Widerruf von Immobilienkredit, Widerrufsjoker, Fernsehbericht im WDR
Hallo zusammen,
ich habe letztens im Fernsehen einen Bericht gesehen in dem über die Möglichkeit von Widerrufen von Immobilienfinanzierungen berichtet wurde. So wie es in diesem Bericht beschrieben wurde können bestehende Finanzierungsverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen widerrufen werden. Weiter wurde in dem Bericht gesagt, dass man damit auch die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen kann. Ich habe zwar nun schon einiges darüber im Netz gelesen aber so ganz habe ich das noch immer nicht verstanden. Kann mir mal jemand aus dem Forum erklären wie das gehen soll? Was ich verstanden habe ist wenn ein Vertrag eine falsche Widerrufsbelehrung hat man den Vertrag widerrufen kann. Wer kann mir sagen ob der Vertrag widerrufbar ist? Wie geht es dann weiter? Kann ich bei meiner Bank bleiben? Hat jemand schon Erfahrungen gemacht? Ich hoffe auf viele Antworten.
LG
AW: Widerruf von Immobilienkredit, Widerrufsjoker, Fernsehbericht im WDR
Wenn Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufserklärung hat, dann können Sie das durch eine Verbraucherzentrale oder Anwalt überprüfen lassen. Dann wenn es wirklich so ist, können Sie das Darlehen ohne Vorfälligkeit mit einer anderen Bank umschulden.
AW: Widerruf von Immobilienkredit, Widerrufsjoker, Fernsehbericht im WDR
Hallo,
es ist richtig, dass Verträge - gleich welcher Art - aufgrund unzureichender Widerrufsbelehrungen jederzeit widerrufen werden können. Dies hat auch der BGH bereits bestätigt. Im Falle von Immobilien- oder Baudarlehen ist es so, dass sehr viele von den Banken verwendete Widerrufsbelehrungen entweder nicht dem Muster entsprechen, inhaltlich fehlerhaft und somit unzureichend sind.
In den meisten Fällen wird bemängelt, dass der Kunde den eigentlichen Beginn der Widerrufsfrist nicht eigenständig erkennen kann. Ein klassisches Beispiel ist: Die Widerrufsfrist beginnt "frühetens" ..... Da muss sich doch jeder fragen: "Wann ist denn spätesten? In einem solchen Fall kann der Kreditnehmer nicht eindeutig erkannen wann die Frist zu laufen beginnt. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme. Die Erklärung würde aber an dieser Stelle den Rahmen sprengen.
Also, wenn eine Widerrufsbelehrun, aus welchen Gründen auch immer, unzureichend ist, kann der Vertrag widerrufen werden. Der Immobilienbesitzer könnte den Vertrag zur Rückabwicklung bringen und ggf. umschulden. Die Bank dürfte dann auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Weiterhin kann der Bankkunde ggf. auch noch die Bearbeitungsgebühren, Gutachterkosten und weitere Vertragsnebenkosten und u.U. sogar noch eine Zinsdifferenz zwischen dem vereinbarten Zins und dem EWU Zins zurück fordern. Dies an dieser Stelle zu erklären würde ebenfalls zu lang dauern und zu kompliziert werden.
Wenn Du Deinen Vertrag kostenlos prüfen lassen möchtest, versuche es mal hier: https://www.vertragswertcheck.de//vorfaelligkeitsentschaedigung-bei-immobiliendarlehen
Der Bankenschreck