Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
@ducnici, habe die angefragten Daten 'geliefert' . Wolltest du mir noch was mit auf den Weg geben
naja, die Darlehen werden ja fast alle in den nächsten zwei Jahren fällig. Ist die Frage, wie hoch da überhaupt die Zinsersparnis ist...
Aufgrund der langen Laufzeit würde ich trotzdem mal ins Auge fassen, durch den Anwalt eine Rückabwicklung anzustreben. Die Verzinsung Deiner geleisteten Raten dürfte nicht unerheblich sein.
Oder machen die nur Vergleiche?
Und 21% (denke zzgl. 19Ust) würden bei 17tsd ca. 4300Euro ausmachen. Dabei musst Du bedenken, dass Du entweder diese Summe cash zur Verfügung hast oder bei der Anschlussfinanzierung zusätzlich aufnimmst. Das kostet Zinsen, das musst Du berücksichtigen, das schmälert Deinen Anteil...
Wenn die Anwälte sich recht sicher sind, außergerichtlich Erfolg zu haben, dürfte das doch gerichtlich ähnlich gelagert sein.
Danke für dein feedback. Wie gesagt, benötigen erstmal keine Anschlussfinanzierung nach Hausverkauf.
Bei Klageerhebung würden Schaden/Nutzen beider Seiten gegenübergestellt und dies wäre dann der Streitwert. Das ist doch eigentlich die sogenannte Rückabwicklung wenn ich das richtig verstanden habe.
Mein Fall ist heute an Ombudsmann gegangen. Mal gespannt auf das Ergebnis ,vor allem was der zu sagen hat (da er selbst Präsident beim BGH war...und dessen (bzw. möglicherweise seine eigenen) Rechtssprechungen von Banken und Versicherungen mit Händen und Füßen getreten und ignoriert werden...). Hoffe doch, dass er noch so neutral wie damals war....und er hoffentlich jetzt nicht nach dem Prinzip lebt, wessen Brot man isst dessen Lied man singt...
@Ron: Welche Bank? Mir hat die DSL Bank (bzw. dem Ombudsmann / Bankenverband) geantwortet (Rechtsabteilung) dass das Ombudsmannverfahren generell unzulässig wäre und der Schlichtersprich die DSL Bank so oder so nicht verpflichten könne Bedenke, wenn die Summe um die es geht über 5000 Euro ist, ist das nicht bindend. Du kannst damit natürlich vor Gericht klagen, aber die Erfolgschance ist dann vom Gericht abhängig...
Zudem aktuelle Wartezeit beim Bankenverband locker 6-9 Monate bedenken...
es gibt etwas Neues, mit dem ersten Anschreiben meines RA gleich ein Vergleichsangebot. 2,45% für 10 Jahre, VFE ist kein Thema. Ich bin noch nicht zufrieden und werde eine Gegenposition aufbauen (z.B. Volltilger damit Restschuld 0€ erreicht wird. Das bekomme ich bei anderen Banken unter 2%.
Gibt es bei Dir etwas Neues ? Bei Dir sind noch Antworten offen.
@BenT: Keine Bank, es geht bei mir um eine Versicherung. Es geht also um einen anderen Ombudsmann.Ich habe zuvor angerufen. Sei mittlerweile möglich (d. h., die haben das vorher anscheinend auch nicht gemacht). Dort gibt es eine 10.000,- Euro-Grenze.Darüber hinaus über 10.000,- keine Verpflichtung zur Annahme des Vorschlags. Du hast natürlich Recht, dass das Ergebnis eine gute Orientierung für mich und für ein Gerichtsverfahren sein kann.Wenn ich es richtig verstehe, muss die Bank diesem Ombudsmann angeschlossen sein (auf der Internetseite ist weder die DSL noch die Postbank drin. Die werden sich aufgrund der vielen Fälle bei dem verabschiedet haben??). Ob es unzulässig ist, müsste dir doch aber der Ombudsmann selbst mitteilen. Wenn die gar nicht bei dem sind, hätte der doch gar kein Schreiben an die versandt. Versteh ich alles net so.
Problem in meinem Fall, die Höhe der VFE ist definitiv über 5000 Euro, daher sagt mir die DSL Rechtsabteilung mal eben das die selbst wenn der Schlichterspruch positiv für mich sei, es sie nicht wirklich verpflichtet
Seit Juli 2014 kämpft die Kanzlei Gansel für mich gegen die DSL-Bank. Bis auf einen bösen Ablehnungsbrief seitens der DSL ist bis jetzt nichts Neues zu vermelden. Mensch, so was kann sich ziehen, dürfte aber voraussichtlich erfolgreich enden !
Endlich geht es in meiner Sache voran: Das LG nun auf Anregung meines RA, nach umfangreichem Schriftwechsel zwischen den Prozessbevollmächtigten, vorgestern einen Termin zur Güteverhandlung, ggf. auch Hauptverhandlung, im März anberaumt.
