie mich auf..
ich habe das völlig übersehen gehabt, dass die Bank ihnen das bereits angeboten hat, sorry. Ansonsten bleibt es dann noch mal für unwissende beschrieben, dass das alles nicht so einfach ist und es Spielregeln einzuhalten gibt
Da würde mich jetzt aber mal interessieren welche Bank da so erhaben und großzügig war.
Seit Juli 2014 kämpft die Kanzlei Gansel für mich gegen die DSL-Bank. Bis auf einen bösen Ablehnungsbrief seitens der DSL ist bis jetzt nichts Neues zu vermelden. Mensch, so was kann sich ziehen, dürfte aber voraussichtlich erfolgreich enden !
Bin auch bei der DSL.
Wir rechnet Gansel ab ? Meine RSV zahlt nur bei sebstgenutzen Immobilen 😔
Meine ist vermietet .
Ich habe mich nun entschieden das Haus erst zu verkaufen, die VFE unter Vorbehalt zu zahlen und danach einzuklagen. So lässt es sich komfortabler streiten.
Nachdem ich die letzten Tage bei den grossen Vermittlern nach einem Darlehen auf Basis eines variablen Zinses gefragt habe und das feedback mehr oder weniger negativ war d.h. es war klar, dass ich widerrufen wollte und ein variables Darlehen zur Überbrückung (falls nötig) bis zum Verkauf benötigt wird. Lediglich mit einer Festzinsperiode wollte man mir ein Darlehen anbieten. Ob das ganze anders ausgegangen wäre wenn ich nicht den möglichen Widerruf erwähnt hätte kann ich nicht beurteilen oder ob der Hausverkauf im nächsten Jahr der Grund war ... keine Ahnung.
Da ist was dran, dass die Banken sich gegen Widerrufer vereinigen
ich lese hier viele Infos seit Januar was alles
falsch ist an den Widerrufsbelehrungen usw.
Ist das ein Thema für die Anwälte zum Geld
verdienen (Gelddruckmaschine)
oder hat irgend jemand schon einen Erfolg?
Jetzt bin ich wirklich gespannt.
Ach so, ich bin auch DSL´ler aus 2006 (Forwarddarlehen
über Finanzdienstleister).
Grüße
Jürgen
Danke, aber mir sagen die Anwälte es gibt keinen Verhandlungsspielraum.
Sie sollen an die Gebührenordnung der Anwälte gebunden sein (RVG).
Ich habe 10 Anwälte angesprochen zur Sicherheit.
Hat da jemand andere Erfahrungen beim Klageverfahren?
Beim außergerichtlichen Verfahren hatte ich Angebote
zwischen 300 und 2500 Euro. Aber wenn die DSL sich sowieso
nicht außergerichtlich einigen will kann man sich das doch sparen?
Außerdem sehen die Anwälte teilweise das Restdarlehen als Streitwert.
Ich habe den Anwälten gesagt, darüber streite ich doch nicht.
Das Restdarlehen bekommt die Bank selbstverständlich ohne Streit.
Streitwert ist für mich die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung.
Da habe ich aber böse Worte gehört.
Da sind wir schon bei der Gelddruckmaschine oder?
Welche Erfahrungen habt ihr?
Ist jemand über den Gerichtsstand informiert? Reisekosten der
Anwälte sind auch noch hoch.
Gerichtsstand Bonn / Münster oder was anderes?
Hat jemand Tips bzgl. Kosten und vor allem schon einen Erfolg?
Oder doch nur für den Anwalt?
Grüße
Jürgen
@Fuchsweber, poste doch mal bitte deine WRB dann können wir dir besser helfen. Bzgl. Anwälte habe ich andere Erfahrungen gemacht. Schreibe mir mal eine PN mit deinen Fragen bzgl. Anwälte.
Die DSL-Bank bezieht sich bei einem Schreiben an meinen Rechtsanwalt darauf, dass die Widerrufsfrist in dem später zugesandten Darlehensvertrag klar zu erkennen gewesen sei.
Nur handelte es sich bei mir bei der Finanzierung im Jahre 2008 um das sog. Antragsverfahren. Ich habe nie einen ordnungsgemäßen Darlehensvertragerhalten.
Ein Darlehensantrag wurde gestellt. Dieser wurde später von der Bank nur schriftlich bestätigt.
Hier geht es mir so, wie JWAH, der bereits am 26.03.2014 (Eintrag #16) ähnliches beschrieben hat.
Ist es sonst noch jemanden so ergangen?
