Zitat von
rschweiger
Vorsicht! Ganz so einfach ist dies leider nicht. Denn einige IBAN-Regeln geben ausdrücklich vor, dass nicht die Nachfolge BLZ aus der BLZ-Liste, sondern spezielle Nachfolge-Tabellen aus den IBAN-Regeln zu verwenden sind (z.B. bei der UniCredit). Somit ist die Feststellung der Aktualität nicht ganz so einfach.
Zudem bleibt die Aktualisierung der IBAN schwierig. Denn verwendet man einfach die Kontonummer aus der IBAN mit der neuen BLZ und berechnet die Prüfziffer, so beachtet man ggf. nicht die IBAN-Regeln zur neuen BLZ. Und wenn man umgekehrt die Kontonummer und die neue BLZ hernimmt und daraus nach den aktuellen IBAN-Regeln die IBAN berechnet, können sich ungültige Kontonummern ergeben (z.B. bei der Deutschen Bank mit der (fiktiven aber gültigen) IBAN DE75664700240001234400 würde unter Beibehaltung der BLZ die falsche IBAN DE02664700240123440000 nach den IBAN-Regeln berechnet werden).
Leider kenne ich auch keine Anwendung, mit der eine entsprechende Prüfung - insbesondere unter den genannten Schwierigkeiten von SEPA - möglich ist. Auch ich wäre für einen Tipp sehr dankbar!