ich bin im Moment ziemlich am verzweifeln wem ich denn jetzt trauen bzw. glauben soll.
Ich bin seit Oktober mit der Uni fertig und habe am 1.12.13 angefangen zu arbeiten. Nun suche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie so ziemlich jeder technische Student wurde ich von MLP angesprochen.
Eine Beratung kann ja nicht schaden dachte ich mir. Ich habe von MLP ein Angebot für eine "Fondsgebundene Basisrente mit Beitragsgarantie (FR75) und mit Relax 50 mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung". Da ich etwas skeptisch gegenüber Versicherungsmaklern/vertretern bin habe ich mir noch ein Angebot von der SV-Versicherung und R+V machen lassen.
In meinen Augen war jedoch das Angebot von der MLP das Beste, sodass ich gestern (10.12.13) unterschrieb und mir die nächsten Tage dann die ganzen Vertragsunterlagen zugeschickt werden. Anschließend besitze ich noch 30 Tage Widerrufsrecht.
Ich habe heute mit einem Kollegen über das Thema gesprochen und er hat mich vor MLP gewarnt und ich zweifle jetzt wieder an meiner Entscheidung.
Jetzt mal unabhängig davon ob MLP jetzt gut oder schlecht ist würde mich mal interessieren, ob dieses Angebot für mich passt oder nicht.
Eckdaten des Vertrages:
Versicherer: Alte Leipziger
Art: Fondsgebundene Basisrente mit Beitragsgarantie (FR75) und mit Relax50, mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BZ21)
Leistungen bei Rentenbeginn.
monatliche Altersrente pro 10.000,- Vertragsguthaben
garantierter Rentenfaktor 23,90€
aktueller Rentenfaktor 28,70€
monatliche Altersrente im 1. Rentenbezugsjahr
garantierte monatliche Altersrente 68,02€
gesamte monatliche Altersrente 250,84€ (Annahme 6% Wertentwicklung der Fonds)
garantierte Rentensteigerung pro Jahr 1%
Leistungen im Todesfall.
vor Rentenbeginn:
Auszahlung des gesamten Vertragsguthaben in Form einer Rente an Hinterbliebene
nach Rentenbeginn:
während der Rentengarantiezeit: Auszahlung einer Todesfallleistung des Barwertes der bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausstehenden Altersrenten
nach der Rentengarantizeit: keine Leistung
Leistungen bei Berufsunfähigkeit.
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherten werden ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50% folgende Leistungen gewährt.
garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente: 1250,-
garantierte jährliche Rentensteigerung 2%
Beitrag.
Im ersten Jahr habe ich einen reduzierten Beitrag von 38€ aber den vergessen wir mal denn die meisten Jahre bezahle ich ja den normalen Beitrag.
also...
Rentenversicherung: 47,83€ zu zahlender Beitrag 47,83€
Berufsunfähigkeits-Zusatzv. 79,71€ zu zahlender Beitrag 59,03€
Gesamt 127,54€ zu zahlender Beitrag 106,86€
in dem Beitrag für die BUZ ist noch eine Beitragsbefreiung enthalten, sodass Beitrag für Rentenversicherung + Beitrag für Beitragsbefreiung knapp über der Hälfte des gesamten (zu zahlenden) Beitrags liegt.
Dadurch kann ich angeblich seit 2005 den gesamten Beitrag steuerlich gelten machen und zwar mit dem entsprechenden Grenzsteuersatz bzw. knapp drunter.
Kosten:
Für den Abschluss und Vertrieb der Versicherung fallen insgesamt 2473,54€ an.
Davon werden für die Zusatzversicherung zu Versicherungsbeginn einmalig 1580,14€ fällig. Die restlichen - für die Rentenversicherung - anfallenden Kosten werden über die ersten 6 Jahre ab Vertragsbegin verteilt.
Die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind bereits in den Beitrag einkalkuliert.
Übrige einkalkulierte Kosten:
...................... jährlicher Beitragsaufwand........... jährliche übrige Kosten
ab 01.12.2013 .. 459,12€ ...................................147,72€
ab 01.12.2014 .. 1530,48€ .................................227,04€
Vor Rentenbeginn fallen zusätzliche jährliche Kosten von 5,04€ bzw. ab dem 26. Jahr von 2,52€ pro 1000€ Vertragsguthaben an.
