Teure Finanzierung?

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  1. Avatar von Stelfox
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    Standard Teure Finanzierung?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    gerne hätte ich eure Meinung zu folgenden Sachverhalt:

    09/2008 habe ich zusammen mit meinen Eltern und meiner Schwester ein MFH für 450.000 € erworben. Zur Finanzierung der Summe wurde ein Darlehen über 370.000 € aufgenommen - mein Anteil wurde dabei wie folgt finanziert:

    Bausparsumme: 120.000 €
    Sparzinssatz: 1%
    Sparbetrag: 2.460 € p. a. (205 € p. m.)
    Mindestsparguthaben: 39.600 € (33%) - Stand 12/2013: 14.115 €
    Darlehenszinssatz: 5,15% (fest bis 07.10.2023 - "Verzinsung zu variablen Konditionen zu dem dann gültigen Zinssatz für variable Zinsen")
    Zinsen: 6.180 € p. a. (515 € p. m)

    Meine momentane Finanzsituation sieht wie folgt aus:
    Einkommen: 56.000 € Jahresbrutto + ca. 7.000 € Bonus + Firmenauto
    Cash: ca. 20.000 € Tagesgeld + ca. 10.000 € Liquiditätspuffer
    Minimale Lebenshaltungskosten, da ich unter der Woche kaum Zuhause bin und für den Rest (Kommunikation, Essen) die Firma aufkommt.
    Alter: 28

    - Gibt es eine Möglichkeit den momentan sehr hohen Darlehenszinssatz zu reduzieren?
    - Sollte ich schnellstmöglich das Mindestsparguthaben aufbringen und dann mit der Bank das Darlehen neu verhandeln? Welche Konditionen sind denkbar (Zinssatz, Zinsbindung, Sonstiges)?
    - Das MFH wurde partiell renoviert und meine ETW darin ist in sehr guten Zustand sowie fast vollständig neu eingerichtet. Außerdem befindet sich die Immobilie in guter Lage und wir haben eine zusätzliche Sicherheit in Form eines Mieters - diese Faktoren dürften mittlerweile zinssenkend auf die Bank wirken oder?
    - Welche Empfehlung / Strategie könnt ihr mir für die oben beschriebene Ausgangssituation geben?

    Liebe Grüße,
    Stelfox

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Teure Finanzierung?

    Hier sollten Sie persönlich einen Finanzberater aufsuchen.
    Denn die Frage ist erstmal wie es im Grundbuch aussieht.
    Ihr und Schwester Anteil in einem Grundbuch oder pro Wohneinheit aufgeteilt?
    Hat Ihre Schwester gleiche Bank wie Sie auch gewählt?

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Teure Finanzierung?

    Innerhalb der Zinsfestschreibung können Veränderungen ohne Weiteres nicht vorgenommen werden.

    Schauen sie sich die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages an und lassen prüfen, in wie weit die Frist der Widerrufsbelehrung nie begonnen hat.

    Wie Bankkaufmann schon beschrieben hat, wäre anhand der Eigentumsverhältnisse und Aufteilung der jeweiligen Darlehen zudem zu prüfen, in wie weit sie alleine überhaupt was umgestalten können.

  4. Avatar von Stelfox
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    Standard AW: Teure Finanzierung?

    Hallo,

    das MFH wurde lt. Grundbuch wie folgt aufgeteilt:

    1/4 Vater
    1/4 Mutter
    1/4 Schwester

    ... und das letzte 1/4 geht an meine Wenigkeit. Bei den Darlehen sieht es dagegen so aus:

    120.000 EUR Schwester
    120.000 EUR meine Wenigkeit
    130.000 EUR Eltern

    wir sind alle gemeinsam bei einer Bank (Sparda Bank München).

    Welchen Hebel hätte ich in Form der Widerrufsbelehrung?

    ... und was wäre zu tun, wenn mein Mindestsparguthaben erreicht ist?

    Danke & schöne Grüße,
    Stelfox

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Teure Finanzierung?

    Ich unterstelle mal dass es ein Grundbuch gibt und keine aufgeteilten Wohnungen mit Teilungserklärung.
    Dann stellt sich eigentlich nur die Frage:
    Es ist nur eine Umschuldung aller Darlehen möglich wenn diese das Ende der Zinsfestschreibung erreicht haben oder das Stadium Mindestsparguthaben damit es ein Bauspardarlehen gibt.
    Ansonsten bringt es nur etwas zu prüfen mit der Widerrufserklärung wenn man alle Darlehensverträge anschauen kann. Einzelne bringen da nichts.
    Entweder alles umschulden oder nichts.
    Denn eine neue Bank geht nicht in den zweiten Rang.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Teure Finanzierung?

    Hallo Stelfox,

    wenn die Widerrufsbelehrungen - wie vom Bundesgerichtshof 2012 in einer konkreten Klage geurteilt - Fehler beinhalten und das tun die meisten Verträge aus dem Zeitraum 2002-2008, hat der Lauf der Widerrufsfrist nie begonnen, somit kann das Darlehen noch Jahre danach widrrufen werden und zu neuen Berdingungen und Konditionen abglöst werden.

    Ob dies der Fall ist kann man von einem Fachanwalt oder der Verbraucherzentrale geprüft werden, letztere sagen dir aber nur, ob das der Fall ist. Ein Fachanwalt jedoch vertritt deine Interessen gegenüber der Bank dann im Fall dass es zutrifft. Dies wiederum erhöht die Chance, dass deinem Widerruf schnell entsprochen werden kann.

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