Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.
Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?
Hallo kajokim,
auf der einen Seite hast du sicherlich Recht: man meldet sich in einem Forum an, um kostenlose Einschätzungen der anderen Forum-Mitglieder zu bekommen. Diese Einschätzungen geschehen auf freiwilliger Basis.
Auf der anderen Seite ist es sehr schwierig als Forum-Mitglied eine vernünftige Einschätzung abzugeben, weil man wirklich Glück haben muss, dass ein anderer in dem Forum haargenau den gleichen Fall hat. Und selbst da ist es immer noch sehr schwierig, weil die Bank mit demselben Namen, z.B. XYZ-Bank in Hamburg ihre Widerrufserklärung als fehlerhaft anerkennt, in München aber denselben Wortlaut der Widerrufsbelehrung als richtig einstuft. Was ich damit sagen will: ich bin KEIN Rechtsanwalt oder irgendein Berater und biete dir rein gar nichts an. Aber erfahrungsgemäß ist es wirklich so, dass wenn du die Sache mit dem Widerruf ERNSTHAFT angehen willst, musst du dir einen Rechtsanwalt suchen, der genau DEINEN Fall einschätzt und unter Umständen durchboxt.
Wie du sicherlich hier im Forum gelesen hast, haben einige User von derselben Bank verschiedene Angebote bekommen. Das heisst nichts anderes, als dass jeder Fall individuell behandelt wird.
Wenn du dich einfach nur vorab informieren willst: werde z.B. ich immer sehr gerne helfen, wenn ich denn kann. ;-)
Bitte nicht falsch verstehen, aber so ist es nun mal: jeder kämpft im Grunde für sich allein und braucht in 99,9% der Fälle einen Rechtsbeistand.
Und im Ernstfall bringt dir die 10malige Einschätzung der Mitglieder, dass deine Widerrufsbelehrung falsch ist bei deiner Bank rein gar nichts. Die Banken akzeptieren weder die Empfehlungen der Verbraucherzentralen noch der Schlichter und sehr oft nicht mal der Rechtsanwälte oder der Gerichte.
ja danke für dein Beitrag. Wenn ich die Sache ernsthaft angehe, würde ich auch einen Anwalt suchen. Davor muss ich die Sachlage verstehen. Aus dem Grund bin ich hier. Mir geht es nicht um eine Rechtsberatung, sondern Meinungsaustausch zwischen sogenannten "Laien".
Ich finde es trotzdem nicht schön, mir hier im Forum erst anzudeuten eine Einschätzung geben zu wollen, dann aber eine Visitenkarte zu geben für eine Rechtsberatung.
Ich danke trotzdem für ein paar Ansätze die ich hier mitnehmen konnte.
Vielen Dank für die Beschreibung des Verfahrens vor dem Ombudsmann!
Bei mir geht es um ein in 2010 abgelöstes Darlehen, wo die VFE bereits gezahlt wurde. Kann auch in einem solchen Fall (d.h. keine laufende Beziehung mehr zwischen Kunde und Bank) der Ombudsmann angerufen werden? Oder erklärt sich dieser dann für nicht (mehr) zuständig?
ich habe einen Vertrag der SPK, welches auf dem 30.06.2008 datiert ist. So wie ich es verstanden habe muss es mindestens den Mustertext von 2004 gleichen oder? Mir scheint leider, dass in meinem Fall die Sparkasse alles richtig gemacht hat. Was meint Ihr? (Siehe Anhang) Ich bin für jede Hilfe dankbar...
Auf die Schnelle:
1. Checkbox Verfahren (ankreuzen) ist unzulässig
2. Überschrift "Widerufsbelehrung" fehlt
3. "Die Frist beginnt FRÜHESTENS mit Erhalt dieser Belehrung" statt "Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform...".... laut BGH als unzulässig abgeurteilt...
4. Punkt 1 - 3 => Abweichungen vom für das Vertragsdatum gültigen Mustertext, => keine Schutzwirkung!
5. "Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen...." => Passus für Fernabsatzvertrag => liegt dieser vor? Bei einer SPK ist eher anzunehmen dass der Vertrag vor Ort in einer Geschäftstelle unterzeichnet wurde... => Passus überflüssig und damit irreführend
6. "Finanzierte Geschäfte...." => liegt ein finanziertes Geschäft, z.B. Restschuldversicherung vor? Wenn nein, irreführend!
Vielen Dank für die Beschreibung des Verfahrens vor dem Ombudsmann!