Nach Rentenbeginn betragen die Kosten jährlich 1,50€ pro 100€ jährliche Rente.
Für Erhöhungen im Rahmen einer Dynamik fallen neue Abschlus- und Vertriebskosten an und die übrigen Kosten erhöhen sich entsprechend.
Ist das normal? Kommt mir ganz schön viel vor.
Dynamik.
Bei den bisherigen Zahlen ist die Dynamik nicht berücksichtigt worden!!
Ich habe eine Dynamik von 10% pro Jahr vereinbart.
Diese kann ich aber jedes Jahr widerrufen und zwar beliebig oft ohne das
der Anspruch auf die Dynamik erlischt und ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Also nicht wie z.B. bei anderen Versicherungen zweimal ablehnen das dritte mal muss man annehmen.
Vertragslaufzeit.
42 Jahre (bis 67)
zu meiner Person.
Berufsgruppe 1++ (akademische Ausbildung, über 90% Bürotätigkeit)
Geboren: januar 1988 (25 Jahre alt)
männlich
keine Kinder
ledig
rk
Ingenieur (Elektortechnik)
Berufseinsteier, Einstiegsgehalt knapp über 50.000€
bei diesem Einkommen dachte ich auch, dass sich der Steuervorteil rechnet.
Außerdem habe ich einen Tinnitus der vermutlich ausgeschlossen wird.
Hoffentlich habe ich nichts vergessen.
Vielen Dank schon mal!!
In den Unterlagen steht, dass der Beitrag für Beitragsbefreiung im Rahmen der BZ21 dem Beitrag der Altersrente zuzurechnen ist. Als Beispiel ist das erste Jahr mit reduziertem Beitrag 32,05€ genannt:
zu zahlender Beitrag
- für die Rentenversicherung ........ 14,35€
- für die Beitragsbefreiung (BZ21) . 1,76€
= Beitrag für die Altersrente ......... 16,11€
zu zahlender Beitrag
- für die Berufsunfähigkeitsrente (BZ21) 15,94€
= Beitrag für die Zusatzversicherung 15,94€
Somit ist der Beitrag für die Altersrente doch mehr als die Hälfte.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass das dann beim vollen
Beitrag genauso ist.
Somit müsste ich doch den Steuervorteil haben oder?
Steuervorteil hin oder her, den Steuernachteil sollte man hier auch nicht aus den Augen lassen. Immerhin hat man die BU Rente dann auch voll zu versteuern. Als selbständige BU ist die Rente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Dieser Umstand wird umso wichtiger, je höher auch die BU Rente ist. Und bei den Rahmendaten halte ich die BU Rente für deutlich zu niedrig angesetzt.
Ich würde eher die Altersvorsorge und die BU Absicherung sauber voneinander trennen, damit man in Zeiten, wo es finanziell nicht so gut aussieht, die Produkte einzeln von einander beitragsfrei stellen kann, ohne gleich den kompletten Versicherungsschutz zu verlieren. Außerdem muss der Anbieter mit einer guten Basisrente nicht auch gleichzeitig der sein, der die passende BU Absicherung anbietet.
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#5
Matthew Pryor
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AW: BU Versicherung + Basisrente von AL
In den Unterlagen steht, dass der Beitrag für Beitragsbefreiung im Rahmen der BZ21 dem Beitrag der Altersrente zuzurechnen ist. Als Beispiel ist das erste Jahr mit reduziertem Beitrag 32,05€ genannt:
So stimmt die Rechnung.Bedenke jedoch bitte,dass du,um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten,unter Umständen auch den Beitrag für die Hauptversicherung nach oben anpassen musst.Und zwar auch dann,wenn die Überschüsse,die für die Beitragsreduzierung der BU verwandt werden,sinken.Dadurch erhöht sich effektiv der Zahlbeitrag.Das muss nicht passieren,sollte aber im Auge behalten werden.
