ich bin neu hier und kein Experte für Finanz Dinge.
Ich habe einen alten BHW Dispo 200 Tarif D aus dem Jahre 1995.
Dieser ist fast bei den 80% der kleine so bei 60%.
Ich habe den Zinssatz rückwirkend auf 4% anheben lassen, auf das Darlehen verzichtet und bei diesen Verträgen war es ja eigentlich so, dass mann jederzeit eine Summe als Gubhabenauszhalen "abheben" kann. Dabei fallen 0.5% Gebühren uaf diese Summe an und so lange man nicht unter 50% oder über 80% Bausparsumme kommt, kann man den Vetrag so qausi als Anlage mit guten Zinsen nutzen.
Ein Arbeitskollege hat mich auf eine Änderung aufmerksam gemacht und tatsächlich. Wenn ich über myBHW die Option auf eine Guthabenauszahlung wähle, taucht nun folgendes auf:
Achtung! Sonderrregelungen nur bei Dispo 2000, D plus und d maXX mit Abschluss bis 14.09.2003
Die Bausparsumme des verbleibenden Bausparvertrages wird nicht wiederhergestellt und wird damit im Ergebnis um den Rückzahlungsbetrag reduziert.
Ist das den eigentlich nicht Vetragsbruch, den das steht ja so (meiner Meinung nach) nicht im Vetrag?
Ich benötige das Geld nicht unbedingt und würde abwarten wie sich das ganze entwickelt.