Hauskauf schief gegangen, nun Vergleichsvereinbarung
Hallo,
nachdem mit dem Haus einiges schief gegangen ist und ich in Frührente gehen musste, wurde das Haus verkauft und die Baudarlehen wurden gekündigt. Nun habe ich eine Vergleichsvereinbarung von der Bank bekommen und brauche Rat, ob damit alles abgegolten ist. Die Vereinbarung lautet in etwa so:
I.
Schuldner haben aus Geschäftsverbindung mit Gläubiger folgende Verbindlichkeiten per 25.11.2013 aus den per 20.11.2013 gekündigten Darlehen .... zuzüglich 2,5% Zinsen über dem Basiszins der EZB, ab 2 6.11.2013 aus Hauptforderung 6,31 €/Tag. Die Schuldner erkennen diese Verbindlichkeiten hiermit ausdrücklich an.
II.
Zwischen den Schuldnern und dem Gläubiger wird hinsichtlich der bestehenden Verbindlichkeiten folgende Regel getroffen:
1. Der Gläubiger verzichtet unter den nachfolgenden, aufschiebenden Bedingungen gegenüber den Schuldner auf weitergehende Inanspruchnahme aus den vorhandenen Forderungen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Erlös Hauskauf geht an Gläubiger
- abgetretene Bausparguthaben werden vollständig in die Tilgung der Verbindlichkeiten übergehen
- Der nach der o.g. Sicherheitenverwertung noch vorhandene Sollsaldo wird vergleichsweise mit einer Summe von insgesamt 30.000 € (120 Raten á 225 € und 10 Raten á 300 €) zurückgeführt.
12. Die Schuldner verzichten für die Laufzeit dieser Vereinbarung, mindestens jedoch für den Zeitraum von 10 Jahren, auf die Einrede der Verjährung der Forderung.
Heißt dies nun, dass mit Abzahlung der 30.000 € die Restforderung abgegolten ist und wenn ja, warum fallen dann noch Zinsen an? Müssen diese nur dann gezahlt werden, wenn ich die Vereinbarung nicht einhalten würde?
AW: Hauskauf schief gegangen, nun Vergleichsvereinbarung
Hallo Benefizrunner,
die Zinsen gelten ab dem genannten Datum bis zur Verwertung aller Sicherheiten, sprich während der Abwicklungsphase. Im Grunde genommen egal, da nach Abwicklung und Verwertung aller Sicherheiten und Guthaben sich die Bank mit dir mit der Summe von 30.000 Euro vergleicht, Zinsen sind in dieser Summe berücksichtigt.
Nun muss man prüfen in wie weit der Vergleich ein Vergleich zu deinen Gunsten ist, hierzu ist es nötig alle Restvaluta zzgl. evtl. Gebühren wie Vorfälligkeitszinsen, Bearbeitungsgebühren usw. zu ermitteln. Dieser Valuta müssen nun die Vermögenswerte (Bausparguthaben, Verkaufserlös aus Hausverkauf) entgegen gesetzt werden. Ist die Differenz größer 30.000 Euro solltest du dich vergleichen, allerdings ist zu beachten, dass in den 30.000 Euro schon Zinszahlungen berücksichtigt sind, dh. die tatsächliche Schuld geringer sein darf, denn auf diese müsstest du ja noch Zinszahlungen leisten, was in den 30.000 Euro schon aufgerechnet ist!