Im Übrigen hast du bei der AL die Möglichkeit,bei einer Kündigung der Hauptversicherung (bei einer Rürup-Rente zwar eigentlich nicht möglich,aber nennen wir das Kind der Einfachkeit halber einmal so),innerhalb einer Frist eine Solo-BU ohne erneute Gesundheitsprüfung zu beantragen.Der Schutz verfällt also nicht,nur weil die Hauptversicherung gekündigt wird.
Allerdings geschieht das zu den dann gültigen Konditionen.Hat die AL also zu diesem Zeitpunkt neue Tarifbedingungen,wirst du dich mit diesen anfreunden müssen.
Die Idee,einen Altersvorsorgevertrag mit einer BU zu koppeln,halte ich generell für gut überlegt.So hast du die Gewissheit,dass auch im Falle einer hoffentlich nie eintretenden Berufsunfähigkeit ein Baustein weiter bedient wird.
Allerdings kaufst du dir mit einer Rürup-Rente ein relativ starres Konstrukt,dass dem der gesetzlichen Rentenversicherung ähnelt.Ich gehe einmal davon aus,dass die Modalitäten der Basisrente von deinem Berater ausführlich angesprochen worden sind.
Generell halte ich die AL im Bereich der BU für einen der guten Anbieter,und auch im Bereich der Rentenversicherung für äußerst solide.ZU hinterfragen wäre,ob du nach Abwägung aller Rahmenbedingungen von dem Konzept der Basisrente an sich überzeugt bist.
Das hier auch genannte Gegenargument,dass eine BU aus einem Koppelvertrag mit einer Basisrente grundsätzlich voll zu versteuern ist,halte ich für fragwürdig.Maßgeblich für den zu versteuernden Anteil ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit.Da es sich bei einem Koppelvertrag um eine Folgerente handelt,gilt dieser Anteil dann auch für die aus diesem Vertrag folgende Altersrente,wenn die BU-Rente bis zum Laufzeitende bezahlt wird.
Ebenfalls wichtig für eine ganzheitliche Betrachtung: Die Bedingungen einer BU-Zusatzversicherung in Kombination mit einer Basisrente sind nicht dieselben,die für eine BU der 3.Schicht Anwendung finden!Du wirst hier auch bei der AL schlechter gestellt.
Das sind aber Punkte,die dir dein Berater auch erklären können und wollen sollte.
Dass ich den Beitrag für die Rentenversicherung evt. erhöhen muss ist mir leider auch schon aufgefallen.
Wie sieht es denn insgesamt aus? Stehen Leistungen und Kosten bzw.
Beiträge in einem ordentlichem Verhältnis?
In welcher Schicht ich wann und wieviel versteuern muss habe ich ganz gut verstanden. In diesem Fall muss ich, abhängig vom Eintrittdatum der BU einen Teil (im Moment 2013 = 66%) der BU-Rente versteuern. Dieser Prozentsatz steigt mit jedem Jahr.
Bei einer SBU muss man nur den Ertragsanteil versteuern. Welcher mit den Jahren abnimmt. Pro Jahr ca. 1% bei 40 Jahren Laufzeit würde ich mit ca. 40% beginnen. Richtig?
Der Grund warum die BU-Versicherung in der Schicht 1 liegt ist, dass ich es bei meinem Einkommen günstiger finde als in Schicht 3. (Steuervorteil)
Ich hatte es auch überlegt in Schicht 2 zu legen. Dies wäre wohl auch gegangen. Aber da sind nur 234€ möglich. Da die BU-Rente noch relativ gering ist, wollte ich sie noch in Zukunft über die Dynamik erhöhen. Dadurch würde ich jedoch schnell an die Grenze von den 234€ stoßen.
Außerdem wollte ich noch eine seperate Altersvorsorge in Schicht 2 machen.
evt. auch noch Riester?
Ist das vlt. zu viel Altersvorsorge? (Rentenversicherung mit BUZ + Rentenversicherung in Schicht 2 evt. Pensionkasse (Arbeitgeber hilft mit ca. 25€ im Monat) + evt. Riester)
Das wären dann ja schon Brutto ca. 500€ für Altersvorsorge + 100€ BU = 600€ im Monat.
Sollte ich lieber die Berufsunfähigkeitsversicherung in die Schicht 2 legen und Altersvorsorge über Riester machen? Da würde ich ebenfalls Steuervorteile (Schicht 2 und Riester) haben und die Sozialversicherungsbeiträge (Schicht 2) sparen.
