Riesterrente bei Verheirateten

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  1. Avatar von mistermister606
    mistermister606 ist offline
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    Standard Riesterrente bei Verheirateten

    Hallo zusammen,
    ich weiß es gibt zig Einträge im Internet aber um ehrlich zu sein weiß ich in meinen Fall nicht was ich suchen soll...

    Ich bin verheiratet, habe ein Kind und bin Beamter. Meine Frau hat, auch wenn ich es nicht verstehe, als Single seit Jahren in eine Riester Rente einbezahlt. Sie wird wohl nie wieder vollzeit arbeiten gehen.

    1. ist es aktuell Sinnvoll als Beamter eine Riester Rente abzuschließen wenn ich bereits eine BU mit ansparung habe?
    2. Kann meine Frau dann die kompletten Förderbetrag (Kind+Verheiratet) nutzen, wenn ich keinen Riester Vertrag habe?

    Danke für eure Antworten

    Gruß MIMI

  2. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    Hallo,
    Meine Frau hat, auch wenn ich es nicht verstehe, als Single seit Jahren in eine Riester Rente einbezahlt. Sie wird wohl nie wieder vollzeit arbeiten gehen.
    Was verstehen sie daran nicht?Der Beziehungsstatus spielt keine Rolle für den Erhalt der Förderung.
    1. ist es aktuell Sinnvoll als Beamter eine Riester Rente abzuschließen wenn ich bereits eine BU mit ansparung habe?
    Das sind 2 Paar Schuhe,deren Größe und Form unterschiedlicher nicht sein könnte.Sinnvoll ist es in Abhängigkeit von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation,neben der Beamtenpension anderweitig vorzusorgen.Gehen sie mal davon aus,dass die Zusatzrente,die sie durch die Überschussbeteiligung der BU erhalten,weder üppig ausfallen noch planbar sein wird.
    2. Kann meine Frau dann die kompletten Förderbetrag (Kind+Verheiratet) nutzen, wenn ich keinen Riester Vertrag habe?
    Natürlich.Wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbar förderberechtigt sein sollte.

  3. Avatar von mistermister606
    mistermister606 ist offline
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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    Erstmal vielen Dank für die Antwort!

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Natürlich.Wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbar förderberechtigt sein sollte.
    Das würde dann für meine Frau bedeuten, wenn Sie auf 450€ Basis arbeiten würde:

    450 x 12 + Zulagen (Weihnachtsgeld) = ca. 6000€

    Davon 4% = 240€/Jahr = 20 €/Monat
    Wenn ich das richtig gelesen habe muss aber min 60€/Monat einbezahlt werden?

    Förderhöhe = 154€ + 300€ = 454€
    Würde also bei einer Einzahlung von nur 60€ eine tatsächlichen betrag von 514€ bedeuten ohne dass ich einen Riester abgeschlossen hätte?


    Danke

  4. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    Hallo,
    Das würde dann für meine Frau bedeuten, wenn Sie auf 450€ Basis arbeiten würde:
    Ihre Frau ist in der GRV pflichtversichert.Sie hat demnach einen unmittelbaren Zulagenanspruch für sich und für das Kind,wenn auch ein Kindergeldanspruch besteht.
    450 x 12 + Zulagen (Weihnachtsgeld) = ca. 6000€
    Davon 4% = 240€/Jahr = 20 €/Monat
    Stimmig.Von den 4% müssen dann noch die ihrer Frau zustehenden Zulagen in Abzug gebracht werden.Es würde sich also in diesem Fall sogar ein negativer Eigenbeitrag ergebn.Allerdings muss ein Sockelbeitrag eingezahlt werden.Dieser
    Wenn ich das richtig gelesen habe muss aber min 60€/Monat einbezahlt werden?
    beträgt allerdings 60€ im Jahr.Das wäre der Eigenbeitrag,der von ihrer Frau für den Erhalt der Zulagen eingezahlt werden müsste.
    Würde also bei einer Einzahlung von nur 60€ eine tatsächlichen betrag von 514€ bedeuten ohne dass ich einen Riester abgeschlossen hätte?
    Korrekt.Wenn das Kind nach dem 01.01.2008 geboren wurde.Für vor diesem Datum geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 185€.
    Danke
    Dafür nicht.

  5. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    450 Euro Basis ist die neue Grenze!

    Bitte darauf achten, dass die Ehefrau nicht die Freistellung von der Rentenversicherungspflicht unterschrieben hat!

