Wohnriester: Entnahme in 2014

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  1. Avatar von stud_thomas
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    Standard Wohnriester: Entnahme in 2014

    Guten Tag,

    meine Frau und ich haben bei der BHW als auch bei Schwäbisch Hall jeweils einen Wohnriester-BSV vor ein paar Jahren abgeschlossen (==> Guthaben jeweils ca. 15 T€). Wie ich den Medien entnehmen konnte, kann ab dem 01.01.2014 Geld aus den BSV für die (Sonder-)Tilgung entnommen werden (==> Altersvorsorge Verbesserungsgesetz).

    Wir haben in 2009 ein EFH (selbstbewohnt) gebaut und wollen diese Immobilie so schnell wie möglich abzahlen und in diesem Zusammenhang würden wir gerne eine Sondertilgung tätigen. Hierzu haben wir uns vorgestellt, dass wir einen "Teilbetrag" aus einem der beiden BSV entnehmen.

    Wir haben daraufhin Kontakt mit den Bausparkassen bzw. mit den zuständigen Finanzberater aufgenommen und wir waren ehrlich gesagt sehr erstaunt, wie wenig Kompetenz ausgestrahlt wurde. Beide Finanzberater wussten nicht einmal von dieser (gesetzlichen) Neuregelung und haben daraufhin die jeweilige Zentrale angerufen.

    Etwas schwammig wurde uns dann mitgeteilt, dass wir dann den BSV kündigen müssen. Aber genau dies wollen wir eigentlich nicht machen, d.h. wir wollen nur einen Teilbetrag (ca. 50% des Guthabens) auszahlen lassen und auch weiterhin Einzahlungen vornehmen, da wir einerseits weiterhin Geld ansparen wollen und andererseits die Riester-Zulagen sowie die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen wollen.

    Generelle Frage:
    Kann die Bausparkasse tatsächlich darauf bestehen, dass der Vertrag gekündigt wird (==> 100%-Auszahlung)?

    Wie können wir hier am besten vorgehen?

    Vielen Dank für den einen oder anderen Tipp!

    Gruß
    Thomas

    PS: Zusatzfrage: Kann die neue "Entnahmemöglichkeit" auch für die laufenden Tilgungszahlungen verwendet werden, d.h. wir würden den Tilgungssatz ("normales" Bankdarlehen) von 5% auf 10% erhöhen?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Hallo, da ich unter anderem auch viele Jahre in einer Bausparkasse gearbeitet habe antworte ich wie folgt sinngemäß.
    Im Gegensatz zu einem Tagesgeld Sparkonto kann man von einem Bausparvertrag nicht einfach "abheben".
    Das Guthaben kann man tatsächlich aus dem Bausparvertrag verwenden.Jedoch das technische Umsetzen innerhalb der Bausparkasse ist so eine Sache.
    Bislang konnte man nur an das Bausparguthaben herankommen durch Teilung, unproportionale Teilung der Bausparsumme oder komplette Kündigung des ganzen Vertrages. Komplette Kündigung ist natürlich nicht sinnvoll, sondern wenn, dann nur Teilkündigung der Bausparsumme.
    Beispiel EUR 100.000 Bausparsumme mit EUR 7.000 Guthaben. EUR 5.000 wollen Sie als Sondertilgung verwenden. Dann kann man von den EUR 100.000 Bausparsumme diesen unproportional kündigen in EUR 95.000 und EUR 5.000 Bausparsumme. In den Bausparvertrag mit EUR 95.000 kommen EUR 2.000 Guthaben. In den Bausparvertrag mit EUR 5.000 kommen EUR 5.000. Dieser Vertrag wird durch die Teilung eine neue Bausparnummer bekommen und wird aufgelöst. Der Teil EUR 95.000 behalt die alte Bausparnummer.
    So sollte es in Ihrem Wunsch entsprechend gehen und da sollte man auch nicht viel Abschlussgebühr - bei EUR 5.000 Bausparsumme - verlieren.