Macht das alles so Sinn wie ich mir das überlegt habe?
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#7
Matthew Pryor
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AW: BU Versicherung + Basisrente von AL
In welcher Schicht ich wann und wieviel versteuern muss habe ich ganz gut verstanden. In diesem Fall muss ich, abhängig vom Eintrittdatum der BU einen Teil (im Moment 2013 = 66%) der BU-Rente versteuern. Dieser Prozentsatz steigt mit jedem Jahr.
Bei einer SBU muss man nur den Ertragsanteil versteuern. Welcher mit den Jahren abnimmt. Pro Jahr ca. 1% bei 40 Jahren Laufzeit würde ich mit ca. 40% beginnen. Richtig?
Richtig.In der 3.Schicht ist die Restlaufzeit der BU-Rente bei Eintritt des Leistungsfalles der maßgebliche Faktor für die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils.Eine etwas vereinfachte Berechnung soll verdeutlichen,welche Unterschiede hier entstehen können.Die Laufzeit der BU betrage ab heute 30 Jahre,der Leistungsfall tritt 10 Jahre vor dem Laufzeitende ein (2033) und die BU-Rente beträgt 2.000€ monatlich.
Schicht 1(Basisrente):
Jahresrente 24.000€
Zu versteuernder Anteil 93%=22320€
Schicht 3 (SBU):
Jahresrente 24.000€
Zu versteuernder Anteil 12%=2880€
Hierbei müssen dann noch Freibeträge berücksichtigt werden.Im 2. Fall müsstest du aufgrund deines Freibetrages (wohlgemerkt Stand heute!!) keine Steuern abführen,im ersten Fall schon.Die Nettorente wäre also bei einer SBU deutlich höher.Im Umkehrschluss könnte man also die These aufstellen,dass die Rentenhöhe für die 1.Schicht deutlich höher gewählt werden müsste,um nach Steuern das gleiche Rentenniveau zu erreichen.Was wiederum höhere Beiträge sowohl für die BU als auch für die Hauptversicherung bedeutet.Dann aber auch wieder zu einer höheren absoluten steuerlichen Absetzbarkeit führt...
Alternativ könntest du dir auch überlegen,nur eine Beitragsbefereiung bei BU für die Hauptversicherung einzubauen und die reine Risikoabsicherung über die 3.Schicht laufen zu lassen.Diese Entscheidung obliegt natürlich dir.Ich denke aber,dass du verstehst,dass eine derartige Entscheidung nicht über Nacht getroffen werden kann und viele unterschiedliche Überlegungen in die Entscheidungsfindung einfließen müssen.
Ich hatte es auch überlegt in Schicht 2 zu legen. Dies wäre wohl auch gegangen. Aber da sind nur 234€ möglich. Da die BU-Rente noch relativ gering ist, wollte ich sie noch in Zukunft über die Dynamik erhöhen. Dadurch würde ich jedoch schnell an die Grenze von den 234€ stoßen.
Ich denke,an diesem Punkt vermischst du die Dinge.Du meinst betriebliche Altersvorsorge?Auch möglich,sogar als reine Risikoabsicherung.Du kannst jedoch insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen RV steuer- und sozialversicherungsbefreit umwandeln.Zusätzlich noch bis zu 1.800€ jährlich steuerfrei.Dafür bekommst du "mehr BU",als du jemals benötigen wirst...Bedenke aber unter andrem,dass du in diesem Fall nicht der Versicherungsnehmer bist.Die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel überlasse ich deiner Phantasie...Ginge aber wie gesagt grundsätzlich auch.
Ob und wie viel du für das Alter zurücklegen möchtest,ob du alle diese bausteine über Versicherungslösungen abwickelst (mein "Ding" wäre es nicht) und wie du deine Risikoabsicherung (→BU,bedenke bitte auch Krankentagegeld,Pflege- und Unfallfolgen) ist hier schwierig zu beurteilen.Das Beste,was du machen kannst,ist intensive Recherche und ein oder besser mehrere Gespräche mit kompetenten Vermittlern.
Als erste bedanke ich mich nochmal für deine hilfreichen Hinweise!