Um hier nicht zu sehr vom eigentlichen Thema abzulenken, könnt ihr mich gerne auch direkt anschreiben...
Mir geht es aus nachstehenden Gründen ähnlich wie meinen beiden Vorrednern.
1.
Ich habe am 21.03.2009 einen DSL-Darlehensantrag als Finanzierungsmittel zur vorgezogenen Anschlussfinanzierung, also ein so genanntes Forwarddarlehen, gestellt.
(Das Kapital wurde erst am 25.10.2009 zur Darlehens-Umschuldung einer selbst genutzten Immobilie benötigt.)
Es handelt sich um ein Festdarlehen mit einer Zinsbindungsfrist bis 31.12.2019, für das bei der DSL nur Zinsen gezahlt werden.
Meine Unterzeichnung des DSL-Antrages erfolgte bei uns zu Hause durch einen Vermittler. Eine Antrags-Kopie mit Widerrufsrecht wurde mir gleichzeitig ausgehändigt.
Ich bin bestimmt nicht unbelesen, aber den dort untenstehenden fettgedruckten Satz auf der ersten Seite habe ich bis heute nicht vollumfänglich verstanden.
2.
Bei Antragsunterzeichnung wurde mir außerdem ein Informations- und Merkblatt zum Baufinanzierungsdarlehen für den Verbraucher(Stand 10.2006)ausgehändigt.
In dem Info-Blatt sind auf Bl. 5 und 6 das Antragsverfahren und die Widerrufsbelehrung für den Kunden aufgeführt.
Dort beginnt der Satz allerdings mit der für mich irreführenden Formulierung:
Sie erhalten einen noch nicht unterzeichneten Darlehensvertrag und…
obwohl ich ja bis heute nie einen noch nicht unterzeichneten Darlehensvertrag in Händen hielt und weiter:
Der Darlehensvertrag kommt zustande, wenn die Bank Ihren verbindlichen Antrag entgegennimmt und…
Hier ist also bereits bei Antragstellung die Rede von dem Erhalt eines noch nicht unterzeichneten Vertrages und gleichzeitig von dem Zustandekommen eines verbindlichen Vertrages, erst wenn die Bank meinen verbindlichen Antrag entgegennimmt.
Leicht verwirrend, oder nicht?
Fortsetzung folgt im nächsten Beitrag, da ich nur 5 Datei-Anhänge pro Beitrag hochladen kann........
Mit Schreiben vom 15.04.2009 erhielt ich von der DSL-Bank eine Annahmebestätigung, woraus hervorgeht, dass der Darlehensvertrag rechtsgültig zustande gekommen ist.
3.
Die (teilweise) Tilgung dieses DSL-Darlehens sollte zum 31.12.2019 über zwei am 12.01.2010 abgeschlossene Bausparverträge bei der Wüstenrot Bausparkasse AG erfolgen..
Zusammenfassend sei gesagt, dass die DSL-Bank mit über 80 % fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bundesweit immerhin auf Platz 2 steht.
Auch der Wüstenrot-Bausparkasse AG haben die Verbraucherzentralen eine Fehlerquote von 80 % aller bisher geprüften Verträge bescheinigt.
4.
Eine Deckungszusage bei meiner RSV für die Kosten eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht zum Zwecke
- einer Erstprüfung der Verträge und bei fehlerhafter Belehrung auch der Erklärung des Widerrufes
und
- der außergerichtlichen Einigung oder der gerichtlichen Durchsetzung unserer Ansprüche bei Nichtakzeptieren des Widerspruches
ist beantragt und ich warte derzeit auf Antwort.
Gibt es hier im Forum vielleicht schon jemanden zur Voreinschätzung meiner Widerrufsbelehrungen?
5.
Ein lesenswerter und sehr informativer Link zum gesamten Thema der Rückabwicklung von bestehenden und auch abgeschlossenen Baufinanzierungen findet sich
auf der Seite von:
w w w . finanztip. d e unter
>Kredit und Konto >Baufinanzierung >Fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Den Link in richtiger Schreibweise ohne Leerzeichen kann ich als neuer Nutzer dieser Seite leider (noch) nicht posten.
Dort findet man auch eine alphabetisch geordnete Liste aller bisher untersuchten Geldinstitute und die seit 2002 jeweils geltenden Muster-Widerrufsbelehrungen aus dem Bundesgesetzblatt.
Wir wünschen allen UserInnen ein besinnliches Weihnachtsfest und drücken euch allen, wie uns auch, ganz fest die Daumen, dass wenigstens einer unserer größten Wünsche in Erfüllung gehen mögen.....