ich habe eine Frage zum Kauf einer Ware und einer möglichen Rückgabe. Ich habe einen Fernseher gekauft und dieser ist defekt. Jetzt habe ich ihn zurückgebracht und wollte das Geld zurückhaben. Der Verkäufer hat das abgelehnt und mir stattdessen einen baugleichen Fernseher gegeben. Er sagte, dass er nicht verpflichtet sei, mir den Kaufpreise zu erstatten. Ist das so?
Wenn du den TV in einem Geschäft gekauft hast, hast du kein Widerrufs-recht AUßER der Händler räumt es in seinen AGB's ein.
Nun stellt sich die Frage, was du mit "baugleichen Fernseher" meinst? Ist es das gleiche Produkt? Falls nein, muss er schauen, dass er dein Gerät repariert oder dir das gleiche Produkt besorgen kann. Kann er das nicht, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.
Wenn du in einem Geschäft etwas kaufst und das ist defekt, dann kannst du von dem Hersteller den Umtausch verlangen. Er tauscht die Sache aber in der Regel wirklich nur um, also er muss dir eine gleiche Sache zur Verfügung stellen. Das Rückgaberecht sieht aber keine Rückerstattung des Kaufpreises vor!
Ansonsten kannst du nur eine Nacherfüllung verlangen nach § 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org . Sprich Austausch oder Reparatur nach "deiner Wahl". Hat der Verkäufer das defekte Gerät ausgetauscht ist er damit seiner Pflicht nachgekommen. ( Er muss das Geschäft nicht rückabwickeln )
Falls du das Produkt online gekauft hast hättest du ein Wiederrufsrecht, dann müsste der Händler ohne wenn und aber das Geschäft rückabwickeln.