Müssen Jugendliche für einen Babysitterdienst eine Ausbildung haben?

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  1. Avatar von Minnie
    Minnie

    Standard Müssen Jugendliche für einen Babysitterdienst eine Ausbildung haben?

    Unsere Tochter ist jetzt 14 Jahre und wurde in der Nachbarschaft schon mehrmals darauf
    angesprochen, ob sie nicht die Kinder dort sitten möchte. Grundsätzlich hat sie schon
    Lust dazu und fänd es natürlidh auch toll, sich etwas zum Taschengeld dazu zu
    verdienen. Wir würden das auch sehr begrüßen, allerdings sind wir nicht so ganz sicher,
    wie das rechtlich aussieht. Muss man für die Betreuung von Kindern auch dann eine
    Ausbildung haben, wenn die Eltern der Kinder damit einverstanden sind?
    Welche Probleme kann unsere Tochter bekommen, wenn einem Kind etwas passiert,
    während sie die Babysitterin ist? Und last but not least, wieviel Geld kann eine
    14jährige dafür verlangen?

    Minnie

  2. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Müssen Jugendliche für einen Babysitterdienst eine Ausbildung haben?

    Hey,

    das ist ein verdammt schweres Thema.

    Zum ersten ist Babysitter keine Berufsbezeichnung und somit braucht man dafür auch keine Ausbildung. Es gibt aber die Option eine Art "Babysitter-Diplom" z.B. beim roten Kreuz zu machen. Dieses dauert in der Regel 1-2 Tage und beinhaltet erste Hilfe Kurs, Ernährung von Kindern usw.

    Da deine Tochter mit 14 noch ein Kind ist, darf sie nur zwischen 8 - 18 Uhr, zwei Stunden täglich "arbeiten".

    Nun ein schweres Thema, "Haftung im Fall der Fälle". Da Babysitten auch eine "Arbeit" ist, muss dies rein theoretisch angemeldet werden inkl. Arbeitsvertrag. In dem Fall ist man auch "Versichert".

    In der Praxis wird man als Babysitter aber wohl eher kein Arbeitsvertrag abschließen und das "schwarz" machen. In dem Fall, müsste deine Tochter für das Kind, alles tun was ihr Körperlich und vom Wissen her möglich ist. Bis auf unterlassene Hilfeleistung (falls sie nicht helfen sollte), kann sie da auch nicht Haftbar gemacht werden.

    Anders sieht es aus, wenn ein "Notfall" eintritt weil deine Tochter gravierende Fehler mit dem Umgang des Kindes gemacht hat. In dem Fall kann sie natürlich vollständig Haftbar gemacht werden. Ob das dann die Haftpflicht bezahlt, ist von Fall zu Fall und Versicherung zu Versicherung, verschieden.

    Fazit.... 100% Sicherheit gibt es nicht aber wenn deine Tochter verlässlich ist, sollte es eigentlich kein Problem geben.

    LG escorpio

    Ps.: Falls sie dann schwarz Babysitten sollte, könnte das logischerweise Probleme mit dem Finanzamt geben... Nur weil es fast alle schwarz machen, ist das natürlich kein Freibrief. In wie weit das Finanzamt da aber etwas macht oder es "toleriert", kann ich dir leider nicht beantworten.... Wird wohl auch vom jeweiligen Amt und Beamten abhängen.

  3. Avatar von Bernhard-Reise
    Bernhard-Reise ist offline

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    Standard AW: Müssen Jugendliche für einen Babysitterdienst eine Ausbildung haben?

    @Escorpio

    Die Babysitterin könnte sich noch zusätzlich absichern, indem sie ihre private Haftpflichtversicherung erweitert für "Betreuungen im Auftrag".

    Dafür kommt es aber auch darauf an, ob es sich um eine Dienstleistung oder Gefälligkeitsleistung handelt. Die Babysitter müssen für sich prüfen, ob die Versicherung in beiden Fällen einspringen würde.

  4. Avatar von Finanzer75
    Finanzer75 ist offline

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    Standard AW: Müssen Jugendliche für einen Babysitterdienst eine Ausbildung haben?

    Eine Ausbildung braucht man nicht, aber man sollte sich schon mal informieren, welche Versicherungen inkl. Zusatzleistungen man braucht, die im Notfall haften.

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