Zitat von Matthew Pryor
Alternativ könntest du dir auch überlegen,nur eine Beitragsbefereiung bei BU für die Hauptversicherung einzubauen und die reine Risikoabsicherung über die 3.Schicht laufen zu lassen.
Ja das hatte ich mir auch überlegt. Aber dann kann ich den Beitrag für die BU nicht mehr von der Steuer absetzen.
Zitat von Matthew Pryor
Bedenke aber unter andrem,dass du in diesem Fall nicht der Versicherungsnehmer bist.Die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel überlasse ich deiner Phantasie...Ginge aber wie gesagt grundsätzlich auch.
Ich dachte Direktversicherungen müssen die Arbeitgeber übernehmen?
Zitat von Matthew Pryor
Ich denke,an diesem Punkt vermischst du die Dinge.Du meinst betriebliche Altersvorsorge?Auch möglich,sogar als reine Risikoabsicherung.Du kannst jedoch insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen RV steuer- und sozialversicherungsbefreit umwandeln.Zusätzlich noch bis zu 1.800€ jährlich steuerfrei.Dafür bekommst du "mehr BU",als du jemals benötigen wirst.
Ich dachte man muss auch hier die BU mit etwas weiterem verknüpfen um das in der Schicht 2 ansiedeln zu dürfen. Ähnlich wie bei der Schicht 1 wo der Altersrentenbeitrag größer sein muss als der Beitrag für BUZ um es steuerlich fördern zu können.
Zitat von Matthew Pryor
Das Beste,was du machen kannst,ist intensive Recherche und ein oder besser mehrere Gespräche mit kompetenten Vermittlern.
Die muss man erstmal finden. MLP scheint es nicht zu sein.
Ich bin schon am überlegen einen Honorarberater zu nehmen.
Hab es schon bei der Verbraucherzentrale probiert aber da bekomm ich die nächsten 4 Wochen keinen Termin und dann ist ja die Widerrufsfrist vorbei.
Deswegen meine zunächst wichtigste Frage.
Ist das Produkt von den Kosten und Beiträgen bei den Leistungen gut?
Ich dachte Direktversicherungen müssen die Arbeitgeber übernehmen?
Moment.Durch das Übertragungsabkommen besteht grundsätzlich die Möglichkeit,die Ansprüche aus einem Altvertrag in die neue Versicherung einfließen zu lassen.Denn die Wahl des Durchführungsweges und auch des Vertragspartners obliegt immer dem Arbeitgeber!
Überlasst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Wahl des Anbieters und/oder Durchführungsweges,ist die Fortführung deutlich einfacher.Aber: Das gilt nicht für Zusatzversicherungen.Wie sich das mit einer BU als Hauptversicherung verhält,sollte mit dem Berater der Wahl geklärt werden.Ich möchte mich an dieser Stelle nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.So einfach,wie du es dir vorstellst,ist es aber nicht...
Ich dachte man muss auch hier die BU mit etwas weiterem verknüpfen um das in der Schicht 2 ansiedeln zu dürfen. Ähnlich wie bei der Schicht 1 wo der Altersrentenbeitrag größer sein muss als der Beitrag für BUZ um es steuerlich fördern zu können.
Nein,eine Kombination aus Rentenversicherung und BU ist für die Förderung nicht zwingend nötig.
Ist das Produkt von den Kosten und Beiträgen bei den Leistungen gut?
Ich kann dir deine Entscheidung nicht abnehmen.Nur soviel: Du musst eine strikte Trennung von a)Konzept (→Basisrente) und b)Anbieter vornehmen.Ich halte die Alte Leipziger in beiden Fällen (Rentenversicherung und BU) für eine vernünftige Wahl.Das heißt aber noch lange nicht,dass das Konzept der Basisrente für dich geeignet ist.Seien wir ehrlich:Wenn du dich jetzt schon mit deiner Wahl unsicher fühlst,solltest du in dich gehen und deine Entscheidung unter Umständen revidieren.Du triffst hier schließlich eine Entscheidung,die dich im Idealfall über mehrere Jahrzehnte an einen Vertragspartner bindet.Das muss ja nicht schlecht sein.Aber es will gleichzeitig wohl durchdacht werden!