Das LG nun auf Anregung meines RA, nach umfangreichem Schriftwechsel zwischen den Prozessbevollmächtigten, vorgestern einen Termin zur Güteverhandlung, ggf. auch Hauptverhandlung, im März anberaumt.
Hallo Gemeinde
ich muss mich jetzt um ein Angebot kümmern und mein RA Widerruft dann..
Laut seiner Aussage (hatte schon viel mit der Bank zu tun) werden diese mich dann ohne VFE aus dem Vertrag lassen.
Alles weitere keine Einsicht und muss eingeklagt werden..
Da ich durch den Zinsvorteil/Restlaufzeit knapp über 16000€ sparen könnte, reicht mir dies auch..
Nun habe ich aber mal eine Frage
Ich muss ja dann die Restsumme binnen 30 Tagen plus marktüblicher Zinsen zurückzahlen..
Was beduetet dies genau? Für welche Zeit und in welchem Umfang sind da Zinsen zu zahlen? Bis zum Widerruf zahle ich ja meine Zinsen ganz normal weiter--
welche Summe soll denn die neue Bank ihrer Meimnung nach als Ablösesumme ansetzen? Vor allem davon ausgehen können, dass die neu finanzierte Summe auch von der bisherigen Bank im Treuhandwege angenommen wird, wenn noch gar nichts geklärt ist? Wie stellt ihr Anwalt sich das vor? Dass er der neuen Bank zurufen kann, wie dass dann ausgehen mag bzw. immer ausgegangen ist??
Neue Bank bekommt die Summe genannt die noch offen ist.
Neue Bank gibt mir eine Zusage über diese Summe (+- einige Hundert Euro)
Neue Bank löst diese Summe bei alter Bank ab und bekommt die Rechte an der Grundschuld.
Also wird der Widerruf erklärt, habe ich die Frist von 30 Tagen.
Dazu auch meine Frage mit dem marktüblichen Zins der da noch zur Restsumme kommt.
Wenn der Widerruf erfolgt, bezahle ich ab dem Datum keinen Zins mehr und muss bis zum Tag der Ablöung von der neuen Bank nicht mehr den damals verhandelten Zins bezahlen, sondern eben einen marktüblichen..
Der marktübliche Zins wird nur bei einer kompletten Rückabwicklung statt des DarlehensVERTRAGSzinses angesetzt, falls dieser höher als marktüblich war...
zum Ablauf...die Bank benennt die außenstehende Summe und ob man dann innerhalb von 30 Tagen das Darlehen ablöst...nun ja, ein paar Tage hin oder her wird nichts machen. Nach den 30 Tagen würde der Bank ein Verzugszins zustehen, man sagt 2,5% über Basiszins (aktuell was um -0,73%, also dann 1,77%)
von daher...cool bleiben! ;-)
Ich würde den Widerruf selbst erklären. Dafür nimmt nämlich der Anwalt Geld. Und das nicht unerheblich. Ausser, er sagt, er übernimmt das und das ist in einer Pauschale oder der Gebühr für außergerichtliche Einigung eh mit drin. Mal nen RA-Gebührenrechner damit füttern. Als Streitwert die Darlehenshöhe eingeben. Außer der Anwalt setzt die Ersparnis als Streitwert an, was fair wäre...
Vorher fragen, sonst schmälert sich die Ersparnis!
Aber eigentlich gehören diese Fragen in den anderen Thread!
Hier gehts doch nur darum, ob eine WRB unwirksam sein könnte oder nicht!
ja hast natürlich recht! Bin ich in den Themen verrutscht.
Ok dann ist das so wie ich verstanden habe mit dem Zins..
Jetzt bin ich mal gespannt was kommt..
Wenn der Widerruf erfolgt, bezahle ich ab dem Datum keinen Zins mehr und muss bis zum Tag der Ablöung von der neuen Bank nicht mehr den damals verhandelten Zins bezahlen, sondern eben einen marktüblichen..
Zitat von Joker2014
...
Ok dann ist das so wie ich verstanden habe mit dem Zins..
...
mmh, ich weiß jetzt nicht, ob Du das verstanden hast.
?
Wenn Du den Widerruf erklärst und Dich mit der Bank auf Entlassung aus dem Darlehensvertrag ohne Zahlung einer VFE geeinigt hast, dann ist das ein außergerichtlicher Vergleich. Dir würde ja mehr zustehen.
Nur bei einer kompletten Rückabwicklung, also mit Verzinsung Deiner geleisteten Raten, wird das Darlehen mit einem marktüblichen Zins (falls niedriger als der Vertragszins) verzinst.
Bei Deinem gewünschten Ergebnis braucht das Dich also nicht interessieren. Die Bank sagt Dir, was noch an Restschuld zum Tag X offen ist, und das wird dann von Dir durch Umfinanzierung geleistet.