Bei mir geht es um ein in 2010 abgelöstes Darlehen, wo die VFE bereits gezahlt wurde. Kann auch in einem solchen Fall (d.h. keine laufende Beziehung mehr zwischen Kunde und Bank) der Ombudsmann angerufen werden? Oder erklärt sich dieser dann für nicht (mehr) zuständig?
pikd
Der Ombudsmann ist nichts anderes als eine ausßergerichtliche Schlichtungsstelle die eine rechtliche Beurteilung abgiebt. Diese Beurteilung ist, sofern sie für die Bank einen Schaden von über 5000,-€ darstellt, für keine Seite bindent, aber wenn zu Gunsten des Beschwerdeführers entschieden wird ist es für die Bank schon ein Schuß vor den Bug, und laut der Aussage meines Anwalts folgen die Banken in der Regel der Empfelung, da nachfogende Gerichte diese Entscheidung immer mit berücksichtigen. Du kannst mit allen Belangen zum Ombudsmann gehen, mit denen du auch vor Gericht gehen kannst. Ich weiß nicht genau wie die Verjährungsfristen bei schon beendeten Verträgen ist, aber da kriegst du hier bestimmt auch noch eine Antwort drauf.
Ich denke aber, dass du den Ombudsmann über eienen Anwalt kontaktieren solltest, da der Anwalt mit seinem Rechtsdeutsch die Sachverhalte exakter darstellen kann, es sei denn du hast Jura studiert. Das ist aus auch nötig, da die Ombudsmänner von den Banken eingesetzt werden. Ich möchte jetzt nichts falsches sagen, aber ich vermute, daß wenn ein Privatmann/frau sich ohne Rechtsbeistand an den Ombudsmann wendet, dieser sich nicht in der Pflicht sieht den Fall so zu bearbeiten, als wenn er sich einer Stellungsnahme eines Anwalts ausgesetzt sieht.
Hallo zusammen,
hier kann ich kurz meine Erfahrung mit dem Ombudsmann mitteilen: ich habe mich direkt (ohne Anwalt) an den Banken Ombudsmann gewendet und hatte nach nur vier Wochen einen tollen Vergleich (ohne Vorfälligkeitsentschädigung usw.) meiner Bank im Briefkasten. Zahle nun nur noch die halbe Hypothekenrate. Ein Vergleich ist ein Entgegenkommen beider Seiten. Es gilt der Spruch " Lieber einen Spatz in der Hand, als eine Taube auf dem Dach".
Gruss
Mike
P.S. Vorher hatte die Bank einen Vergleich abgelehnt.
...und hatte nach nur vier Wochen einen tollen Vergleich (ohne Vorfälligkeitsentschädigung usw.) meiner Bank im Briefkasten. Zahle nun nur noch die halbe Hypothekenrate. Ein Vergleich ist ein Entgegenkommen beider Seiten.
Klingt sehr ermutigend. Worin bestand denn dein Entgegenkommen, wenn die Bank auf VFE verzichtet und die Rate halbiert hat?
Doch, ist da, ich habe es nur vergessen mit zu kopieren.
Zitat von ducnici
5. "Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen...." => Passus für Fernabsatzvertrag => liegt dieser vor? Bei einer SPK ist eher anzunehmen dass der Vertrag vor Ort in einer Geschäftstelle unterzeichnet wurde... => Passus überflüssig und damit irreführend
Ja du hast Recht, war in einer Geschäftsstelle.
Zitat von ducnici
6. "Finanzierte Geschäfte...." => liegt ein finanziertes Geschäft, z.B. Restschuldversicherung vor? Wenn nein, irreführend!
Nein, es gibt kein Restschuldversicherung nur ein Risikolebensversicherung und ein Bauspardarlehn, was ich abschließen musste.
Vielen Dank für deine Hilfe, ich habe das ganze nun zur Verbraucherschutz-Hamburg gesendet um eine Überprüfung machen zu lassen.
Das mit dem Ombudsmann finde ich auch nicht schlecht. Meine Intention ist auch einen besseren Zinssatz heraus zu hauen.... momentan bezahle ich 6% :-(
.....
Nein, es gibt kein Restschuldversicherung nur ein Risikolebensversicherung ..... was ich abschließen musste......(
Wenn diese über die Rate mitfinanziert wird, ist es ein "Finanziertes Geschäft"...wird sie separat bezahlt, nicht, dann wäre der Passus für die "F G" überflüssig und damit irreführend...