  3. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo, da ich unter anderem auch viele Jahre in einer Bausparkasse gearbeitet habe antworte ich wie folgt sinngemäß.
    Im Gegensatz zu einem Tagesgeld Sparkonto kann man von einem Bausparvertrag nicht einfach "abheben".
    Das Guthaben kann man tatsächlich aus dem Bausparvertrag verwenden.Jedoch das technische Umsetzen innerhalb der Bausparkasse ist so eine Sache.
    Bislang konnte man nur an das Bausparguthaben herankommen durch Teilung, unproportionale Teilung der Bausparsumme oder komplette Kündigung des ganzen Vertrages. Komplette Kündigung ist natürlich nicht sinnvoll, sondern wenn, dann nur Teilkündigung der Bausparsumme.
    Beispiel EUR 100.000 Bausparsumme mit EUR 7.000 Guthaben. EUR 5.000 wollen Sie als Sondertilgung verwenden. Dann kann man von den EUR 100.000 Bausparsumme diesen unproportional kündigen in EUR 95.000 und EUR 5.000 Bausparsumme. In den Bausparvertrag mit EUR 95.000 kommen EUR 2.000 Guthaben. In den Bausparvertrag mit EUR 5.000 kommen EUR 5.000. Dieser Vertrag wird durch die Teilung eine neue Bausparnummer bekommen und wird aufgelöst. Der Teil EUR 95.000 behalt die alte Bausparnummer.
    So sollte es in Ihrem Wunsch entsprechend gehen und da sollte man auch nicht viel Abschlussgebühr - bei EUR 5.000 Bausparsumme - verlieren.

    Das ist vollkommen richtig und kann auch bei normalen Bausparverträgen angewendet werden. Jedoch nicht bei Wohn Riester Bausparverträgen, da die diese Verträge nicht teilbar sind, sondern nur reduzierbar.

    Somit müßte hier in diesem Falle wirklich gekündigt werden, dass wäre aber wahrscheinlich nicht sinnvoll. Sinnvoll wäre eine Ansteuerung zum Zinsablauf mit einer offiziellen Zuteilung.

  4. Avatar von stud_thomas
    stud_thomas ist offline
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Super, vielen Dank für die Antworten!

    Ich bin zwar immer noch etwas irritiert, da der Gesetzgeber folgendes schreibt:
    Entnahmemöglichkeiten

    Ab dem 1. Januar 2014 kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Hierzu werden u. a. die förderunschädlichen Entnahmemöglichkeiten erweitert. So kann das Altersvorsorgevermögen dann jederzeit für die Umschuldung eines für die Anschaffung oder Herstellung der Wohnimmobilie aufgenommenen Darlehens entnommen werden. Dies war bisher nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zulässig. Eine Entnahme ist ab 2014 ebenso förderunschädlich für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus der eigenen Wohnung möglich. Dies ermöglicht es dem Anleger, seine selbst genutzte Wohnimmobilie altersgerecht umzubauen.
    Entnahmebeträge

    Zu weniger Bürokratie führt auch der Wegfall der prozentualen Grenzen bei den Kapitalentnahmen. Bisher darf das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen förderunschädlich in Höhe von bis zu 75 % oder zu 100 % für die Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung entnommen werden. Die prozentualen Grenzen führten zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. So musste die Zulagenstelle beim Anbieter die Höhe des Altersvorsorgevermögens erfragen, um einen zutreffenden Entnahmebescheid erstellen zu können. Änderte sich die Höhe des Altersvorsorgevermögens (z. B. wegen eventueller Zinsgutschriften) zwischen dieser Auskunft und der Bescheiderteilung, war eine erneute Kommunikation zwischen Anbieter und Zulagenstelle erforderlich.
    Diese Schwierigkeiten werden zukünftig vermieden. Der Anleger kann – wie bisher – zwischen der teilweisen und vollständigen Kapitalentnahme wählen. Entscheidet er sich, nur einen Teil des geförderten Altersvorsorgevermögens für die selbst genutzten Immobilie einzusetzen, dann muss er mindestens 3 000 € auf dem Vertrag belassen. Der Rest kann entnommen werden.


