"Das Mehrfamilienhaus wurde 1954 erbaut und befindet sich auf einem Erbpachtgrundstück der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Vertrag läuft noch rund 38 Jahre. In der monatl. Hausgeld-Umlage von EUR 188,-- ist ein Anteil von EUR 122,-- als Zuführung zur Rücklage enthalten. Die auf diese Wohneinheit entfallenden Erbbauzinsen belaufen sich auf ca. EUR 28,-- jährlich."
Was genau bedeutet das für mich? Was passiert nach Ablauf der 38 Jahre?
d.h nach 38 Jahren wird dann der Vertrag , der die Erbpachtzahlung regelt neu verhandelt. Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Erhöhung bzw. Anpassung des Erbauzins kommen.
Theoretisch könnte es sein , dass das Grundstück dann verkauft werden könnte, aber davon ist nicht auszugehen.
Möglich dass die 38 Jahre nicht in das Regelwerk der finanzierenden Bank passt. Hier bitte unbedingt den Bankpartner im Vorfeld fragen!
Normal sind 99 Jahre von Kirchen usw.
Bei 38 Jahren sträuben sich viele Banken zu finanzieren.
Auch aus dem Grund der Verwertbarkeit.