Kennt jemand eine Basis-Rente wo der Makler/Vertreter auf die Provision verzichtet und ein Honorar bekommt? Und woher weiss ich ,das der Vertreter nicht doppelt abkassiert?
Bekommt der unabhängige Vermittler immer die gleiche Höhe an Provision, egal welche Rente er vermittelt? Oder variiert das von Versicherung zu Versicherung?
Macht es für den Vermittler einen Unterschied ob er den Vertrag noch im Dezember schreibt, oder vielleicht erst im Januar/Februar?
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#2
Peter Wolnitza
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Peter Wolnitza
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AW: Fragen über Vermittler und Abschlüsse...
Zitat von Sonicx
Hallo,
ich hab ein paar Fragen.
Kennt jemand eine Basis-Rente wo der Makler/Vertreter auf die Provision verzichtet und ein Honorar bekommt?
Ja, die kenne ich
Und woher weiss ich ,das der Vertreter nicht doppelt abkassiert?
Bei einem richtigen "Netto-Tarif" (=kalkuliert ohne Abschlusskosten) gibt es keine Vergütung von seiten der Gesellschaft.
Bekommt der unabhängige Vermittler immer die gleiche Höhe an Provision, egal welche Rente er vermittelt? Oder variiert das von Versicherung zu Versicherung?
Nein, das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
Macht es für den Vermittler einen Unterschied ob er den Vertrag noch im Dezember schreibt, oder vielleicht erst im Januar/Februar?
Ja, die Entlohnung der geleisteten Arbeit erfolgt 2-3 Monate später.
Ansonsten egal - mal abgesehen von irgendwelchen Bonifikationen beim erreichen bestimmter Ziele
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#3
Matthew Pryor
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Matthew Pryor
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AW: Fragen über Vermittler und Abschlüsse...
Macht es für den Vermittler einen Unterschied ob er den Vertrag noch im Dezember schreibt, oder vielleicht erst im Januar/Februar?
Ja,das macht schon einen,wenn auch marginalen Unterschied.Die Vergütung errechnet sich aus der "Bewertungssumme".Je länger die Vertragslaufzeit,umso höher sind die absolut eingezahlten Beiträge,an denen sich die Vergütung des Vermittlers orientiert.Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
360 Monate Laufzeit*100€ monatlicher Beitrag=36000€ Bewertungssumme.Wird der Vertrag nun x Monate später gezeichnet,fällt diese Summe bei ansonsten gleichem Ablaufdatum entsprechend geringer aus.
Die Frage,ob Versicherungsvermittler Privatpersonen gegen gesondertes Honorar beraten dürfen,ist etwas "kribbelig" und noch längst nicht abschließend geklärt.Daher ist die Bezeichnung "Honorarberater" im engeren Sinne von meinem Standpunkt aus auch mit Vorsicht zu genießen.