    "Neben der Anhebung der Verdienstgrenze gibt es auch eine Änderung bei der Wahl der Rentenversicherungspflicht :
    Nach der ab 01.01.2013 gültigen Regelung müssen Minijobber es dann ausdrücklich ablehnen, wenn sie den Rentenbeitrag der Arbeitgeber von 15 Prozent nicht auf den vollen Beitragssatz aufstocken wollen. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wurde damit zum 1. Januar 2013 in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (Wechsel von Opt-in zu Opt-out).) " (Lohn Info.de)

    Abgaben des Arbeitnehmers
    Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beträgt 3,9 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Arbeitgeber entrichtet einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent. Der Minijobber trägt den Differenzbetrag in Höhe von 3,9 Prozent zwischen dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 18,9 Prozent und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent. (minijob Zentrale)

  6. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    Wenn es geht sollte deine Frau auf 450,01 Euro Basis arbeiten gehen also nicht mehr als Minijob! Dadurch, dass der Arbeitgeber sowieso einen Pauschalbetrag abführen muss kommt dies den Arbeitgeber sogar günstiger!

    Deine Frau hat dann zwar am Ende weniger netto, aber sie wird krankenversichert sein und dein Kind kann dann bei ihrer Krankenkasse mitversichert werden. ( Wobei ich das aktuell nicht so genau weiß da dies ggf. geändert wurde. )

    Die richtige Krankenversicherung im Minijob
    Dann ist Riester und co. natürlich weiterhin möglich.

  7. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    aber sie wird krankenversichert sein und dein Kind kann dann bei ihrer Krankenkasse mitversichert werden. ( Wobei ich das aktuell nicht so genau weiß da dies ggf. geändert wurde. )
    Es wäre wünschenswert für die Qualität,wenn du dich erstmal mit den "Basics" zu einem Thema beschäftigen würdest,bevor du hier deine Falschaussagen herausposaunst.Woran machst du denn eine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes bei der Mutter fest?

  8. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    Es wäre ebenfalls wünschenswert für die Qualität dieses Forums wenn Beiträge wie dein vorhergehender und dieser hier von mir unterbleiben würden. Bevor ich Unsinn schreibe, schreibe ich lieber das ich dies nicht zu 100% weiß.

    Wenn du diesbezüglich nichts beizutragen hast, dann würde ich dich bitten in Zukunft einen Kommentar in dieser Richtung zu unterlassen. Herzlichen Dank

  9. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    Man(n) könnte es einfach auch so halten,sich mit Antworten zurückzuhalten,wenn man(n) sich nicht sicher ist.
    Bevor ich Unsinn schreibe, schreibe ich lieber das ich dies nicht zu 100% weiß.
    Unsinn bleibt Unsinn,zumal deine Antwort völlig am Thema vorbei ist,unter Umständen unnötige Unsicherheit erzeugt und die zielführenden und relevanten Antworten längst gegeben waren.
    Aber Hauptsache,man(n) hat auch noch einmal etwas sagen dürfen!
    Das hinreichend bemühte Dieter-Nuhr-Zitat spare ich mir an dieser Stelle.
    dein Kind kann dann bei ihrer Krankenkasse mitversichert werden.
    Nein,kann es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eben nicht,und wenn,dann gegen einen eigenen Beitrag.Siehe Tätigkeit des Vaters.

  10. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Nein,kann es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eben nicht
    Was denn jetzt ja oder nein? Warum drückst du dich unklar aus und verunsicherst dabei den Threadstarter?

    Ich darf dich mal zitieren:
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Man(n) könnte es einfach auch so halten,sich mit Antworten zurückzuhalten,wenn man(n) sich nicht sicher ist.
    Unsinn bleibt Unsinn,zumal deine Antwort völlig am Thema vorbei ist,unter Umständen unnötige Unsicherheit erzeugt und die zielführenden und relevanten Antworten längst gegeben waren.
    Aber Hauptsache,man(n) hat auch noch einmal etwas sagen dürfen!
    Das hinreichend bemühte Dieter-Nuhr-Zitat spare ich mir an dieser Stelle.
    Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung. Aber lass mal den Kleinkrieg beenden. Der Nomalfall in einem Forum sollte sein, dass man ergänzende Beiträge verfasst ohne, dass man die sachliche Ebene verlässt.

  11. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Riesterrente bei Verheirateten

    Was denn jetzt ja oder nein? Warum drückst du dich unklar aus und verunsicherst dabei den Threadstarter?
    Offenbar hast du diese rhetorischen Kleinkindtaschenspielermätzchen wirklich nötig.Fakt ist:
    1.TO ist Beamter
    2.Frau übt HYPOTHETISCH einen Minijob aus.
    Alles Weitere ergibt sich aus den Regelungen des SGB V,§ 10.

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