    (Quelle: Bundesfinanzministerium)
    Warum "muss" dann der Wohnriester-BSV nach Ansicht der Bausparkassen gekündigt werden, wenn jederzeit Entnahmemöglichkeiten möglich sein sollen und warum hat keiner der Finanzberater die Möglichkeit einer Reduzierung genannt???

    ___

    Momentane Situation:

    Meine Frau hat einen BSV mit einer Bausparsumme von 30.000,- € abgeschlossen (Schwäbisch Hall, Fuchs Wohnrente). Das momentane Guthaben beträgt ca. 14.000,- €. Die Zuteilung soll in "etwa" zwei Jahren erfolgen:

    - könnte hier eine "Reduzierung" der Bausparsumme dazu führen, dass das Guthaben noch in 2014 ausbezahlt wird?

    ____

    Ich habe den BSV mit einer Bausparsumme von 40.000,- € bei der BHW abgeschlossen (Fördermaxx). Das momentane Guthaben beträgt ebenfalls ca. 14.000,- € und die Zuteilung würde rein theoretisch (steht zumindest auf dem Onlinekonto) in Q3/2017 erfolgen ("bei vereinbarter Sparleistung" von 120,- €, wobei ich schon immer monatlich 200,- € einbezahlt habe - also vielleicht etwas früher).

    - könnte auch hier ggf. eine Reduzierung der Bausparsumme dazu führen, dass das Guthaben noch in 2014 ausbezahlt wird?

    ==> Ziel soll es sein, dass wir zumindest aus einem BSV das Kapital für die Sondertilgung (in 2014) aufbringen können.
    ____

    Künftige Handhabung:

    Sofern ein BSV reduziert bzw. gekündigt wird und wir dennoch die Zulagen (also 154,- €) sowie die steuerrechtlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, so stellt sich natürlich die Frage, wie wir am "geschicktesten" vorgehen sollen?!

    Wäre etwa der Abschluss eines "Mini-BSV" über 5.000,- € bis 8.000,- € sinnvoll, wenn wir wieder in 2016 Sondertilgungen leisten wollen?
    (==> die jährliche Einzahlung würde definitiv über der Schwelle von 2.100,- € liegen).

    Welche Bausparkasse bietet überhaupt BSV an, welche in ca. zwei Jahren zuteilungsreif sind (==> das Darlehen würden wir ja nicht in Anspruch nehmen und insofern ist auch der Darlehenszin nicht wirklich von Bedeutung)?

    Gibt es ggf. eine andere Alternative?

    Besten Gruß

  5. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Meine Frau hat einen BSV mit einer Bausparsumme von 30.000,- € abgeschlossen (Schwäbisch Hall, Fuchs Wohnrente). Das momentane Guthaben beträgt ca. 14.000,- €. Die Zuteilung soll in "etwa" zwei Jahren erfolgen:

    - könnte hier eine "Reduzierung" der Bausparsumme dazu führen, dass das Guthaben noch in 2014 ausbezahlt wird?

    ja, indem Sie z.B. die Bausparsumme auf 15.000 Euro reduzieren, so müßte der Vertrag zum 01.05. auf ihrem Konto sein.
    Ich habe den BSV mit einer Bausparsumme von 40.000,- € bei der BHW abgeschlossen (Fördermaxx). Das momentane Guthaben beträgt ebenfalls ca. 14.000,- € und die Zuteilung würde rein theoretisch (steht zumindest auf dem Onlinekonto) in Q3/2017 erfolgen ("bei vereinbarter Sparleistung" von 120,- €, wobei ich schon immer monatlich 200,- € einbezahlt habe - also vielleicht etwas früher).

    - könnte auch hier ggf. eine Reduzierung der Bausparsumme dazu führen, dass das Guthaben noch in 2014 ausbezahlt wird?