Ich beobachte schon seit Monaten diesen Thread und weitere dieser Art in diesem Foum. Was ich besonders gut finde ist wie hier miteinander umgegangen wird d.h. Infos werden geteilt und man versucht sich gegenseitig zu helfen. Meinen Respekt habt Ihr !!!
Nun zu meinem Fall: Ich habe eine Durchsicht meiner Widerrufsbelehrung für unseren Darlehensvetrag (DSL Bank) aus November 2005 von der Verbraucherzentrale Hamburg durchführen lassen.
Ergebnis: Widerrufsbeleherung ist falsch in insgesamt 6 Punkten!
Die Antwort der Verbraucherzentrale habe ich unten angefügt. Was ist Eure Einschätzung?
Wir überlegen im kommenden Jahr sowieso unser Haus zu verkaufen und den Darlehensbetrag abzulösen. Aber da die 10 Jahre erst in 1,5 Jahren rum sind wäre noch eine VFE fällig.
Hat jemand identische Fehler?
Hallo ducnici. Vielen Dank für den Hinweis mit der einstweiligen Verfügung gegen die DSL Bank. Das war mir gar nicht bewußt. Dennoch, eine positive Nachricht für uns Kunden.
RSV haben wir aber leider mit Ausschluss für die Finanzierung der Errichtung eines Gebäudes. Wir haben in 2006 gebaut. Überlege ob ich trotzdem mal nachfrage wegen der guten Erfolgsaussichten (Ironie!).
Habe überlegt erstmal mit dem Zaunpfahl zu winken und 'nett' zu fragen bevor ich widerrufe. Was denkst Du?
Hat jemand ähnliche Mängel aufzuweisen in seiner WRB?
Hallo ducnici. Vielen Dank für den Hinweis mit der einstweiligen Verfügung gegen die DSL Bank. Das war mir gar nicht bewußt. Dennoch, eine positive Nachricht für uns Kunden.
RSV haben wir aber leider mit Ausschluss für die Finanzierung der Errichtung eines Gebäudes. Wir haben in 2006 gebaut. Überlege ob ich trotzdem mal nachfrage wegen der guten Erfolgsaussichten (Ironie!).
Habe überlegt erstmal mit dem Zaunpfahl zu winken und 'nett' zu fragen bevor ich widerrufe. Was denkst Du?
Hat jemand ähnliche Mängel aufzuweisen in seiner WRB?
1. Anschlussfinanzierung sicher stellen. Wenn Ihr in 1,5 Jahren verkaufen wollt...vielleicht ein Darlehen mit variablen Zinssatz (immer kündbar), sonst wird in 1,5 Jahren wieder eine VFE fällig (gut, viel tiefer als jetzt wird der Zins nicht mehr fallen)
2. Ob sich der Aufwand lohnt für 1,5Jahre Zinsersparnis, ist fraglich. Wenn es nicht zu einer Klage kommt und die auch bis zum Schluss durchgezogen wird, geht es meist auf einen Vergleich hinaus, wenn überhaupt. Vergleich heisst, dass Du Deine Kosten wohl selber tragen müsstest...rechne das mal gegen...
Alternativ ein Angebot mit Erfolgshonorar wie hier oft angeboten. Da kannst dann 1/3 von der Ersparnis rechnen. Zumindest aber dann 2/3 Vorteil für Dich...
oder... Du hältst die Füsse still, kündigst wegen Verkauf, zahlst die dann noch relativ geringe Vorfälligkeitsentschädigung und widerrufst hinterher. Dann solltest Du auch Geld haben, die Prozesskosten vor zu finanzieren. Ggf., wenn Ihr ein neues Haus kauft, den Betrag einfach entsprechend höher mit aufnehmen und später über Sondertilgungsmöglichkeit zurück führen...
Prozess geht dann natürlich nicht nur um den Erlass der VFE sondern auch um die Verzinsung Deiner geleisteten Darlehenszahlungen (=gezogene Nutzung der Bank)....
Wenn Du JETZT anfragst und erst später, in einem oder 1,5 Jahren widerrufst, könnte man Dir mit dem Thema Verwirkung Steine in den Weg legen...
Sorry, falls das Thema schon irgendwo erläutert wurde - mir ist leider noch nicht aufgefallen.
