Ich habe eine etwas speziellere Frage und komme allein mit Google leider nicht besonders weit in der Sache.
Überhaupt kenne ich mich in dem Bereich nicht gut aus, einfach aus dem Grunde, dass ich mich bisher nie damit beschäftigen musste.
Zu meiner Situation:
Ich bin Student
Ich habe seit Jahren einen 400€-Basis-Job
Seit etwa einem halben Jahr habe ich zusätzlich ein Gewerbe angemeldet um Rechnungen schreiben zu können.
Ich handel ab und zu an der Börse und hab mein erarbeitetes Geld auch meist immer angelegt (Tagesgeld/Festgeld).
Bei dem Finanzamt habe ich angegeben, dass ich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für mein Gewerbe abgeben möchte.
Wichtig ist mir, dass ich unter allen Umständen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibe.
Obwohl ich ja bloß das Gewerbe angemeldet habe, geh ich mal fest davon aus, dass ich den 400€-Job mit angeben muss in der Rechnung. So weit so richtig oder?
Interessant wird es bei mir insbesondere, ob ich auch die Kapitalerträge aus Zinsen/Aktien angeben muss?
Wäre das der Fall hätte ich nämlich ernsthafte Probleme unter dem Grundfreibetrag zu bleiben.
Desweiteren würd mich interessen, dass wenn ich das nicht angeben muss, ob ich dann, wenn ich mit den Jobs unter dem Grundfreibetrag bleibe, ich die Kapitalertragssteuer bei dem Finanzamt zurück fordern kann. Über den Steuer-Freibetrag (bei Kapitalerträgen) komme ich nämlich in jedem Fall.
Wäre zwar fast zu schön um wahr zu sein. Aber ich weiß es eben nicht
Ich hoffe ich hab meine Frage verständlich und im richtigen Unterforum formuliert.
... geh ich mal fest davon aus, dass ich den 400€-Job mit angeben muss in der Rechnung. So weit so richtig oder?
Falsch, wenn der Minijob pauschal versteuert wurde, was eigentlich der Regelfall sein sollte.
Interessant wird es bei mir insbesondere, ob ich auch die Kapitalerträge aus Zinsen/Aktien angeben muss?
Müssen nicht, können ja. Vorausgesetzt es wurde bereits Steuer einbehalten oder ein Freistellungsauftrag erteilt.
Wäre das der Fall hätte ich nämlich ernsthafte Probleme unter dem Grundfreibetrag zu bleiben.
Wie gesagt, den Minijob brauchst du nicht beachten.
... ich die Kapitalertragssteuer bei dem Finanzamt zurück fordern kann. Über den Steuer-Freibetrag (bei Kapitalerträgen) komme ich nämlich in jedem Fall.
Wenn die Einnahmen aus deinem Gewerbe und deinen Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liegen, wirst du die bisher komplett eingehaltene Kapitalertragsteuer zurück bekommen.
Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Hast mir sehr weiter geholfen
Bloß das mit den 400€ verwundert (aber erfreut) mich etwas.
Ich könnte also z.B. 8.000€ mit dem Gewerbe verdienen, nochmal 4.000€ mit dem Nebenjob und mein Vater hätte keine Probleme mit dem Finanzamt, weil er noch Vergünstigungen bekommt weil ich unter dem Grundfreibetrag bin?
Um es noch anschaulicher zu machen:
Ich bekomme jeden Monat 400€ von meinem Vater überwiesen (für Studium, Miete etc).
Das kann mein Vater wohl von der Steuer absetzen, aber nur (falls ich das richtig verstanden habe) ich unter dem Grundfreibetrag bleibe mit meinen Einnahmen.
Tut mir leid, wenn ich da Sachen durcheinander bringe.
Das ich die 400€ nicht bei der Steuererklärung angeben muss ist mir mittlerweile klar. Ist ja auch logisch wenn die Steuern schon vom Arbeitgeber bezahlt wurden.
Aber kann ich die auch "verschweigen" was die Sache mit meinem Vater angeht?
Es gibt eine ebenso einfache wie elegante Lösung für Dein Problem: gründe eine Kapitalgesellschaft (UG) und steuere Dein Einkommen und Deine Steuerlast selber