    Hier ist das gleiche Spiel, allerdings hat die BHW Quartalsstichtage für die Zuteilung


    Wäre etwa der Abschluss eines "Mini-BSV" über 5.000,- € bis 8.000,- € sinnvoll, wenn wir wieder in 2016 Sondertilgungen leisten wollen?
    (==> die jährliche Einzahlung würde definitiv über der Schwelle von 2.100,- € liegen).

    Welche Bausparkasse bietet überhaupt BSV an, welche in ca. zwei Jahren zuteilungsreif sind (==> das Darlehen würden wir ja nicht in Anspruch nehmen und insofern ist auch der Darlehenszin nicht wirklich von Bedeutung)?

    Gibt es ggf. eine andere Alternative?

    Ich kann ihre Strategie der Sonderzahlungen nicht ganz folgen, dass ist matheamatischer Nonsens. Sie zahlen jedesmal eine Abschlussgebühr und ziehen alle paar Jahre den Zuteilungsjoker, indem Sie die Bausparsumme reduzieren. Das macht keinen Sinn, da sollten Sie lieber einen Banksparplan abschließen.

    Sie sollten Strategien entwickeln um beim Zinsablauf einen Switch zu erzeugen.

    - best case im Rendite Bereich ist zur Zeit noch bis zum 31.01. (da endet leider der Tarif) einen Guthabenszins von 2,5%. Mit Förderung und Steuervergünstigung kommen Sie so auf ca. 7-8% Rendite. Hacken ist dabei, dass Sie min. 7 Jahre max. 10 Jahre Zeit mitbringen müssen.

    - empfehlen würde ich Ihnen aber einen Tarif zu wählen, der ca. 20% (mit Zulagen gerechnet) Anspargrad hat, so dass Sie max. das Bauspardarlehen hedgen können. Das bringt ernorm viel Sicherheit für ihre Anschlussfinanzierung.

  6. Avatar von stud_thomas
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Hört sich ja schon mal gut an!


    Zitat Zitat von C. Andreas
    Ich kann ihre Strategie der Sonderzahlungen nicht ganz folgen, dass ist matheamatischer Nonsens. Sie zahlen jedesmal eine Abschlussgebühr und ziehen alle paar Jahre den Zuteilungsjoker, indem Sie die Bausparsumme reduzieren. Das macht keinen Sinn, da sollten Sie lieber einen Banksparplan abschließen.

    Prinzipiell wollen wir nahezu unsere kompletten Schulden innerhalb der 10-jährigen Zinsbindungsfrist begleichen und daher schauen wir nach Möglichkeiten, wie wir möglichst einfach jedes Jahr die Sondertilgungen "leisten" sowie ggf. den Tilgungssatz auf 10% hoch setzen können...

    Grundgedanke eines (neuen) Mini-BSV bspw. i.H.v. 6.000,- € - bezogen auf meine Person:
    - BSV soll möglichst bis Ende 2016 zuteiliungsreif sein (==> keine Reduzierung des BSV)
    - Abschlusskosten betragen 60,- € (1%)
    - jährliche Einzahlungen: mind. 1.946,- €
    - Riester-Zulage: 154,- € / Jahr
    - (zusätzlicher) steuerlicher Vorteil (unabhängig der nachgelagerten Versteuerung) ca. 768,- € je Jahr

    Folglich wäre der BSV relativ hoch (bezogen auf die sehr niedrige Bausparsumme) bespart und mit Auszahlung des Guthabens könnte problemlos die nächste Sondertilgung erfolgen und die entsprechenden Zulagen&steuerlichen Vorteile hätten wir in Anspruch genommen.

    Ich stelle mir das prinzipiell einfach vor, aber es kann auch sein, dass ich mich völlig auf dem Holzweg befinde?!

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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Ja das geht. Es gibt noch eine Bausparkasse am Markt mit einer Mindestbausparsumme von 3.000 Euro und einem Guthabenssatz von 1,4%.

  8. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Ja das geht. Es gibt noch eine Bausparkasse am Markt mit einer Mindestbausparsumme von 3.000 Euro und einem Guthabenssatz von 1,4%.
    Unverständlich,warum das Kind nicht gleich bei seinem Namen genannt wird:Es handelt sich um den Tarif "Easy Finanz Riester" der Alte Leipziger Bausparkasse,siehe Anhang.
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    ....weil ich im Forum keine Erklärungen oder Empfehlungen einer Bausparkasse beim Namen nehme.

