Wird die Summe der Altersvorsorge auf die Grundsicherung angerechnet?
Mein Vater hat in besseren Zeiten eine kleine Lebensversicherung abgeschlossen, die bald
zur Auszahlung kommen soll. Da er aber seit vielen Jahren bereits ohne Erwerbstätigkeit
ist, wird er in einigen Jahren mit Sicherheit eine Grundsicherung beantragen müssen.
Wie sieht das aus, wenn er vorher die Lebensversicherung ausgezahlt bekommt und diese
dann auch schon zum Teil oder komplett ausgegeben hat? Ist er dazu verpflichtet, dieses
Geld aufzuheben für später oder spielt das keine Rolle und er darf alles für eigene Zwecke
verwenden?
In welcher Höhe wird eine Altersvorsorge überhaupt auf die Grundsicherung angerechnet?
Um es kurz zu machen, sobald er das Geld auf dem Konto hat, ist er nicht mehr bedürftig und erhält keine Leistungen mehr vom Amt. Und zwar solange nicht bis er das Geld für seine Lebenshaltungskosten verbraucht hat. Ist das Geld verbraucht so kann er wieder Sozialhilfe / Grundsicherung beantragen.