Umfinanzierung trotz zwischenfinanzierten BV und Zinstfestschreibung
Ich möchte umfinanzieren. wie kann ich dies bei folgender Konstellation anstellen:
Bankdarlehen 50.000 EUR 4,75 ohne Tilgung. Zinsfestschreibung Ende 2016.
Tilgung erfolgt durch einen Bausparvertag (50.000 EUR - aktuell angespart 16.000 EUR)
Bauspardarlehen 29.000 EUR, das noch nicht ausbezahlt wird, da der dazugehörige Bausparvertrag noch angespart wird.
Die 29.000 EUR werden von der Bausparkasse zwischenfinanziert. 4,5 % Zins. Guthabenzins 1 %. Angespart 7.000 EUR
Ich habe mir folgendes gedacht:
a) teilen des Bausparvertrages über 50.000 EUR (Flexible Teilung). Ein Teilbetrag wäre z.B. 16.000 EUR. Die Aufteilung der restlichen 34.000 EUR habe ich noch nicht
überlegt. Ich möchte aber die VL-Leistungen auf einen Bausparvertrag einzahlen, ebenso eventuell Riesterbeträge. Das Guthaben möchte ich dann eventuell für eine Sondertilgung verwenden. Ich würde dann die bereits einbezahlten 16.000 EUR für die Teiltilgung des Bankdarlehens nehmen, das Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Trotz Zinsfestschreibung ist eine Sondertilgung bei Zuteilung des Bausparvertages möglich.
(Hier eine Frage: Wenn ich mit einer Soinderzahlung den Bausparvertrag über 50.000 komplett vollmache, spare ich doch eventuell die Vorfälligkeitsentschädigung, da ja die Sonderzahlung bei Zuteilung des Bausparvertrages möglich ist.)
b) die restlichen 34000 EUR (wenn man den Vertrag nicht mit 50.000 EUR voll macht) werden durch ein anderes Darlehen bezahlt. Es fällt aber eine Vorfälligkeitsentschädigung an (wie berechne ich die bei einer Restlaufzeit von knap 2 3/4 Jahren ?)
c) teilen des Bausparvertrages über 28.000 EUR (Flexible Teilung). Ein Teilbetrag wäre z.B. 10.000 EUR. Mit diesen 7000 EUR wären die 10.000 ja bald zuteilungsreif ? Mit diesen 7000 EUR wird ein Teilbetrag der 29.000 EUR zurückbezahlt.
d) die restlichen 22000 EUR werden durch ein anderes Darlehen bezahlt. Es fällt aber eine Vorfälligkeitsentschädigung an
AW: Umfinanzierung trotz zwischenfinanzierten BV und Zinstfestschreibung
Hallo
in der Regel ist der Ablösebausparvertrag verpfändet. Bedeutet, Sie können nicht frei über das Guthaben verfügen. Sicherlich haben Sie damals bei Darlehenszusage auch eine Verpfändungserklärung gegenüber der Bank unterschrieben.
Eine Teilung der Bausparsumme ist somit nur mit Zustimmung der Bausparkasse möglich.
Jedoch wird diese einer Sondertilgung vor Ablauf der Zinsfestschreibung des Bankdarlehens 2016 100% nicht zustimmen.
AW: Umfinanzierung trotz zwischenfinanzierten BV und Zinstfestschreibung
Hallo
wieso sollte die Bank einer vorzeitigen Zurückzahlung auch gegen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen?
Gibt es dafür einen Grund?
Einfach so von sich aus ist das nicht möglich. An die Zinsfestschreibung hält sich die Bank und Sie auch.
Ausser es gibt Zahlungsrückstände dann ist es was anderes.
Doch das glaube ich nicht bei Ihnen.
Rechtlich muss die Bank also nicht einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmen.
AW: Umfinanzierung trotz zwischenfinanzierten BV und Zinstfestschreibung
Man kan doch einen Versuch wagen, und die Verträge entspechend teilen. Mehr als NEIN kann ja nicht kommen.
Die Bausparverträge sehen vor, dass man auch ein erhöhtes Darlehen bekommt, wenn eine bestimmte Bewertungsziffer erreicht ist. Dies bei einer angesparten Summe von 25 bis 50 %. Wenn man das Darlehen erhält, dann kann man doch tilgen ?
Man könnte dann heute beeits sich die Zinsen mit einem Forwarddarlehen sichern ?
AW: Umfinanzierung trotz zwischenfinanzierten BV und Zinstfestschreibung
Ist das Bankdarlehen fest bis 2016 wird die Bausparkasse nichts mit dem Bausparguthaben händeln lassen.
Sicherlich geht aber jetzt mit einer anderen Bank den Forwardzins zu prüfen wie dieser technisch aussieht.
Ist es das einzigste Darlehen im Grundbuch? Erste Rangstelle?
AW: Umfinanzierung trotz zwischenfinanzierten BV und Zinstfestschreibung
Verstehe ich immer noch nicht:
a) Bankdarlehen von der Bank 1
b) Bausparvertrag über die Höhe des Bankdarlehens von a). Laut Vertrag mit der Bank 1 ist eine Sondertilgung möglich, wenn der Bausparvertrag aus b) zuteilungsreif ist
Was hat die Bausparkasse mit der Bank zu tun ? Ok, der Vertrag ist abgetreten, aber sonst besteht kein Bezug.
Problem sicherlich das Darlehen, das von der Bausparkasse direkt zwischenfinanziert wird.
Wenn das Bauspardarlehen bei der entsprechenden Bewertungsziffer und bei einer Mindestansparrate von 25 % zuteilungsreif ist, sollte es möglich sein, das Bauspardarlehen zu erhalten ?
Und dies kann man dann doch "umgehend" komplett tilgen ?
Wann macht ein Forwarddarlehen Sinn. Aktuell zu zahlender Zins 4,75 bzw 4,5 %.