  10. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Macht Sinn.Warum Informationen mit Anderen teilen,wenn man die Gratiswerbung für die eigene Homepage gleich mitliefern kann...

  11. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Macht Sinn.Warum Informationen mit Anderen teilen,wenn man die Gratiswerbung für die eigene Homepage gleich mitliefern kann...
    Ihren Sarkasmus in Ehren. Ich habe schon mal einen "freundlichen Brief" erhalten, weil ich im Finanzforum eine Tarifempfehlung abgegeben habe. Deshalb nenne ich das Kind nicht mehr beim Namen.

    Im übrigen steht auf dem Tarifdatenblatt der Alten Leipziger "Geschäftspartner Info" drauf.

  12. Avatar von vonAlaska
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Hallo,
    ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe am 1.1.2014 bei der ZfA eine Kapitalentnahme aus meinem klassischen Riester-Vertrag beantragt. Der Betrag soll für eine meiner jährl. vereinbarten Sondertilgungen verwendet werden. In 1 oder 2 Jahren möchte ich den Betrag (nur 5.000 Euro) in meinen Riester-Vertrag, der ganz normal weiter bespart wird, wieder zurückführen.
    Leider kann mir niemand sagen, ob ich denn nun eine Haltefrist bis zum 85. Lj. habe, wenn ich das entnommene Kapital noch während der Einzahlphase wieder in meinen Altersvorsorgevertrag zurückführe.

  13. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline

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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    ZfA was o. wer ist das denn ? Kann man denn auch aus einen Fondsgebundenen Riester Vertrag Geld entnehmen und sein Häuschen damit bezahlen.
    Geht das jetzt so einfach. Mein Vertrag ist schon was älter so von 2006 ?

  14. Avatar von vonAlaska
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Die Zfa ist die Zulagenstelle. Ab dem 1. Januar 2014 können Zulagenberechtigte ihr Riester-Kapital aus jedem Vertrag (nicht nur Wohn-Riester) jederzeit entnehmen, ohne auf die staatliche Förderung verzichten zu müssen. Das Ersparte kann dann zum Beispiel für den Hauskauf, für den Schuldenabbau und für Sondertilgungen der selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Bedingung ist, dass mindestens 3.000 Euro entnommen werden und auch mindestens 3.000 Euro im Vertrag stehen bleiben. Nirgendwo steht, dass dies für ältere Immobilien nicht gilt - also man sieht kein Datum mehr wie seither.
    Das Problem ist: ich binde mich wegen 5.000 Euro, die ich einmalig für eine Sondertilgung entnehme, bestimmt nicht 20 Jahre an meine Immobilie. 215.000 Euro habe ich nämlich ohne Riester finanziert! Aber wie gesagt - es kennt sich noch niemand damit aus.

  15. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Damit die Entnahme aus dem Riesterprodukt klappt muss auch das Bankdarlehen entsprechend konzipiert sein. Es gibt auch Direkttilgungsdarlehen wo man die Zulagen sofort als Sondertilgung einfließen lassen kann.

  16. Avatar von speaker2013
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    Standard AW: Wohnriester: Entnahme in 2014

    Hallo zusammen,

    wie die Anbieter die jeweiligen Summen auszahlen, kann man der Police entnehmen. Ein Bausparvertrag hat eine begrenze Laufzeit. Will der Verbrauch sie in Anspruch nehmen, kann (nicht muss) der Vertrag aufgelöst werden.

    Es ist verständlich, dass der Nutzer die Kredite schnell bezahlen möchte. Jedoch ohne Eigenkapital, wird es sehr schwierig. Auch die Stiftung Warentest kam zu diesem Urteil. Die Wohn-Riester erleichtert den Weg zum eigenen Immobilie, aber er ersetzt nicht komplett den Kredit.

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