Diskussion über verschiedene Fehler in WB und richtigen Vorgehensweise ist natürlich spannend, hat aber jemand sich um folgende Möglichkeiten Gedanken gemacht:
- wenn die Bank dem Wiederruf früher oder später zustimmt und eine Rückabwicklung startet - das bedeutet, dass Kunde die ganze Restschuld an die Bank in 30 Tagen Frist überweisen muss! Wenn Sie das Geld in der Schublade haben - ist kein Problem! Wenn aber das auch refinanziert werden muss, kann doch folgendes passieren – die „alte“ Bank wird das Löschen vom Grundschuldeintrag bis das komplette Restschuld überwiesen ist verweigern, eine neue Bank, die Anschlussfinanzierung leistet, wird nie das Geld überweisen bis die Wohnung Schuldfrei ist! Das heißt, man ist nie in der Lage in 30 Tagen Restschuld zu bezahlen und es kann sogar passieren, dass es im schlimmsten Fall zum Zwangsvollstreckung kommt.
- Ein weiteres Risiko könnte sein, wenn die Bank den Wiederruf als unberechtigt hält, akzeptiert den aber trotzdem, aber eine Vorfallentschädigung dafür fordert.
Sorry, falls das Thema schon irgendwo erläutert wurde - mir ist leider noch nicht aufgefallen.
Diskussion über verschiedene Fehler in WB und richtigen Vorgehensweise ist natürlich spannend, hat aber jemand sich um folgende Möglichkeiten Gedanken gemacht:
- wenn die Bank dem Wiederruf früher oder später zustimmt und eine Rückabwicklung startet - das bedeutet, dass Kunde die ganze Restschuld an die Bank in 30 Tagen Frist überweisen muss! Wenn Sie das Geld in der Schublade haben - ist kein Problem! Wenn aber das auch refinanziert werden muss, kann doch folgendes passieren – die „alte“ Bank wird das Löschen vom Grundschuldeintrag bis das komplette Restschuld überwiesen ist verweigern, eine neue Bank, die Anschlussfinanzierung leistet, wird nie das Geld überweisen bis die Wohnung Schuldfrei ist! Das heißt, man ist nie in der Lage in 30 Tagen Restschuld zu bezahlen und es kann sogar passieren, dass es im schlimmsten Fall zum Zwangsvollstreckung kommt.
- Ein weiteres Risiko könnte sein, wenn die Bank den Wiederruf als unberechtigt hält, akzeptiert den aber trotzdem, aber eine Vorfallentschädigung dafür fordert.
Was meint ihr dazu?
Nix! Das geht zwischen den Banken Zug um Zug und die haben eigenen Notare.
Wenn die abzulösende Bank ihr Einverständnis zur Ablösung gegeben hat und man sich natürlich vorher um eine Anschlussfinanzierung gekümmert hat wird es da keine Probleme geben.
Wenn die Bank den Widerruf akzeptiert aber an Forderungen knüpft, braucht man darauf nicht eingehen. Dann muss man den rechtlichen Weg beschreiten um zu seinem Recht zu kommen... ;-)
oder... Du hältst die Füsse still, kündigst wegen Verkauf, zahlst die dann noch relativ geringe Vorfälligkeitsentschädigung und widerrufst hinterher. Dann solltest Du auch Geld haben, die Prozesskosten vor zu finanzieren. Ggf., wenn Ihr ein neues Haus kauft, den Betrag einfach entsprechend höher mit aufnehmen und später über Sondertilgungsmöglichkeit zurück führen...
Prozess geht dann natürlich nicht nur um den Erlass der VFE sondern auch um die Verzinsung Deiner geleisteten Darlehenszahlungen (=gezogene Nutzung der Bank)....
Wenn Du JETZT anfragst und erst später, in einem oder 1,5 Jahren widerrufst, könnte man Dir mit dem Thema Verwirkung Steine in den Weg legen...
Obige von dir genannte Option denke ich auch gerade durch. VFE wäre im kommenden Jahr irgendwo zwischen 15k - 20k. Die Frage ist auch ob es bis dahin eher negative Urteile gibt für uns Darlehensnehmer. Aber das kann man ja nie wissen.
Die Frage ist auch ob nach der einstweiligen Verfügung gegen die DSL Bank diese das Widerrufs Thema etwas ernster nimmt und sich eher auf Vergleiche einlassen wird. Hab die Hoffnung noch nicht aufgegeben
In vorherigen Beiträgen habe ich gesehen das einige hier auch vor haben (oder schon haben!) einen Kreditvertrag bei der DSL Bank zu widerrufen. Gibt es da bei irgendjemandem positive Nachrichten bzw. hat schon jemand geklagt???