Wenn ich als Daytrader grössere Gewinne verbuchen kann, gelte ich bei den Steuerbehörden als professioneller Anleger und muss die Gewinne als Einkommen versteuern. Soweit ist alles klar.
Nun bin ich vom Beruf her kein Banker oder so; betreibe aber das Traden als Haupterwerb ohne jedoch Kunden zu bedienen.
Wird die Selbstständigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse problemlos bewilligt ?
Wer kennt sich hier als selbstständiger "Laie" aus ?
Nun bin ich vom Beruf her kein Banker oder so; betreibe aber das Traden als Haupterwerb ohne jedoch Kunden zu bedienen.
?
Hallo
es wäre schön wenn man alles nach seinen wünschen verrichten könnte aber so ist es leider nicht)))
egal was Du machst wie Du es machst jedes Einkommen aus Selbstständiger Arbeit muss nach einer bestimmte Grenze für Ledige und verheiratete Unterschiedlich versteuert werden da muss man in Deutschland zumindest keine erlaubnis Holen oder Gewerbe dafür Anmelden wegen Trading
Wenn ich als Daytrader grössere Gewinne verbuchen kann, gelte ich bei den Steuerbehörden als professioneller Anleger und muss die Gewinne als Einkommen versteuern. Soweit ist alles klar.
Nun bin ich vom Beruf her kein Banker oder so; betreibe aber das Traden als Haupterwerb ohne jedoch Kunden zu bedienen.
Wird die Selbstständigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse problemlos bewilligt ?
Wer kennt sich hier als selbstständiger "Laie" aus ?
Nein ausser du bist als "Betrieb" angemeldet.
...aber das Daytraden würde ich sowieso sein lassen. Als Unprofessioneller gehst du früher oder später auch privat pleite.
Die zuständige AHV-Ausgleichskasse wird das problemlos akzeptieren, wenn die
die erforderlichen Bedingungen der "Selbständigkeit" erfüllt sind. Wende Dich mal an die Ausgleichskasse Deines Kantons. Übrigens sind auf den hinteren Seiten
der Telefonbücher sämtliche Ausgleichskassen der Schweiz aufgeführt.
Wenn Du nebenbei noch arbeitest und bereits AHV- und Pensionskassenbeiträge
bezahlst, würde ich es nicht so eilig haben mich freiwillig für das Daytraden als
Selbständiger anzumelden. Bis zu einem gewissen "Masse" sind ja Kapitalgewinne
in der Schweiz steuerfrei. Das Problem ist immer wo die Steuerbehörde das "Mass" festlegt. Aber auch dafür gibt es seit einiger Zeit ja verbndliche Bestimmungen. Diese bekommst Du sicher beim Kantonalen Steueramt. Verlange einfach die Richtlinien über die Voraussetzungen für den geschäftsmässigen
Wertschriftenhandel als Daytrader!