Hallo ihr Lieben,
ich habe 2006 einen Bausparvertrag der BHW geerbt und auf mich umschreiben lassen
Vertragsunterlagen (ABB) liegen mir leider nicht vor
Ende des Jahres wird dieser Vertrag mit den Zinsen "voll laufen".
Wegen der guten Zinsen würde ich diesen Vertrag natürlich gerne weiter laufen lassen. Bereits in den letzten Jahren wollte mich der BHW-Berater immer wieder zu einer Kündigung dieses Vertrages und einem Neuabschluss überreden. Deshalb gehe ich davon aus, dass die BHW diesen "Altvertrag" kündigen wird.
Nun meine Fragen:
- darf die BHW diesen Vertrag kündigen ?
- kann ich diesen Altvertrag erhöhen ?
- ist es möglich die Zinsen auf einem anderen, bereits bestehenden Vertrag gut schreiben zu lassen?
- habe ich irgend eine Möglichkeit, um mir die guten Zinsen weiter zu sichern ?
Ihr seid meine letzte Hoffnung, ich weiß wirklich nicht wen ich fragen könnte ohne dem unguten Gefühl über den Tisch gezogen zu werden.
- darf die BHW diesen Vertrag kündigen ?
==> Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: "Ja." Andere große Bausparkassen gehen mit Hochzinstarifen in ihren Beständen in der Zwischenzeit genauso vor.
- kann ich diesen Altvertrag erhöhen ?
==> Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: "Nein." Dieser Altvertrag wird von der BHW ja nicht mehr angeboten. Eine Erhöhung ist hier aus diesem Grund auch nicht mehr möglich.
- ist es möglich die Zinsen auf einem anderen, bereits bestehenden Vertrag gut schreiben zu lassen?
==> Definitiv: NEIN
- habe ich irgend eine Möglichkeit, um mir die guten Zinsen weiter zu sichern?
==> Schätzungsweise: NEIN, da die Bausparkasse den Vertrag wie schon erwähnt irgendwann kündigen wird.
Bitte bedenke, dass ein Bausparvertrag kein Sparbuch im klassischen Sinne ist. Die Bausparkassen müssen mit Tarifen, deren Guthabenverzinsung deutlich über dem Marktniveau liegt, so verfahren und diese kündigen. Das ist wirtschaftlich einfach notwendig und eigentlich auch nachvollziehbar.
Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten für Dich habe...
Bausparsumme erhöhen wird sicherlich nicht gehen.
Eine Erhöhung der Bausparsumme bedarf immer der Zustimmung der Bausparkasse. Und da wird die Bausparkasse dem nicht zustimmen.