Hallo,
ich kenn mich leider im Finanzwesen nicht all zu gut aus und hab' da mal eine wichtige Frage. Mal angenommen ein Großvater will seinen drei Enkeln (alle noch minderjährig) einen bestimmten Geldbetrag zu ihren 18. Geburtstagen schenken. Er will dies jetzt schon im voraus planen, damit trotz seines Todes das Geld bei seinen Enkeln ankommt. Auch ist es ihm wichtig, dass die Eltern der Enkel keinen Zugriff auf das Geld haben. Wie sollte der Großvater jetzt am besten handeln?
Ich hoffe, dass ihr mein Problem verstanden habt.
Ein schönes Restwochenende und vielen Dank im Voraus
Ich denke am einfachsten ist es, wenn er als Bevollmächtigter im Namen der Kinder ein Konto bei einer Bank aufmacht und das Geld dort hinterlegt. Wenn die Kinder dann volljährig werden, bekommen Sie Zugriff auf das Konto. Da kann man auch mal den Kundenbetreuer in der Bank fragen, ich denke so etwas kommt öfters vor.
so wie Du das beschreibst, geht das nicht. Der Opa kann für seine Enkel keine Konten anlegen. Hier wird die Unterschrift der Erziehungsberechtigten (==> Eltern) benötigt, sofern die Enkel noch minderjährig sind. Daraus folgt, dass der Opa mit den Eltern über diese Geldanlagen reden müsste, was er meiner Einschätzung nach aber nicht machen möchte.
Der Opa kann auf seinen Namen drei Konten anlegen und für diese eine "Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall" vereinbaren. Das ist sicher der beste Weg, aber auch hier gibt es einige rechtliche "Klippen" zu umschiffen. Deshalb meine Empfehlung an Yoshinator: Lass Dich von einer Bank oder Sparkasse kostenfrei beraten!
Ich würde mich auch einfach vor Ort direkt beraten lassen. Soweit ich weiß, haben meine Eltern damals ihre Unterschrift dazu gegeben. Ich denke auch, dass es mit einer Bevollmächtigung möglich ist, genau festzulegen, wer an das Geld darf und wer nicht.
also Konten für Minderjährige anzulegen können nur die Erziehungsberechtigten.
Darüber hinaus kann man aber angeben, dass die "Kinder" erst ab einem gewissen Alter über diesen Betrag verfügen können... Auch die Eltern haben vor diesem Datum keinen Zugriff darauf.... danach aber auch nicht, falls die "Kinder" zu dem Datum bereits über 18 Jahre alt sind.
So etwas ist ganz normal z.B. für den Führerschein und stellt gar kein Problem da.
Ich finde es immer gut, das Kinder über solche Konten verfügen. Wir planen auch für unseren Kleinen einen bestimmten Betrag zu Seite zu legen und auf ein Sparbuch zu legen.