Meine Frau (Ukrainerin) und ich sind seit letztem Jahr verheiratet.
Wir haben beide einen Riester-Vertrag.
Ich bin als AN unmittelbar förderfähig und meine Frau über mich mittelbar förderfähig.
Seit diesem Monat ist ihre Tochter auch in Deutschland und meine Frau bekommt auch schon das Kindergeld.
Nun sitze ich am Jahresende und möchte eine Sonderzahlung machen um den maximalen Sonderausgabenabzug zu nutzen.
Folgendes Problem:
Ich habe hier unterschiedliche Aussagen erhalten.
Von der Versicherung:
Eine Beantragung der Kinderzulage für den Vertrag meiner Frau ist nicht möglich, da meine Frau selbst nur über mich mittelbar förderfähig ist und ich mit dem Kind nicht verwandt bin.
Von der Zulagenstelle:
Meine Frau hat auch als mittelbar förderfähige Person Anspruch auf die Kinderzulage.
Des Weiteren soll sogar die Kinderzulage (ich erinnere - ich habe keinerlei Verwandschaftsverhältnisse zu dem Kind) auf meinen Vertrag anrechenbar sein.
Diese 2 Aussagen ergeben jetzt für mich natürlich 2 vollkommen unterschiedliche Werte.
Dazu muss ich sagen, dass sich die Dame bei der Zulagenstelle nicht 100%ig sicher war und mir einen Rückruf angeboten hat. Aber halt erst nächste Woche.
Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht.
Gibt ja mittlerweile viele Patchwork Familien in Deutschland.
Spannende Frage.Ich schließe mich der Argumentation des Versicherers an,da es sich nicht um das leibliche Kind des Mannes handelt.Das Altersvermögensgesetz spricht von "Eltern",was nach allgemeiner Rechtsauffassung eine "gemeinsame" Geburt oder aber eine Adoption bedeutet.
im vorliegenden Fall kann die Kinderzulage nur auf den Vertrag der Mutter fließen. Der Stiefvater ist nicht der leibliche Vater, deshalb ist entscheidend, wer das Kindergeld erhält. Auch ein Verzicht der Mutter zugunsten des Stiefvaters ist nicht möglich.
Stimmt, im vorliegend Fall müsste der Kindergeldanspruch auf den Stiefvater übertragen werden damit die Kinderzulage auch seinen Riestervertrag fließen kann.